In Sachen James Kaufman v. Michael Mukasey et al., Az. 06-5259, hatte der Kläger dem Justizminister die Aufgabe mitgeteilt und wartete erfolglos auf seine Bestätigung, die im Fall des Kriegszustands der USA gesetzlich notwendig ist. Dem Gericht teilte der Justizminister mit, er sei nach der Verweisung der Zuständigkeit für Staatsangehörigkeitsfragen zum Staatssicherheitsministerium unzuständig.
Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks bestimmte am 2. Mai 2008, dass der Bürger durch die Untätigkeit der Ministerien in seinen gesetzlich zugesicherten Rechten beschnitten wird. Es gibt dem Untergericht die Zuständigkeitklärung nach dem Homeland Security Act of 2002, 6 USC §101, auf, um dann nach dem Administrative Procedure Act, 5 USC §701, ein Ministerium zur Bearbeitung der Expatriierung zu verpflichten.