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Freitag, den 03. Sept. 2010

Das Ende von Internet-Foren in den USA?

CK - Washington.   §230 des Communi­cations Decency Act schützt Internet­anbieter vor einer Haftung, wenn sie nach entspre­chendem Hinweis von Dritten eingestellte Infor­mationen entfernen. Die Gefahr einer Durch­löcherung des Schutz­gesetzes wird von einem kalifor­nischen Gericht hervor­beschworen.

Das Gericht erließ im Fall Scott P. v. Craigslist eine Zwischen­entscheidung in einem Verfahren gegen die Informations­anbieterin Craigslist und gestattete dem Kläger, den Prozess wegen einer behaup­teten Haftung für das Nicht­entfernen von von Dritten eingestellten Foren­inhalten fortzusetzen.

Auf den Hinweis des Klägers auf rechtswidrige Inhalte hatte Craigslist diese entfernt. Der Kläger behauptet, die Anbieterin hätte auch anschließend einge­stellte diffamie­rende Inhalte entfernen müssen. Sie hätte ihm nämlich versprochen, sich um die Sache zu kümmern.

Um Craigslist bildet sich nun eine Koalition, die mit Dritten­schrift­sätzen für die Aufrecht­erhaltung des Foren­schutzes kämpft, unter der Führung der Electronic Frontier Foundation, die den Sach­verhalt samt Rechtslage auf Englisch darstellt.

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Neue USA-Urteile in Schlagworten

CK - Washington.   Am 3. September 2010 beurteilten US-Gerichte den recht­staatlichkeits­dekorierten Nazi-Kunstraub und den Kaffekocher­markenschutz:
Gutgläubiger Erwerb nach Nazi-Kunst­entwendung in A, US-Forum, CH-Recht, Bakalar v. Vavra, 2nd Cir. 2 SEP 2010, http://bit.ly/cFBnGS

Kaffee­kocherschutz nach US-Marken- und Vertrags­recht, Bodum USA, Inc v. La Cafetiere, 7th Cir. 2. SEP 2010, http://bit.ly/b41q02

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Donnerstag, den 02. Sept. 2010

Referendar in Hurrikan geschickt

CK - Washington.   Hugo hieß der Hurrikan. Er verursachte riesige Schäden. Die Region am Meer war weiträumig gesperrt.

Der Anwalt hatte sein Schiff im Sperrgebiet der Outer Banks angebunden. Er konnte es retten, indem er es ins Meer jagte. Also lud er den Referendar ein, das Erlebnis zu wagen.

Später berichtete der junge Jurist vom Grauen, das der Hurrikan ihm einflößte. Mit dem Segler musste er ins Meer hinaus. Beide überlebten.

Nicht umsonst wird evakuiert. Mit einem Hurrikan ist nicht zu spaßen. Hugo brachte 21 Menschen um.

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Klagen im In- und Ausland: Nur Gewinner

CK - Washington.   Im Streit zwischen Hersteller und US-Vertriebs­firma erhoben die Parteien Klagen im In- und Ausland. Die Ergebnisse sind unterschiedlich. Die Verfahrenswege und -zeiten unterscheiden sich ebenfalls. Beide Parteien finden ihr Recht.

Das amerikanische Gericht muss die Unterschiede ausgleichen. Wann kann eine Aufrechnung des Urteils aus Korea mit dem US-Urteil erfolgen? Noch im amerikanischen Prozess, oder erst bei der Vollstreckung in den USA, die mit einer Dritt­schuldner­pfändung versucht wurde?

Das Bundes­berufungs­gericht des dritten US-Bezirks beantwortet diese Fragen in Sachen Otos Tech Co., Ltd. v. OGK America, Inc. et al., Az. 09-3364, am 1. September 2010. Die Parteien waren kreativ.

Die Schlacht im Ausland, beispiels­weise in Deutsch­land, bietet oft mehr Rechts­sicherheit und Kosten­vorher­sehbarkeit, während im amerikanischen Prozess das Beweis­ausforschungs­verfahren namens Discovery Beweis­beschaffungs­vorteile bietet und die Staats­anwaltschaft und Nerven entlastet. Zudem folgt im Falle des Unter­liegens nach der American Rule meist keine Kosten­erstattung an die obsiegende Partei.

