Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston setzte dem Gesetz am 15. Dezember 2020 eine verfassungsrechtliche Schranke. Die Strafdrohung von § 99 verletze den ersten Verfassungszusatz, der die Meinungs- und Pressefreiheiten schützt, wenn Bürgerrechtler Polizisten im öffentlichen Raum aufnehmen. Hingegen sei das Gesetz verfassungsvereinbar, wenn sich eine quasijournalistische Vereinigung gegen das Verbot der Aufnahmen von (a) allen Amtsträgern in jeder öffentlichen Situation und (b) Personen ohne Hoffnung auf ein schutzwürdiges Interesse an der Privatsphäre wendet.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston setzte dem Gesetz am 15. Dezember 2020 eine verfassungsrechtliche Schranke. Die Strafdrohung von § 99 verletze den ersten Verfassungszusatz, der die Meinungs- und Pressefreiheiten schützt, wenn Bürgerrechtler Polizisten im öffentlichen Raum aufnehmen. Hingegen sei das Gesetz verfassungsvereinbar, wenn sich eine quasijournalistische Vereinigung gegen das Verbot der Aufnahmen von (a) allen Amtsträgern in jeder öffentlichen Situation und (b) Personen ohne Hoffnung auf ein schutzwürdiges Interesse an der Privatsphäre wendet.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.