Haftung Dritter bei Twitterbann wegen Leserverlusts?
CK • Washington. Die Klägerin im Revisionsentscheid Illoominate Media Inc. v. CAIR Florida Inc. zieht eine Twitterkundin zur Haftung heran, weil diese eine Stiftung mit politischen Interessen sei, die ihren widersprächen. Die Stiftung habe das Forum angestiftet, sie daraus zu verbannen. Das stelle einen rechtswidrigen Eingriff als unerlaubte Handlung, tortious Interference in Business Relations, dar. Twitter hatte die Klägerin wegen der Verletzung des Nutzervertrages ausgeschlossen und die gegen das Forum gerichtete Klage gewonnen.
In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 29. Dezember 2020 mit zwei Begründungen gegen die Klägerin. Erstens habe sie nach einer Verweisung mit hahnebüchenen Behauptungen die sachliche Zuständigkeit bestreiten wollen. Wenn das Gericht zuständig sei, sei die Klage abzuweisen, weil sowohl zwischen Twitter und ihr als auch zwischen ihr und ihren Twitterlesern keine Handelsbeziehung bestehe, in die ein Dritter eingreifen könne:
In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 29. Dezember 2020 mit zwei Begründungen gegen die Klägerin. Erstens habe sie nach einer Verweisung mit hahnebüchenen Behauptungen die sachliche Zuständigkeit bestreiten wollen. Wenn das Gericht zuständig sei, sei die Klage abzuweisen, weil sowohl zwischen Twitter und ihr als auch zwischen ihr und ihren Twitterlesern keine Handelsbeziehung bestehe, in die ein Dritter eingreifen könne:
… the plaintiff must demonstrate 1) the existence of a business relationship under which the plaintiff has legal rights; 2) knowledge of that relationship by the defendant; 3) an intentional and unjustified interference with the relationship; and 4) damage to the plaintiff as a result.