Doch kann man im US-Prozess dem eigenen Anwalt, den Protokoll­führern, den E-Discovery-Dokumente-Auswertern, den Zeugen und den Sach­verständigen mehr bezahlt haben als man im deutschen Prozess auch als Verlierer je schulden würde. Daher ist verständ­lich, dass die Parteien dieses inter­nationalen Rechts­streits auch ausländische Gerichte ins Kalkül zogen.

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Urteile aus USA in Schlagworten

CK - Washington.   Am 1. September 2010 ergingen diese Entscheidungen:
Verfassungswidrige Nachtklub-Diskriminierung von Männern, Hollander v. Copacabana Nightclub, 2nd Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/buDMV3

Religion an Universität, Trennung Staat & Kirche nach Bundesverfassung, Badger Catholic v. Walsh, 7th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/bgymIv

Kläger störrisch/contumacious: Klagabweisung letztes Mittel, Spira Footwear, Inc. v. Steven Lebow, 5th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/aS0Oyk

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Mittwoch, den 01. Sept. 2010

Klageabweisung aus Forum Non Conveniens-Gründen

TCD - Washington.   Die Beklagte, eine italienische Firma, sandte mit Hilfe der Klägerin 100 Kilogramm Platin von Mailand nach Pennsylvania. Noch bevor das Platin seinen endgültigen Bestimmungsort erreichte, wurde es als gestohlen gemeldet.

Die Delta Airlines erhob sodann Klage vor einem US-Gericht und begehrte die Feststellung, dass sie für diesen Verlust gem. Artikel 22 (3) der Montreal Convention nur begrenzt hafte. Das Gericht bezeichnete sich als unzuständig und wies die Klage aus Forum Non Conveniens-Gründen ab.

Der Fall weise engere Beziehungen zur italienischen Gerichtsbarkeit auf und könne deshalb besser dort entschieden werden. Beispielsweise seien wichtige Dokumente, die für den Ausgang des Rechtsstreit maßgeblich seien, nur in Italien verfügbar. Auch die Zeugen seien Einwohner Italiens, ohne jegliche Kontakte zu den Vereinigten Staaten.

Das Bundesberufungsgericht für den dritten US-Bezirk hat am 30. August 2010 in Sachen Delta Airlines, Inc. v. Chimet, SPA, Az. 09-1202, das Urteil des Ausgangsgericht mit folgender Begründung bestätigt:

Das Ausgangsgericht hat hinreichend klar gestellt, dass ein alternatives Gericht existiert, welches besser über den Fall urteilen kann. Es hat darüber hinaus dem Kläger, der für eine Entscheidung im US-Gerichtsbezirk plädiert hat, genug Achtung geschenkt. Schließlich hat das Gericht ausreichend die privaten und öffentlichen Interessen der Parteien gegeneinander abgewogen. Es hat mithin keine Ermessenfehler begangen und die Klage zu Recht aus Forum Non Conveniens-Gründen abgewiesen.

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Die letzten Urteile im August: USA

CK - Washington.   Am 31. August 2010 ergingen diese wichtigen Urteile:
Verheimlichte Prozessfinanzierung, Wickens v. Shell Oil Co., 7th Cir. 31 AUG 2010, http://bit.ly/aulLbH

Mindestlohnvergütungspflicht bei Bundesnexus, Resias Polycarpe v. E & S Landscaping Service, 11th Cir. 31 AUG 2010, http://bit.ly/dgaW4T

Ausgelaufenes Fliegenmechanikpatent & Falschkennzeichnungshaftung, Stauffer v. Brooks Brothers, Inc., CAFC 31 AUG 2010, http://bit.ly/bD0WXQ

Patentangriff auf Adwords abgewiesen, Desenberg v. Google, Inc., CAFC 31 AUG 2010, http://bit.ly/bBFxIc

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Dienstag, den 31. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Am Montag in US-Obergerichten entschieden:
Enger Bezug: Forum non conveniens-Abweisung aus US-Gericht nach Italien, Delta Airlines v Chimet, 3rd Cir. 30 AUG 2010, PDF

CEO im Strafprozess: Muss Firma Verteidigerhonorar zahlen? Flood v. Clearone Communications, 10th Cir. 30 AUG 2010, PDF

Kündigung Exklusivvertrieb, Schiedsverfahren, Next Step Medical Co.Inc. v Johnson & Johnson Intl, 1st Cir. 30 AUG 2010, PDF
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Montag, den 30. Aug. 2010

Die neuen Juristen: Erstsemester in den USA

CK - Washington.   Am Tag der Arbeit, Labor Day, endet der amerikanische Sommer. Gleichzeitig beginnt das Wintersemester. An den Law Schools haben die Erstsemester bereits die Pflichtlektüre aufgenommen.

