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Freitag, den 25. Jan. 2008

$200.000 per Luftpost

 
.   Fast fällt das Herz in die Hose: Ein Aktienzertifikat kommt aus Deutschland per einfacher Luftpost an. Wert: 200.000 Dollar. Unversichert.

In Deutschland landen Zulassungsurkunden zum US-Gericht mit der Luftpost nicht ohne schwere Kratzer, trotz bombensicherer Verpackung. Was wäre geschehen, wenn die Aktie abhanden gekommen wäre? Diese Aktie einer Corporation in den USA ist glücklicherweise kein Inhaberpapier.

Sie ist ordentlich im Corporate Book und dort im Ledger unter dem Namen des Gesellschafters verzeichnet. Ohne sein Indossament hätte selbst ein gutgläubiger Erwerber Schwierigkeiten und der Executor eines US-Nachlasses könnte die Übertragung auf einen Erben nur mit seinen Letters of Administration erreichen.

Bei einem Verlust hätte der Berechtigte nach den Statuten der Corporation, den By-laws, den President unterrichtet. Der Geschäftsführer hätte den verlorenen Anteilsschein für nichtig erklärt und eine neue Urkunde ausgestellt. Ein wenig Aufwand, doch keine Tragödie. Im Fall der 200.000-Dollaraktie überhaupt kein Problem, zeigt sich, weil das Zertifikat nämlich nicht echt ist - lediglich eine täuschend ähnlich wirkende Farbkopie.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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