• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 28. Aug. 2019

Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage  

Copyright Symbol
.   Die hohen Anforderun­gen an einen ur­heber­recht­li­chen Schadensersatzanspruch gegen einen Schul­buchverlag wegen behaupteter Überschreitung von Li­zenzbedingungen für Bilder, die ein Fotograf über eine Agen­tur vertreibt, belegt der Revisionsentscheid Yamashita v. Scholastic Inc. vom 28. August 2019. Die vom Ver­lag er­wor­be­ne Li­zenz wirkt als Einrede; ihre Verletzung muss der Kläger, also die Agentur oder Fotograf, spezifisch durch Fakten in Verbindung mit den Grenzen der Lizenz behaupten.

Hier hatte der Fotograf das gewährte Nutzungsrecht selbst erwähnt, aber außer Spekulationen nichts über dessen Einschränkungen und der Verletzung in der Klage dargelegt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City bestätigte daher die untergerichtliche Abweisung der Klage als unschlüssig. Mit einer umfassenderen Faktensammlung vor Kla­g­er­he­bung oder im Ausforschungsbeweisverfahren Discovery des US-Pro­zes­ses hät­te der Fo­to­graf seine Behauptungen untermauern können, um in das näch­ste Stadium des Verfahrens zu gelangen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.