Drei Jahre lang bedeutet jede Stunde Unterricht drei Stunden Vorbereitung: Lesen, Recherchieren, Schreiben. Von Vorlesungen kann man kaum sprechen. Der Student wird aufgerufen, berichtet, und muss sich mit den Auffassungen von Professoren und Kommilitonen auseinandersetzen.

Die sokratische Lehrmethode soll den Studenten zum Verständnis des Rechts und seiner Grundätze im sozialen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder politischen Kontext verhelfen. Unsere Lehrgänge für Referendare und Praktikanten bauen darauf auf.

Das erste Semester an der Law School stellt einen Höhepunkt der amerikanischen Ausbildung dar. Während deutsche Schüler mit zehn Jahren die Weichen stellen, muss sich der Amerikaner erst mit 17 oder 18 für den Weg zum College entscheiden. Dort dauert das Studium vier Jahre. Erst darauf folgt die Bewerbung an der Law School, Medical School oder für eine andere wissenschaftliche Disziplin.

Ein College-Abschluss in Biologie, Germanistik oder Kunst kann deshalb gleichermaßen zum Architektur- wie zum Politik-, Jura- oder Social Studies-Studium führen. Angesichts der Wirtschaftskrise und hohen Zahl arbeitsloser Graduierter müssen die Erstsemester allerdings auch damit rechnen, letztlich als Taxifahrer oder IT-Techniker zu arbeiten.

Darin unterscheiden sich die USA kaum von Deutschland. Der bedeutendere Unterschied liegt in der Verschuldung. Die Absolventen in den USA müssen nämlich etwa $50000 an Darlehen für die Studiengebühren in jedem Studienjahr abbezahlen - und die Schulden aus den College-Jahren.

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Sonntag, den 29. Aug. 2010

Pflicht zur Teilnahme am Schiedsverfahren?

TCD - Washington.   Die Beklagten arbeiteten zunächst als Finanzberater bei der Bank of America. In den Arbeitsverträgen verplichteten sie sich dazu, nach ihrem Ausscheiden keine BOA-Kunden abzuwerben.

Als die Beklagten im Frühjahr 2009 ihre Tätigkeit bei der UMB aufnahmen, glaubte die BOA jedoch eine solche Abwerbung festzustellen - unter Verletzung der Vereinbarung. Sie erhob daraufhin Klage und forderte Schadensersatz.

Die UMB, die im Gegensatz zu der BOA Mitglied des Financial Services Regulatory Authority ist, beantragte beim erstinstanzlichen Gericht, die BOA zur Teilnahme am FINRA-Schiedsverfahren zu verpflichten. Das Gericht versagte ihr jedoch den Anspruch auf Arbitration.

Das Bundesberufungsgericht für den achten US-Bezirk entschied am 26. August 2010 in Sachen Bank of America v. UMB Financial Services, Inc., Az. 10-1041:

Die BOA hat zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, an einem Schiedsverfahren teilzunehmen. Als Nichtmitglied kann sie nicht dazu gezwungen werden. In dem Dokument über die FINRA-Mitgliedschaft gibt es zudem keinen Hinweis darauf, dass die BOA eine Drittbegünstigtenstellung einnimmt.

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Samstag, den 28. Aug. 2010

$11 Mio. teure Möbel: Urheberrecht

KB - Washington.   Nach Badetüchern und Klappstühlen - vgl. Dietz, Stuhldesign als Marke oder Designpatent? - fanden nun erneut Gebrauchsgegenstände in Form von Möbelstücken ihren Weg zu einem US-Bundesberufungsgericht. Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit schlüsselte am 20. August 2010 geradezu lehrbuchmässig die Voraussetzungen einer Klage auf Verletzung eines Urheberrechts auf.

Die Klägerin ist Inhaberin eines Urheberrechts, da durch dessen Eintragung und der damit verbundenen Ausstellung des Certificates of Registration durch das Copyright Office in Washington, DC, bereits ein Anscheinsbeweis eintritt, den die Beklagte entkräften muss. Dieser Beweislastumkehr konnte die Beklagte im Fall Universal Furniture International, Incorporated v. Collezione Europa USA, Insorporated, Az. 07-2180, jedoch nicht genügen.

