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Dienstag, den 24. Juni 2008

Verkündungstermin beim Supreme Court  

MJW - Washington.   Nicht nur Juristen erwarten seit dem Ende seiner Sitzungsperiode, dass der Supreme Court einige wichtige Urteile verkündet. Eines davon ist District of Columbia et al. v. Dick Anthony Heller, Az. 07-290, in der er über das Waffenverbot in Washington, DC entscheiden wird, was weitreichende Konsequenzen für das Verständnis des zweiten Verfassungszusatzes haben wird.

Entsprechend postierten sich am 23. Juni 2008 zahlreiche Pressevertreter vor dem Gerichtsgebäude, vor den Stufen zum bronzenen Eingang hatte sich die neugierige Öffentlichkeit schon eine halbe Stunde vor der für 10 Uhr angesetzten Verkündung zu einer langen Schlange aufgestellt und harrte in der Sonne aus.

Man wartete vergeblich. Die Beamten der Supreme Court Police teilten den Wartenden mit, dass niemand mehr eingelassen würde. Die Öffentlichkeit zerstreute sich und erfuhr, dass zwar nicht über das Waffenverbot entschieden wurde, der Oberste Bundesgerichtshof der USA dafür das nicht minder interessante und völkerrechtlich relevante Verfahren in Sachen Ministry of Defense and Support for the Armed Forces of the Islamic Republic of Iran v. Elahi, Az. 07-615, zur Revision zuzulassen hatte, erfuhr man so erst von Quellen im Internet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.