Das United States Patent and Trademark Office begründet die Änderung mit zunehmenden betrügerischen Anmeldungen aus dem Ausland. Praktiker sprechen von Missbrauch aus China. Das Amt erklärt seine Haltung unter dem Titel Trademark rule requires foreign applicants and registrants to have a U.S.-licensed attorney.
Wird mit der neuen, seit dem 3. August 2019 wirksamen Bestimmung, Requirement of U.S. Licensed Attorney for Foreign Trademark Applicants and Registrants, die Beantragung einer Marke in den USA teurer? Das kommt darauf an, ob ein Anwalt im Ausland und ein US-Anwalt gemeinsam den Antrag bearbeiten, was in der Regel sinnvoll ist und effizient sein kann.
Wenn der Anwalt in den USA dieselbe Sprache wie der Markenantragsteller spricht, kann die alleinige Vertretung durch ihn effizienter sein. Andererseits ist der ausländische Anwalt oft mit dem Markenportfolio seiner Mandanten gut vertraut und kann effizienter die notwendigen Daten für den Kollegen in den USA beschaffen. Bei einem gut eingespielten Team müssen in der Erfahrung des Verfassers als Korrespondenzanwalt in den USA die Kosten nicht steigen.