
Hier hatte der Fotograf das gewährte Nutzungsrecht selbst erwähnt, aber außer Spekulationen nichts über dessen Einschränkungen und der Verletzung in der Klage dargelegt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City bestätigte daher die untergerichtliche Abweisung der Klage als unschlüssig. Mit einer umfassenderen Faktensammlung vor Klagerhebung oder im Ausforschungsbeweisverfahren Discovery des US-Prozesses hätte der Fotograf seine Behauptungen untermauern können, um in das nächste Stadium des Verfahrens zu gelangen.