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Mittwoch, den 13. Febr. 2008

Meine Karte, meine Marke  

.   Genießt das Konzept für eine Marke Markenschutz? Der Grafiker, Komponist oder Wortschmied liefert dem Kunden das Logo für Waren und Dienstleistungen des Kunden. Er verwendet es nicht als Kennzeichnung eigener Waren oder Leistungen. Daher erwirbt er auch kein Trademark, entschied das zweite Bundesberufungsgericht am 4. Februar 2008.

In Sachen American Express Co. v. Stephen G. Goetz et al., Az. 06-2184, prüfte es weiter, ob Trademark-Designer durch Analogie einen Markenschutz erlangen, denn die frührere analoge Verwendung kann die Priorität einer Marke zunichte machen. Hier hatte der Designer Kreditkartenunternehmen ein Kartendesign mit dem Logo My Life, My Card angeboten.

Eine Kartenfirma benutzte bald den selbst entwickelten Slogan My Life. My Card. Die Verwendung des Designers erfolgte jedoch nicht in der notwendigen offenen und bekannten, open and notorious Art; das Logo war nur wenigen Firmen offengelegt geworden. An die Öffentlichkeit war der Designer nicht herangetreten. Zudem wollte er die Marke nicht mit eigenen Waren oder Leistungen verknüpfen. Auch die Analogie schützt ihn daher nicht. [Marke, Slogan, Logo, Trademark, Analogie]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.