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Mittwoch, den 30. Dez. 2020

Neugeregeltes Markenrecht im TM Act of 2020

 

Trademark Modernization Act of 2020 bringt Erschwernisse
Markensymbol R im Kreis
.   Der Verfasser bezweifelt, dass die Kongressabgeordneten zwischen 2 und 7 Uhr morgens die knapp 6000 Seiten Gesetzestext im Consolidated Appropriations Act of 2021 lasen, bevor sie COVID-Maßnahmen und Sonstiges durchwunken. Im Abschnitt Sonstiges versteckt sich viel, unter anderem ein harter Eingriff ins Markenrecht.

Inhaber eingetragener Marken müssen sich nun auf Löschungsanträge gefasst machen, wenn Dritte behaupten, die Marken seien nicht binnen drei Jahren ab Eintragung oder der Novelle im Verkehr verwendet worden. Bisher hatten sie sechs Jahre für den Nachweis der Verwendung Zeit.

Außerdem ändert sich die Bearbeitung nach der Antragstellung. Dritte dürfen dem Antrag entgegentreten. Das Amt darf die Spanne für die Beantwortung einer Abweisung oder Anregung von sechs Monaten auf zwei Monate verkürzen; eine Fristverlängerung mit weiterer Gebühr ist nach amtlichen Ermessen zulässig.

Positiv wirkt sich nur eine Neuerung für Inhaber eingetragener Marken im Trademark Modernization Act of 2020 aus: Für sie gilt nun eine gesetzliche Vermutung der gültigen Eintragung. Die dreizehn Bundesberufungsgerichte waren sich in dieser Frage uneins.

Die Erschwernisse werden mit betrügerischen Anträgen aus China begründet. Das Markenamt muss in einem Jahr die notwendigen Verordnungen erlassen, die als Entwürfe im Federal Register der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorzulegen sind.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.