Das Urheberrecht ist auch rechtsgültig, da das Design der Möbelstücke ein gewisses Maß an Kreativität besitzt und eigenständig vom Urheber erschaffen wurde. Es ist mithin original. Die Modifizierung von verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen zu einem neuen Produkt steht dem nicht entgegen, da diese Art der Zusammenstellung keine reine Reproduktion darstellt.

Die graphischen Ornamente auf den Möbeln als konzeptionelle Gestaltungsweise können von dem Gebrauchswert der Möbelstücke, der selbst nicht vom Urheberrecht umfasst wird, getrennt werden. Der sog. Conceptual Separability Test stellt dabei nicht auf die physische, sondern vielmehr die konzeptionelle Trennbarkeit ab. Diese ist nach dem Bundesberufungsgericht immer dann gegeben, wenn überflüssige, unfunktionale Verzierungen vorliegen, da diese nicht dem Gebrauchswert dienen.

Eine Verletzung des Urheberrechts besteht darin, dass die Produktreihen der Beklagten als direkte Konkurrentin den Möbelstücken der Klägerin in ihrem Erscheinungsbild ähnlich sind. Ihnen liegen die gleichen Ideen zugrunde, die sich in einer vergleichbaren Art und Weise äußern. Dies bringt der Klägerin letztlich einen Schadensersatz in Höhe von 11 Millionen Dollar ein.

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Freitag, den 27. Aug. 2010

Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten der USA:
Abwerbeverbot und Schiedsklausel, Bank of America v. UMB Financial Services, 8th Cir. 26 AUG 2010, http://bit.ly/cx8Klm

Telefonpatentstreit­definitionen­beschluss, HTC CORPORATION et al v. IPCOM GMBH & CO., KG, DCDC 25 AUG 2010, http://bit.ly/cCPdjH

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Donnerstag, den 26. Aug. 2010

Britney, Victoria, Marke, Hemd & Schuh

CK - Washington.   Britney Spears trägt das rosa Hemd von Victoria's Secret mit Silberaufschrift Delicious. Die Marke Delicious ist für den Kläger bundesrechtlich schon so lange eingetragen, dass sie unanfechtbar, incontestable, ist - für Schuhwerk.

Der Kläger ging gegen den Hemdanbieter vor. Das Bundesgericht wies den Anspruch ab, bevor er den Geschworenen zur Subsumtion vorgetragen wurde. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco hob die Abweisung auf. Eine rechtliche Beurteilung des Markenrechts allein reicht nicht aus, denn es bleiben strittige Faktenfragen. Die muss die Jury beurteilen.

Das Urteil des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit vom 19. August 2010 in Fortune Dynamic, Inc. v. Victoria's Secret Stores Brand Management, Az. 08-56291, dient als Warnung, vor der Verwendung von Kennzeichen im amerikanischen Markt sorgfältig das Risiko einer etwaigen Verletzung des Lanham Act mindestens durch eine Prüfung des Bundesmarkenregisters abzuklären.

Die Beklagte hätte bei ihren Leisten bleiben sollen. Beispielsweise ihrer Marke very sexy.

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Neue Urteile der US-Bundesgerichte

CK - Washington.   Diskriminierung von Frauen, Urteil als Strafe für Beweisverweigerung und Abnahmepflichtverletzung in wichtigen Urteilen der US-Bundesgerichte:
Verletzte Mindestabnahmepflicht, Schadensersatz, Advanced BodyCare Solutions v. Thione Int'l., 11th Cir. 25 AUG 2010, http://bit.ly/9UPljJ

Männerclub im Vertriebsbüro benachteiligt Frauen: Kündigungsschutzprozess, Grassmyer v. Shred-It, 3rd Cir. 25 AUG 2010, http://bit.ly/dd2LID

Verweigerte Beweisvorlage mit Urteil bestraft, Southern New England Telephone Co. v. Global NAPs Inc., 2nd Cir. 25 AUG, http://bit.ly/aR7liX
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Mittwoch, den 25. Aug. 2010

Facebook u.a. in der Electronic Discovery

TCD - Washington.   Der Kreis wichtiger elektronischer Beweismittel wächst ständig. Die Regeln der Beweisbeschaffung im amerikanischen Beweisausforschungsverfahren, Discovery, konzentrieren sich heute weniger auf die Zeugenvernehmung und Urkundeneinsicht, sondern auf die elektronischen Daten. Für sie steht im US-Prozessrecht der Begriff e - Discovery.

