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Mittwoch, den 08. Juli 2020

US-Beweisverfahren für Schiedsprozess im Ausland

 
.   Am 8. Juli 2020 bestätigt der Revisionsentscheid in In re: Application and Petition of Hanwei Guo, dass ein mit gerichtlichem Zwang ver­se­he­nes Beweisausforschungsverfahren in den USA un­zu­läs­sig ist, wenn die Be­weise für ein ausländisches Schiedsverfahren gesucht werden.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA hatte zuvor genauso entschieden, doch in diesem Verfahren argumentierte der Antragssteller, dass der Supreme Court der USA eine andere Auslegung von 28 USC §1782 vorsehe. Das Gericht blieb bei seiner Aufffassung und und weicht im im Hiblick auf die Qualifikation von Schiedsgerichten damit von Revisionsgerichten anderer Be­zir­ke beim Merkmal von foreign or international tribunal ab:
The statute imposes several mandatory requirements for a §1782 app­li­ca­ti­on, including that "(1) the person from whom discovery is sought re­sides (or is found) in the district of the district court to which the application is made, (2) the discovery is for use in a for­eign pro­ceeding before a foreign [or international] tribunal, and (3) the application is made by a foreign or international tribunal or any interested person.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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