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Dienstag, den 15. April 2008

USA zur Kasse gebeten  

.   Von 30 auf 13 Grad sind die Temperaturen gesunken. Schade, sonst könnte man sich den Spaß machen, sich gegen Mitternacht vor das Main Post Office Washingtons zu setzen und dem bunten Treiben zuzuschauen.

Am 15. April finden sich dort alljährlich die Fernsehcrews ebenso wie Sprecher der Post und der Bundessteuerbehörde der USA ein, um die Hektik am Abgabetermin für die Steuererklärungen des Bundes und der Einzelstaaten zu kommentieren.

Bis Mitternacht müssen die Tax Returns eingereicht sein. Wer den Termin verpasst, muss bis Mitternacht die Steuer mit einem Terminverlängerungsantrag zahlen. Wer Glück hat, braucht nur zwei Steuererklärungen einzureichen, nämlich den Federal Tax Return und den State Tax Return.

Manche Staaten der USA machen es dem Steuerzahler einfach und fügen die Besteuerung durch Kreise und Städte in die einzelstaatlichen Einkommen- und Lohnsteuerformulare ein. Dann können insgesamt zwei statt vier Schecks für die verschiedenen Steuerhoheiten ausreichen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.