Zu welchen Bedingungen Nachrichten oder Pinnwandeinträge auf der Profilseite von Facebook oder anderen sozialen Netzwerken für einen Rechtsstreit aufgedeckt werden dürfen, stellt das National Law Journal am 23. August 2010 in einem lesenswerten Bericht über e-Discovery dar, in welchem Bezug auf die Entscheidung Crispin v. Christian Audigier Inc., 2010 U.S. Dist. Lexis 52832 (C.D. Calif. May 26, 2010) genommen wird.

Die Verfasser des Berichts kritisieren die Entscheidung des Gerichts, die Inhalte und damit auch die Pinnwandeinträge seien durch die Vorschriften des Stored Communications Act (SCA) aus dem Jahre 1986 geschützt. Sie teilen nicht die Ansicht des Gerichts, Nachrichten oder Einträge auf Facebook oder MySpace seien genauso privat wie Emails, die sich auf dem eigenen Computer befinden. Auf die heutige Zeit und die neuen Technologien könne der SCA nicht mehr angewendet werden.

Die Entscheidung lasse darüber hinaus offen, wie beschränkt der Zugang zu den Profilseiten der sozialen Netzwerke aussehen müsse, um den Inhalt derselben als privat betrachten zu können.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Rabattstornierung vom Hersteller & Vertrieb, Curtis Lumber Co., Inc. v. Louisiana Pacific Corp., 8th Cir. 24 AUG 2010, http://bit.ly/dfgMf3

Kindesrückführung von USA nach Holland gem. Haager Übereinkommen, Karpenko v. Leendertz, 3rd Cir. 24 AUG 2010, http://bit.ly/cg8Awo
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Dienstag, den 24. Aug. 2010

Religion als Diskriminierungsfaktor in DE und USA

CK - Washington.   Die arbeitsgesetzliche Forderung auf Gleichbehandlung kollidiert in den USA wie in Deutschland mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Während in den USA eine frische, nur vorsichtig in ihrer Signalwirkung zu würdigende Entscheidung die rechtlichen Grundlagen in drei Mehrheits- und Mindermeinungen von über 70 Seiten Länge erörtert, ist die deutsche rechtliche Analyse bereits bei Reuter:Arbeitsrecht unter Diskriminierung Nichtreligiöser ist gar keine Diskriminierung? zu finden.

Die amerikanische Entscheidung vom 23. August 2010 verkündete im Fall Sylvia Spencer v. World Vision Inc., Az. 08-35532, das in San Francisco, Kalifornien, ansässige Bundesberufungsgericht des Neunten US-Bezirks. Die deutsche Entscheidung stammt vom Bundesarbeitsgericht in Sachen 8 AZR 466/09 und erging am 19. August 2010.

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Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Sport und Kartell, Religion und Arbeitsrecht sowie Betrug im Rückversicherungswesen waren am 23. August 2010 die Themen wichtiger Urteile der Obergerichte des Bundes in den USA:
Sportausrüstung vereinheitlicht: kein Monopolverstoß, Warrior Sports, Incorporated v. NCAA, 6th Cir. 23 AUG 2010, PDF

Glaube als Kündigungs- oder Diskriminierungsgrund, Religions-AG, Spencer v. World Vision Inc., 9th Cir. 23 AUG 2010, PDF

Rückversicherungsbetrugsanspruch verjährt, SErsatz aufgehoben, AXA Versicherung AG v. AIG Inc., 2nd Cir. 23 AUG 2010, PDF

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Montag, den 23. Aug. 2010

BGH: Macht's wie die Amis!

CK - Washington.   Die Amerikaner usurpieren die Gerichtsbarkeit. Kein Quartal verstreicht ohne Kommentare dieser Art von deutschen Professoren, Verbänden, Journalisten oder Politikern. Deutsche Unternehmen werden vor US-Gerichte gezerrt, obwohl der Prozess nach Deutschland gehört. Einmal sind die Long Arm Statutes schuld, ein anderes Mal die Arroganz der amerikanischen Gerichtsbarkeit.

Was die Amis können, können wir schon lange, scheint der Bundesgerichtshof im Fall VI ZR 122/09 am 29. Juni 2010 zu erklären. Türkische Unternehmen, die vor ein deutsches Gericht gezerrt werden, - und dasselbe gelte für US-Beklagte- können nicht früh wegen mangelnder Zuständigkeit aus dem Verfahren aussteigen.

