• • Anklage gegen Hacker offenbart Datenschutzfehler • • Quellkode verletzt: $3 Mio. Prozessabwehrkosten • • Befangenheit bei abgelehnter Urteilsaufhebung • • Verweigerte Mitwirkung im Prozess kostet $3 Mio. • • 2 Parteien, 2 Verträge - Begriffsheranziehung • • RSS-Feed: Jury bejaht Urheberrechtsverstoß • • Klagen sind sofort zu veröffentlichen • • Rundschreiben intern verteilt: Millionenhaftung • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 11. Febr. 2020

Anklage gegen Hacker offenbart Datenschutzfehler  

.   Typisch: Daten sammeln und speichern und Kunden mit wohlmundigen Datenschutzerklärungen schmeicheln - dann aber Tür und Tor offenlassen. Wir Juristen können die besten Erklärungen verfassen, aber wenn Mandanten ihre Sicherungspflichten ignorieren, sind sie ihr Papier nicht wert. Selbst ein Penetration Test beim Mandanten, um sicherzustellen, dass die Er­klä­rungen stimmen, verleiht nur temporär eine gewisse Sicherheit, dass die Aus­sa­gen zutreffen.

So ging es einem der größten Datenvermarkter der Welt, Equifax in Atlanta: Oh­ne Mü­he, doch auf geschickten Umwegen, holten sich militärisch geschulte Hacker aus China Waggonladungen Kundendaten ab, beschreibt die Anklage in Uni­ted Sta­tes v. Wu Zhiyong, die das Justizministerium am 10. Februar 2020 veröffentlichte.

IT-Sicherheitsexperten lesen die Anklage, um vergleichbare Fehler der Da­ten­fir­ma zu ver­mei­den. Das einfache Ignorieren von Patches zur Lücken­schließung stellt ein unverzeihbares Unterlassen dar, das die Datenfirma bereits zur Wie­der­gut­ma­chung verpflichtet. Für Juristen ist die Bandbreite der Rechts­grund­la­gen le­sens­wert, die ein Einbrechen, das Ausspionieren der Server und schließlich das raffinierte Vorgehen zur Vermeidung auffälliger Übertragungen der Daten aus den Servern nach China aktiviert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.