• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 26. Aug. 2019

Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung  

.   Der Kläger im Revisionsentscheid McFadden v. Apple Inc. verklagte den Hersteller seines Mobiltelefons, der auf Anordnung der Bun­despolizei sein Gerät durchsuchte, wegen rechtswidriger Verschwörung mit der Staatsgewalt. Am 26. August 2019 bestätigte in Philadelphia das Bun­des­be­rungs­ge­richt des dritten Bezirks der USA die Abweisung der Klage man­gels Schlüs­sig­keit: Die Unzufriedenheit mit der Mitwirkungsentscheidung des Her­stel­lers rei­che nicht für eine Verschwörungsbehauptung. Auch eine bun­des­recht­li­che An­spruchs­grund­la­ge für Schadensersatz wegen Ver­schwö­rung aus ras­si­sti­schen Mo­ti­ven ist unschlüssig behauptet. Das Ergeb­nis lau­tet an­ders als im Fall der vergangenen Woche, als das ent­spre­chen­de Ge­richt in San Fran­cisco in U.S. v. Canoden Prozess weitergehen ließ, weil die techni­sche Un­ter­su­chung des Ge­räts ohne Durchsuchungsbeschluss - hier vergleichbar der FBI-An­ord­nung an den Hersteller - vorgenommen wurde.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.