Nein, die Klage muss materiell schlüssig eine unerlaubte Handlung - in den USA den oft behaupteten Tort - mit Handlungen oder Erfolg in Deutschland geltend machen. Dann bleibt die Klage im deutschen Gericht. Der Grundsatz der doppelten Relevanz macht es möglich: Erst nach der Schlüssigkeitsprüfung werden die relevanten Tatsachen für die Frage der Gerichtsbarkeit - der internationeln Zuständigkeit - und der materiellen Würdigung geprüft. Bis dahin kann schon viel Wasser den Rhein, die Elbe und die Spree hinab geflossen sein - mit entsprechenden erheblichen Verfahrenskosten.

Der lange Arm des §32 ZPO: Das deutsche Recht ist also doch nicht so ganz anders als das amerikanische. Mit dem kleinen Unterschied, dass die Gerichtsbarkeit im US-Prozess am Anfang geklärt sein muss - und da kann man eine Klageabweisung gewinnen. Gleich was die Unken über den Teich rufen.

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Sonntag, den 22. Aug. 2010

Keine Haftung für Bombenanschlag in Tiefgarage

TCD - Washington.   Der Kläger, Opfer eines Autobombenanschlags, verlangt Schadensersatz von dem Parkhauseigentümer, in dessen Tiefgarage der Anschlag geschah.

Das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia verwies in seinem Urteil auf einen ähnlichen Fall: Board of Trustees of the University of the District of Columbia v. DiSalvo, Az. 974 A.2d 868 (D.C. 2009). Es entschied am 17. August 2010 in Sachen Sigmund gegen Starwood Urban Investments, Az. 08-7137, mit folgender Begründung gegen den Kläger:

Der Parkhauseigentümer haftet nicht für den Autobombenanschlag, denn das Verbrechen war für ihn nicht vorhersehbar und mithin nicht vermeidbar. Es liegt kein Fall einer gesteigerten Voraussehbarkeit vor. Die schlichte Behauptung des Klägers, es habe die Möglichkeit eines Verbrechens bestanden, erfüllt nicht die hohen Erwartungen, die Gerichte an die heightened forseeability haben. Für letztere muss nämlich eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass ein Mensch Opfer eines Verbrechens wird.

Hier bestand keine Pflicht für den Parkhauseigentümer, sich oder andere Personen vor dem unerahnbaren Verbrechen eines Anschlags mit einer Autobombe zu schützen.

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Samstag, den 21. Aug. 2010

Vertragskündigung: Rule 12(f) Motion?

KB - Washington.   Die Parteien schlossen einen Vertrag für einen Zeitraum von 20 Jahren, der im Fall der Kündigung einen Haftungsausschluss beider Parteien vorsah. Die Beklagte kündigte den Vertrag bereits nach zwei Jahren, woraufhin der Kläger eine Klage auf Schadensersatz erhob. Die Beklagte trat der Klage mit einem Rule 12(f) Antrag entgegen, dem das erstinstanzliche Gericht statt gab, da Schadensersatz vertraglich ausgeschlossen wurde.

Das Bundesberufungsgericht für den neunten US-Bezirk hob am 17. August 2010 das erstinstanzliche Urteil in Sachen Whittlestone Inc. v. Handi-Craft Company, Az. 09-16353, auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Der Rule 12(f) Motion hätte nicht stattgegeben werden dürfen.

Die Rule 12(f) of the Federal Rules of Civil Procedure erlaubt es dem Gericht ohne Beteiligung der Jury überflüssige, unerhebliche und unsachliche Vorträge eines Anspruchs abzuweisen. Keine dieser Varianten war jedoch einschlägig. Der Einwand der Beklagten, dass Teile des Anspruchs aus rechtlichen Gründen abzuweisen sind und eben nicht zur Entscheidung durch die Jury gelangen soll, ist nicht unter die Rule 12(f) zu fassen. Die Jury entscheidet immer dann, wenn Uneinigkeit in tatsächlicher Hinsicht besteht. Das Gericht entscheidet dagegen selbstständig über rechtliche Fragen, solange der Fall nicht den Geschworenen vorgelegt wird.

Das Vorbringen ist über die Rule 12(b)(6) Motion im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung in den Prozess einzuführen. Würde man der Auslegung der Beklagten folgen, dass jeglicher Einwand aus rechtlichen Gründen unter die Rule 12(f) zu fassen sei, hätte dies die Überflüssigkeit der Rule 12(b)(6) zur Folge. Dies ist auch im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen beider Motions nicht haltbar.

