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Dienstag, den 15. Dez. 2020

Privatsphärenschutz vor Tonaufnahmen  

.   Amtspersonen sind in Massachusetts vor Tonaufnahmen, heute oft per Mobiltelefon, wie Bürger absolut geschützt. Anders als in vielen Staaten stellt das Gesetz nicht auf ein schutzwürdiges Interesse der sprechen­den Person an ihrer Privatsphäre ab. Nach dem Revisionsentscheid Project Ve­ri­tas Action Fund v. Rollins ging der Gesetzgeber zu weit. Das oberste Staats­ge­richt hatte jahrzehntelang die strikte Anwendung von Mass. Gen. Laws ch. 272, § 99,bejaht.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston setzte dem Gesetz am 15. Dezember 2020 eine verfassungsrechtliche Schranke. Die Straf­dro­hung von § 99 verletze den ersten Verfassungszusatz, der die Mei­nungs- und Pressefreiheiten schützt, wenn Bürgerrechtler Polizisten im öffentli­chen Raum aufnehmen. Hingegen sei das Gesetz verfassungsvereinbar, wenn sich eine qua­sijournalistische Vereinigung gegen das Verbot der Aufnahmen von (a) allen Amts­trägern in jeder öffentlichen Situation und (b) Personen ohne Hoffnung auf ein schutzwürdiges Interesse an der Privatsphäre wendet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.