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Mittwoch, den 03. Nov. 2004

Wieder Vitaminkartell

 
CK - Washington.   Nachdem der Oberste Bundesgerichtshof den Vitaminkartellfall F. Hoffmann-LaRoche, Ltd. v. Empagran S.A., 124 S.Ct. 2359 (2004), entschied und an das Untergericht zurückverwies, folgt nun die hier verlinkte Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in der Hauptstadt Washington unter dem Rubrum Empagran S.A., et al. v. F. Hoffmann-LaRoche, Ltd. et al., Az. 017115, vom 2. November 2004. Siehe auch Wolff-Marting, Certiorari im Vitamin Kartellfall, Kochinke, Kartellrecht nicht durch US-Recht ersetzen, Czechleba, Unsicherheit im Kartellrecht.



Vergleich unwirksam

 
CK - Washington.   Am 21. Oktober 2004 entschied das oberste Gericht im Staate New York, dass die Wirkamkeit eines Vergleiches zur Erledigung eines Rechtsstreites voraussetzt, dass er klar, endgültig und im Einvernehmen der Parteien abgeschlossen wurde. Die Verfahrens- und Formerfordernisse müssen erfüllt sein. Deshalb entschied es im Fall Tanya Bonnette v. Long Island Hospital et al., Az. 131, dass eine zwingend vorgeschriebene Unterschrift auf den Vergleichsunterlagen, die eine Partei der anderen übermittelt hatte, nicht durch eine gerichtliche Ermessenshandlung ersetzt werden kann.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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