Im Übrigen weist das Gericht in einer ausführlichen Fußnote darauf hin, dass nach Auslegung des Vertrages dieser nicht einseitig kündbar war und mithin in Ermangelung der Beendigung des Vertrages der Haftungsausschluss nicht greife. Der Einwand ginge folglich ins Leere.

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Wichtige Urteile der US-Bundesgerichte

CK - Washington.   Am 20. August 2010 verkündeten die Obergerichte des Bundes in den USA diese wichtigen Urteile:
Eingetragenes Möbelurheberrecht siegt, Universal Furniture Intern'l v. Collezione Europa USA, Inc. 4th Cir. 20 AUG 2010, PDF

Pyramidenbetrug im Versicherungswesen, Schlüssigkeit, Lustgraaf v. Behrens, 8th Cir. 20. AUG 2010, PDF

Abweichung Fahrtenbuch - GPS, Kündigung, Altersschutz, Love v. Electric Power Bd of Chattanooga, 6th Cir. 20 AUG 2010, PDF
Alle Entscheidungen der amerikanischen Bundesobergerichte dieser Woche: Star List Decisions

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Freitag, den 20. Aug. 2010

Tückischer Zweitmarkt für Lebensversicherungen

CK - Washington.   An den Zweitmarkt für Lebens­versiche­rungen wagen sich viele, darunter auch auslän­dische Einzel­investoren, Finanz­institute und Fonds mit Beteiligungen in den USA.

Wie tückisch und unaus­gereift der noch junge Markt ist, stellt laien­verständ­lich das Wall Street Journal am 20. August 2010 in einem Bericht über schlechte Erfahrungen der Deutsche Bank AG dar. Die erworbenen Policen sollen nicht einmal wirksam bestanden haben; die Makler sollen sie vorge­täuscht haben.

Selbst bei den besten Vorkeh­rungen, die in dem Life Settlement-Markt erfahrene Unter­nehmen mit größter Sorgfalt treffen, gibt es immer wieder Über­raschungen, die völlig undenkbar erschienen. Wie das WSJ anmerkt, gefährden solche Vorfälle auch das Konzept der Securi­tization von Policen­port­folios.

Auf Ärger mit Lebenserwartungsgutachten und der Auszahlung im Todesfall sind erfahrene Investoren vorbereitet. Policen, deren Nichtanfechbarkeit, Incontestability, auf Betrug beruht, bereiten fundamentale Probleme, die sich nicht allein durch ausgefeilte Strukturen und Verträge lösen lassen.

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Drogenkonsum als zulässiges Beweismittel?

TCD - Washington.   Die Angeklagte appelliert gegen das erstinstanzliche Urteil, in mehreren Fällen betrügerisch gehandelt zu haben. Sie wehrt sich insbesondere gegen die Entscheidung des Gerichts, der Nachweis des Drogenkonsums sei als Beweismittel zulässig gewesen, weil dieser das Motiv der Angeklagten bestätigt habe.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks entschied am 16. August 2010 in Sachen United States of America v. Stephanie Corsmeier, Az. 08-3668, für die Angeklagte: Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, der Beweis sei für einen ordnungsgemäßen Zweck angeboten worden, reiche nicht aus.

Vielmehr müsse der Nachweis des Drogenkonsums zur Aufklärung des rechtlichen Sachverhalts dienen und sich konkret auf den Gegenstand des Verbrechens beziehen. Dies sei dann der Fall, wenn 1. Beweis für einen zulässigen Zweck angeboten werde, 2. der Zweck, für welchen Beweis angeboten worden sei, Gegenstand des angeklagten Verbrechens sei und 3. der Beweis im Hinblick auf den Zweck, für welchen er angeboten worden sei, Beweiskraft besitze.

Der Nachweis des Drogenkonsums habe den Eindruck, den die Geschworenen von der Angeklagten erhielten, verfälscht. Er gebe einer Jury Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte bereit dazu sei, das Gesetz zu brechen. Der Nachweis sei daher äußerst nachteilig für die Angeklagte und wiege im Ergebnis schwerer als jeder Beweiswert, der von dem Konsum der Drogen ausgehe.

Das erstinstanzliche Gericht habe sein Ermessen fehlerhaft angewendet, indem es den Nachweis von Drogenkonsum als zulässiges Beweismittel angesehen habe, entschied der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit.

