Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut
CK • Washington. US-Grenzkontrollen beruhen teilweise auf Ausnahmen vom Verfassungsgebot, das eine Durchsuchung einen Verdacht erfordert. Die Prüfung digitaler Geräte kann unter die Ausnahme fallen, doch zog die Revision in U.S. v. Cano klarere Grenzen. Der Zoll hatte nach der Entdeckung von Kokain beim Angeklagten nach digitalem Schmuggelgut auf seinem Mobiltelefon gesucht. Die Ergebnisse wollte der Angeklagte im Strafprozess als verfassungswidrig beschafft unterdrücken.
In San Francisco erklärte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 16. August 2019 einen Unterschied zwischen einer manuellen Einsichtnahme ins Gerät und dessen forensischer Auswertung mit Softwareeinsatz. An der Grenze und im weiträumigen Zollgrenzbezirk sind eine verdachtslose Prüfung und damit die Prozessverwertung der Ergebnisse zulässig.
Die forensische Untersuchung von Geräten steht jedoch unter dem Vorbehalt des Verdachtserfordernisses. Der Verdacht muss sich auf digitales Schmuggelgut auf den Geräten beziehen.
In San Francisco erklärte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 16. August 2019 einen Unterschied zwischen einer manuellen Einsichtnahme ins Gerät und dessen forensischer Auswertung mit Softwareeinsatz. An der Grenze und im weiträumigen Zollgrenzbezirk sind eine verdachtslose Prüfung und damit die Prozessverwertung der Ergebnisse zulässig.
Die forensische Untersuchung von Geräten steht jedoch unter dem Vorbehalt des Verdachtserfordernisses. Der Verdacht muss sich auf digitales Schmuggelgut auf den Geräten beziehen.