• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 24. Jan. 2008

Die Vertragssprache im US-Recht  

.   Für $179 kann der Nichtjurist die englische Rechtsprache, insbesondere im Prozessrecht, im Audioprogramm üben. Vor Ort in Deutschland wird ein Zweitageskurs Introduction to Anglo-American Contracts angeboten. Beide Kurse empfehlen sich zur Erfüllung guter Vorsätze für das Jahr 2008. Beide sind auch als Ergänzung zur Lektüre des Kapitels Verhandeln in den USA im Heussen-Rechtsfachbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Verlag Dr. Otto Schmidt, 3. Auflage 2007, geeignet, die in Stil und Länge für den Flug in die USA bestimmt ist.

Den Prozessrechts-Kurs für Paralegals und Legal Staff mit der Bezeichnung A Paralegal's Guide for Drafting Pleadngs bietet Lorman an.
Das Anmeldeformular für die Vertragsgestaltung auf Englisch findet sich im neuen Recht der Internationalen Wirtschaft und bei Managementcircle.

Aus dem Studium des Vertragsrechts in England, USA und Malta erinnert man sich daran, dass allein die Sprachkenntnis nicht hilft, einen Vertrag in einem englischsprachigen Land zu verstehen oder ihn so zu verfassen, dass er auch wirksam ist. Doch sind Kurse dieser Art und Qualität sicherlich geeignet, den Anwalt im jeweiligen Land besser zu verstehen und seine eigenen Auffassungen über das Verständnis von Vertragsinhalten so zu vermitteln, dass sie auf der Gegenseite verstanden werden. [Vertragsverhandlung, USA-Vertrag, Rechtssprache, Contract, Vertragsentwurf]








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.