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Freitag, den 07. März 2008

Fahrer erschlagen, Staat immun  

.   Ein Baum fällt auf ein KFZ und erschlägt Fahrerin und Tochter. Der Baum gehört dem Bund. Die Verwandten wollen Schadensersatz, weil der Staat fahrlässig war. Der Bund verweigert jeden Ausgleich.

Das dritte Bundesberufungsgericht erörtert das Privileg des Staates, auf seiner Immunität nach Belieben zu beharren. Das Untergericht besass in Anton Merando v. United States of America et al., Az. 06-4657, keine sachliche Zuständigkeit, weil der Bund nach dem Federal Tort Claims Act nicht auf seine Immunität verzichtet hatte.

Der Court of Appeals for the Third Circuit bestätigt am 20. Februar 2008 mit ausführlicher Begründung, dass der District Court die Klage daher zu Recht abwies.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.