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Donnerstag, den 17. April 2008

Zahn geheilt, Stelle verloren  

.   Die Stelle verlor ein Arbeiter, als er nach Jamaika zum Zahnarzt flog, den Urlaub nicht protokollgerecht anmeldete und damit Kollegen zwang, bis zu vierzig Tage ununterbrochen zu arbeiten. Gegen die Kündigung ging er mit dem Vorwurf der Diskriminierung vor und war in Sachen Dudley Thompson v. The Coca-Cola Co., Az. 07-2107, erfolglos.

Er gehört zwar einer geschützten Klasse an, weil er beispielsweise ein Afro-Amerikaner ist, und erlitt mit der Kündigung auch einen Nachteil, stellte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA fest. Jedoch war die Kündigung nicht diskriminierend motiviert, wie die Beklagte belegte.

Im letzten Prüfungsschritt erkannte das Gericht am 15. April 2008, dass die legitime Kündigung auch keinen Vorwand, Pretext, für eine Ungleichbehandlung darstellte. Die Entscheidungsträger hatten eine weiße Weste. Andere Arbeiter, die gelegentlich rassistische Beleidigungen außerhalb des vorliegenden Sachverhalts ausgesprochen hatten, waren an der Entscheidung unbeteiligt.

Zudem hatte der Arbeitgeber entgleisende Arbeitnehmer prompt zur Schulung und Entschuldigung verpflichtet. Er konnte sich damit entlasten, denn er tolerierte kein diskriminierendes Arbeitsklima: '[S]tray workplace remarks' … normally are insufficient, standing alone, to establish either pretext or the requisite discriminatory animus, González v. El Día, Inc., 304 F.3d 63, 69 (1st Cir. 2002). [Arbeitsrechtm Ungleichbehandlung]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.