JW - Washington. In Sachen
Classic Cheesecake Company, Inc. v. JP Morgan Chase Bank, N.A., Az. 07-3910, befasste sich das Bundesberufungsgericht des 17. Bezirks der USA am 17. Oktober 2008 mit dem
Statute of Frauds des Bundesstaates Indiana,
Promissory Estoppel und
Torts.
Es entschied in Übereinstimmung mit der ständigen einzelstaatlichen Rechtsprechung, dass mündliche Vereinbarungen einen bindenden Vertrag darstellen, wenn die Ablehnung der Durchsetzung der Vereinbarung einen unberechtigten und hohen Schaden sowie wirtschaftliche Einbußen nach sich zieht. Dafür muss aber ein Vertrauenstatbestand über einen längeren Zeitraum geschaffen werden - eine Zeitspanne von nur 3,5 Wochen vermag das Vertrauen wohl nicht begründen.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung des
Statute of Frauds nicht mit der Einrede des
Promissory Estoppel umgangen werden kann. Das Schriftformerfodernis, welches in den in jedem Einzelstaat unterschiedlichen
Statutes of Frauds geregelt ist, bleibt zwingend und kann nicht umgangen werden. Ferner ist eine Haftung aus unerlaubter Handlung grundsätzlich bei einem Anspruch aus Vertragsrecht ausgeschlossen.