Der Revisionsentscheid Attia v. Google vom 16. Dezember 2020 soll klären, ob das Gesetz rückwirkend anwendbar ist. Doch das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco stellte ein Fehlen der Aktivlegitimation fest. Mit der Veröffentlichung war das Geheimnis bereits in die Public Domain entlassen worden. Einen Geheimnisschutz darf der Architekt deshalb gar nicht einklagen.
Der Revisionsentscheid Attia v. Google vom 16. Dezember 2020 soll klären, ob das Gesetz rückwirkend anwendbar ist. Doch das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco stellte ein Fehlen der Aktivlegitimation fest. Mit der Veröffentlichung war das Geheimnis bereits in die Public Domain entlassen worden. Einen Geheimnisschutz darf der Architekt deshalb gar nicht einklagen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.