• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 23. Aug. 2019

Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut  

.   US-Grenzkontrollen beruhen teilweise auf Aus­nah­men vom Ver­fas­sungs­ge­bot, das eine Durch­su­chung einen Ver­dacht erfordert. Die Prü­fung di­gi­ta­ler Ge­rä­te kann unter die Aus­nah­me fal­len, doch zog die Re­vi­si­on in U.S. v. Ca­no klarere Grenzen. Der Zoll hatte nach der Ent­deckung von Ko­ka­in beim An­ge­klag­ten nach di­gi­ta­lem Schmug­gel­gut auf sei­nem Mo­bil­te­le­fon ge­sucht. Die Er­geb­nis­se wollte der An­ge­klag­te im Straf­pro­zess als ver­fas­sungs­widrig beschafft unterdrücken.

In San Francisco erklärte das Bundesberufungsgericht des neun­ten Be­zirks der USA am 16. August 2019 einen Unterschied zwi­schen einer ma­nu­el­len Ein­sicht­nah­me ins Ge­rät und des­sen fo­ren­sischer Aus­wer­tung mit Soft­wa­re­einsatz. An der Gren­ze und im weit­räu­mi­gen Zollgrenzbezirk sind eine verdachts­lo­se Prü­fung und da­mit die Pro­zess­ver­wer­tung der Ergebnisse zulässig.

Die forensische Untersuchung von Geräten steht jedoch unter dem Vorbehalt des Verdachtserfordernisses. Der Verdacht muss sich auf digitales Schmug­gel­gut auf den Geräten beziehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.