Der Revisionsfall Ennio Morricone Music v. Bixio Music Group vom 21. August 2019 illustriert dieses Recht und eine Komplikation. Der klagende italienische Komponist trat seine Kompositionen für Filme ab und kündigte die Zession nach 35 Jahren. Darauf folgte die Einrede, die Werke seien nach italienischem Recht als Works Made for Hire anzusehen. Deshalb sei das Urheberrecht originär nicht in seinem Namen entstanden.
Bei Arbeitnehmern entsteht das Urheberrecht beim Arbeitgeber; bei Nichtarbeitnehmern kann eine Vereinbarung darüber getroffen werden, ob das Recht beim Auftraggeber oder beim Auftragnehmer entsteht. Der WMFH-Vertrag lässt das Recht beim Auftraggeber entstehen. In diesem Fall erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City, dass keine WMFH-Wirkung eintrat und das Recht beim Komponisten entstand, der es abtreten konnte und die Abtretung aufkündigen darf.