×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 30. Aug. 2008

Das Loch im Meer

 
.   Associates freuen sich über das erste lange Wochenende seit Anfang Mai. Zum Tag der Arbeit am Montag schließen selbst Kanzleien das ganze Wochenende.

Nachdem Gustav ins karibische Wasserloch getreten ist und auf Hurrikanstärke 4 aufgetankt hat, kann sich Washington darauf einstellen, in wenigen Tagen noch einen freien Tag zu erleben.

Ein Hurrikan im Golf von Mexiko richtet oft auch in der Hauptstadt Schaden an. Die Stromversorgung ist immer am meisten gefährdet, weil Bäume die Leitungen niederschlagen und Zufahrten in den Central Business District versperren können.



Beweis ohne Worte

 
.   Aus dem Log: 19x.9x.60.34 anwalt.us - [12/Jux/2008:22:18:48 -0400] "GET /2005 HTTP/1.1" 200 1282278 "http://www.google.xt/search?hl=de&ie=UTF-8&q= welche+beweise+braucht+mein+chef+zur+ k%C3%BCndigung+bei+diebstahl&start=200&sa=N" "Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6.0; AOL 9.0;)"



Mad Cow vor Gericht

 
.   Die erste der folgenden Entscheidungen betrifft den Mad Cow-Fall, der die Presse irritiert. Warum soll ein Cowboy nicht seine Rinder auf BSE untersuchen dürften? Warum verbietet es ihm das Landwirtschaftsministerium? Das Gericht entscheidet im verwaltungsrechtlichen Verfahren, dass das Amt ein hundert Jahre altes Gesetz rechtmäßig anwendet.

Die vom Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - dem U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündeten Entscheidungen vom 29. August 2008 lauten:
  1. 07-5173-1135720.pdf Creekstone Farms v. AGRI
  2. 06-1244-1135734.pdf Fabi Const Co Inc v. Secy Labor







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER