Privatsphärenschutz vor Tonaufnahmen
CK • Washington. Amtspersonen sind in Massachusetts vor Tonaufnahmen, heute oft per Mobiltelefon, wie Bürger absolut geschützt. Anders als in vielen Staaten stellt das Gesetz nicht auf ein schutzwürdiges Interesse der sprechenden Person an ihrer Privatsphäre ab. Nach dem Revisionsentscheid Project Veritas Action Fund v. Rollins ging der Gesetzgeber zu weit. Das oberste Staatsgericht hatte jahrzehntelang die strikte Anwendung von Mass. Gen. Laws ch. 272, § 99,bejaht.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston setzte dem Gesetz am 15. Dezember 2020 eine verfassungsrechtliche Schranke. Die Strafdrohung von § 99 verletze den ersten Verfassungszusatz, der die Meinungs- und Pressefreiheiten schützt, wenn Bürgerrechtler Polizisten im öffentlichen Raum aufnehmen. Hingegen sei das Gesetz verfassungsvereinbar, wenn sich eine quasijournalistische Vereinigung gegen das Verbot der Aufnahmen von (a) allen Amtsträgern in jeder öffentlichen Situation und (b) Personen ohne Hoffnung auf ein schutzwürdiges Interesse an der Privatsphäre wendet.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston setzte dem Gesetz am 15. Dezember 2020 eine verfassungsrechtliche Schranke. Die Strafdrohung von § 99 verletze den ersten Verfassungszusatz, der die Meinungs- und Pressefreiheiten schützt, wenn Bürgerrechtler Polizisten im öffentlichen Raum aufnehmen. Hingegen sei das Gesetz verfassungsvereinbar, wenn sich eine quasijournalistische Vereinigung gegen das Verbot der Aufnahmen von (a) allen Amtsträgern in jeder öffentlichen Situation und (b) Personen ohne Hoffnung auf ein schutzwürdiges Interesse an der Privatsphäre wendet.