×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 28. Aug. 2019

Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage

 
Copyright Symbol
.   Die hohen Anforderun­gen an einen ur­heber­recht­li­chen Schadensersatzanspruch gegen einen Schul­buchverlag wegen behaupteter Überschreitung von Li­zenzbedingungen für Bilder, die ein Fotograf über eine Agen­tur vertreibt, belegt der Revisionsentscheid Yamashita v. Scholastic Inc. vom 28. August 2019. Die vom Ver­lag er­wor­be­ne Li­zenz wirkt als Einrede; ihre Verletzung muss der Kläger, also die Agentur oder Fotograf, spezifisch durch Fakten in Verbindung mit den Grenzen der Lizenz behaupten.

Hier hatte der Fotograf das gewährte Nutzungsrecht selbst erwähnt, aber außer Spekulationen nichts über dessen Einschränkungen und der Verletzung in der Klage dargelegt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City bestätigte daher die untergerichtliche Abweisung der Klage als unschlüssig. Mit einer umfassenderen Faktensammlung vor Kla­g­er­he­bung oder im Ausforschungsbeweisverfahren Discovery des US-Pro­zes­ses hät­te der Fo­to­graf seine Behauptungen untermauern können, um in das näch­ste Stadium des Verfahrens zu gelangen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER