Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung
CK • Washington. Der Kläger im Revisionsentscheid McFadden v. Apple Inc. verklagte den Hersteller seines Mobiltelefons, der auf Anordnung der Bundespolizei sein Gerät durchsuchte, wegen rechtswidriger Verschwörung mit der Staatsgewalt. Am 26. August 2019 bestätigte in Philadelphia das Bundesberungsgericht des dritten Bezirks der USA die Abweisung der Klage mangels Schlüssigkeit: Die Unzufriedenheit mit der Mitwirkungsentscheidung des Herstellers reiche nicht für eine Verschwörungsbehauptung. Auch eine bundesrechtliche Anspruchsgrundlage für Schadensersatz wegen Verschwörung aus rassistischen Motiven ist unschlüssig behauptet. Das Ergebnis lautet anders als im Fall der vergangenen Woche, als das entsprechende Gericht in San Francisco in U.S. v. Canoden Prozess weitergehen ließ, weil die technische Untersuchung des Geräts ohne Durchsuchungsbeschluss - hier vergleichbar der FBI-Anordnung an den Hersteller - vorgenommen wurde.