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Mittwoch, den 16. Jan. 2008

Bombengenuschel und Schadensersatz  

.   Bombenwitze am Flughafen - schon mancher Deutsche fand sich in den USA danach in Haft. Kann man nach der Hast zum Flughafen und langer Parkplatzsuche den Abflug aufhalten, indem man etwas Bombiges nuschelt? Gibt es Schadensersatz von der Fluggesellschaft, wenn man statt dessen verhaftet wird? Barbara A. Levin v. United Airlines et al., Az. B160939, betrifft den Schadensersatzanspruch einer Ex-Staatsanwältin.

Das zweite Berufungsgericht Kaliforniens bestätigte am 10. Januar 2008 die Abweisung des Anspruchs einer Passagierin, die mindestens drei Erwähnungen einer Bombe gestand. Sie griff den Geschworenenspruch der Jury an, da sie nicht strafrechtlich verfolgt wurde und die Verhaftung aus ihrer Sicht eine unterlaubte Handlung, Tort, darstellte. Ein psychiatrisches Gutachten, das ihr bei Stress die Neigung zum Sarkasmus bescheinigte, half ihr nicht.

Eine Bombendrohung genießt nicht den Schutz der Meinungsfreiheit nach der Bundesverfassung, vgl. Virginia v. Black, 538 US 343 (2003) und Schenk v. United States, 249 US 47 (1919), die das Gericht hier so auslegt, dass auch eine sarkastische und missverstandene Drohung eine Festnahme oder Haft rechtfertigt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.