• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 06. Mai 2008

Anonymität will geübt sein  

.   Anonymität leidet wegen Facebook & Co. trotz ihres Verfassungsranges in den USA. In den Lehrplan nehmen Schulen und Universitäten daher Kurse auf, die vor der gefährlichen Preisgabe persönlicher Daten im Internet und verwandten Kommunikationsmedien warnen.

In Virginia wird nun Sicherheit im Internet als Pflichtkurs eingeführt. Schüler lernen, Identität, Anschrift, Alter und andere von Kriminellen missbrauchte Daten hinter Fantasieangaben zu verstecken. Andere Staaten arbeiten an vergleichbaren Lehrplänen.[Verfassungsrecht, Anonymitaet, Internet, Lehrplan]


Dienstag, den 06. Mai 2008

Privacy Policies und Privatheit  

.   Im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Anonymität im amerikanischen Verfassungrecht muss man auf ein neues Werk eines ehemaligen Referendars in Washington hinweisen: Christian Schröder, Die Haftung für Verstöße gegen Privacy Policies und Codes of Conduct nach US-amerikanischem und deutschem Recht. Seiner bescheidenen Art entsprechend hat er den Ausbilder nicht einmal wissen lassen, dass [d]ie Arbeit … mit dem Wissenschaftspreis 2007 der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung ausgezeichnet wurde, wie der Verlag Nomos berichtet.[Datenschutz, Privacy, Anonymitaet, Verfassung, Code Conduct, Privacy Policy, Christian Schroeder]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.