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Montag, den 29. Sept. 2008

Schutz für US-Kreditgeber

 
.   Ein hängender Absatz, hanging Paragraph, schafft Verwirrung im amerikanischen Insolvenzrecht, doch DaimlerChrysler Financial Services America LLC bringt Klarheit.

Wollte der Bundesgesetzgeber mit dem unbezifferten Absatz dem Kreditgeber oder dem Pleitegänger helfen? Kann Letzterer in den USA sein nicht abbezahltes Auto einfach dem Kreditgeber geben und sich damit seiner Darlehnsschuld entledigen?

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta entschied am 29. September 2008 in Sachen Rollifee Franklin Barrett, Jr. et al. v. DaimlerChrysler Financial Services America LLC, Az. 07-1496, dass der hängende Absatz in §1325(a)(9) des Bankruptcy Abuse Prevention and Consumer Protection Act of 2005 Nachforderungen nach einzelstaatlichem Vertragsrecht nicht ausschließen sollte und Kreditgeber nach ihm die Forderungserfüllung nach einem Privatkonkurs beanspruchen dürfen, wenn der Kunde die Ware zurückgibt.










CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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