Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig
CK • Washington. Schweigen fällt unter die Rede- und Meinungsfreiheit der Verfassung genauso wie Äußerungen. Darf ein Staat in den USA gesetzlich Unternehmen verpflichten, ihre Dienste allen anzubieten, oder darf ein Hochzeitsfotograf sein Angebot auf Heiraten zwischen Mann und Frau beschränken? Der Staat Minnesota verlangte die Gleichbehandlung aller, und der Anbieter klagte wegen Verletzung des First Amendment.
Der Staat entgegnete, er regele nicht den Inhalt, Content, der Aufnahmen, sondern das Verhalten, Conduct, des Unternehmers, der sich weigert, den Knopf zu drücken, wenn vor der Kamera kein Paar aus Mann und Frau steht. Die Revision in Telescope Media Group v. Lucero konterte, dass sehr viel als Verhalten bezeichnet werden könne, das jedoch eine Meinung, Aussage oder ein Schweigen darstellt. Mit diesem Argument kann der Staat nicht gewinnen.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis entdeckte weitere Ansätze für die Verfassungswidrigkeit des Minnesota Human Rights Act. Eingriffe in das Grundrecht müssen eng gefasst sein, was hier nicht zuträfe. Ein Zwang zur gleichermaßen positiven Aufnahme, Bearbeitung und Kommentierung unterschiedlicher Hochzeiten führe in die Richtung einer von der Verfassungsrechtsprechung verpönten Staatspropaganda. Die Entscheidung vom 23. August 2019 begleitet eine gleichermaßen lesenswerte Mindermeinung, die wie das Untergericht für die Aufrechterhaltung dieses Menschenrechtsgesetzes plädiert.
Der Staat entgegnete, er regele nicht den Inhalt, Content, der Aufnahmen, sondern das Verhalten, Conduct, des Unternehmers, der sich weigert, den Knopf zu drücken, wenn vor der Kamera kein Paar aus Mann und Frau steht. Die Revision in Telescope Media Group v. Lucero konterte, dass sehr viel als Verhalten bezeichnet werden könne, das jedoch eine Meinung, Aussage oder ein Schweigen darstellt. Mit diesem Argument kann der Staat nicht gewinnen.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis entdeckte weitere Ansätze für die Verfassungswidrigkeit des Minnesota Human Rights Act. Eingriffe in das Grundrecht müssen eng gefasst sein, was hier nicht zuträfe. Ein Zwang zur gleichermaßen positiven Aufnahme, Bearbeitung und Kommentierung unterschiedlicher Hochzeiten führe in die Richtung einer von der Verfassungsrechtsprechung verpönten Staatspropaganda. Die Entscheidung vom 23. August 2019 begleitet eine gleichermaßen lesenswerte Mindermeinung, die wie das Untergericht für die Aufrechterhaltung dieses Menschenrechtsgesetzes plädiert.