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Wichtige Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Am 19. August 2010 entschieden die Obergerichte des Bundes:
Markenverletzungsurteil revidiert, Fortune Dynamic, Inc. v. Victoria's Secret Stores Brand, 9th Cir. 19 AUG 2010, PDF

Wiederaufnahme im Fischeiausfuhrprozess, Leisure Caviar, LLC v. U.S. Fish and Wildlife Svc, 6th Cir. 19 AUG 2010, PDF

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Donnerstag, den 19. Aug. 2010

Wirksamer Pfändungsbeschluss

KB - Washington. Auf Antrag der Klägerin erließ das erstinstanzliche Gericht gemäß der Rule B einen Pfändungsbeschluss für Gelder, die sich im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs bei einer New Yorker Mittelsbank befanden. Angesichts der Entscheidung desselben Gerichts in Sachen Shipping Corporation of India Ltd. v. Jaldhi Overseas Pte Ltd. hob dieses den Pfändungsbeschluss wieder auf, wogegen sich die Klägerin mit ihrer Berufung wandte.

Die Kernfrage lautet, ob die Gelder der Beklagten im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs nach der Rule B pfändbar sind. Die Rule B erlaubt Pfändungen von Sachvermögen sowie immateriellen Vermögenswerten eines Beklagten. Hierbei hat der Fall Jaldhi, der entgegen der Ansicht der Klägerin Rückwirkungsfunktion habe, ergeben, dass für die Frage des Eigentums einzelstaatliches, nicht Bundesrecht maßgeblich ist.

Das Recht des Staates New York bestimmt, dass Gelder, die sich im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs auch nur im temporären Besitz einer Mittelsbank befinden, weder im Eigentum des Auftraggebers noch des Begünstigten stehen. Dies hat in Ermangelung des Eigentums der Beklagten die Nichtanwendbarkeit der Rule B und die Unzulässigkeit der Pfändung zur Folge. So urteilte das Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk am 12. August 2010 im Fall Scanshot Shipping Services GmbH v. Metales Tracomex LTDA, Az. 09-5280.

Die Veranlassung des elektronischen Zahlungsverkehrs durch die Bank des Auftraggebers führt dazu, dass die Gelder nicht mehr im Eigentum des Auftraggebers stehen. Die Geldmittel gehen erst mit der Annahme des Zahlungsauftrags durch die Bank des Begünstigten in dessen Eigentum über. Bis dahin sind sie lediglich eine Art Schulden zwischen den drei involvierten Banken.

Dieses Urteil ist das jüngste in einer Kette von Entscheidungen, die sich mit der Pfändbarkeit von Geldern auseinandersetzt, die nur für eine Millisekunde die USA und konkret den zweiten Bundesberufungsbereich berühren. Das Gericht hätte eine drastische Kehrtwendung von einer langjährigen Spruchpraxis vollzogen, die die Gerichtsbarkeit der USA als gegeben ansah.

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Wichtige Urteile des Tages in den USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Verbot der Vertretung von Mutter- und Tochtergesellschaft, GSI Commerce Solutions v. BabyCenter, 2nd Cir. 18 AUG 2010, http://bit.ly/coVlCx

Seebohrpatentstreit in Revision, Transocean Offshore Deepwater Drilling v. Maersk Contractors USA, CAFC 18 AUG 2010, http://bit.ly/bDOU1X

Schiedsspruchanerkennung nach NY Convention und FAA, Ario v. Lloyd's #53, 3rd Cir. 18 AUG 2010, http://bit.ly/bL7nmZ

Titelvollstreckung durch Kontopfändung, Latorraca v. Taniki Financial Corporation, 1st Cir 18 AUG 2010, http://bit.ly/crg3vV

Zahlungsklage aufgrund Vertrag, Abrechnung oder Betrug, EBC Inc v. Clark Bldg Sys Inc., 3rd Cir. 18 AUG 2010, http://bit.ly/d0V3pQ

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Mittwoch, den 18. Aug. 2010

Haftung für späte Haftentlassung

TCD - Washington.   Der Kläger verlangt Schadensersatz für die verspätete Entlassung aus der Haft. Die Gefängnisbehörde verhängte eine Bewährungszeit von fünf Jahren, obwohl dies der Richter bei der Verurteilung des Klägers nicht mündlich festlegte.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks entschied am 13. August 2010 in Sachen Rivers v. Fischer, Az. 09-4532, mit folgender Begründung gegen den Kläger:

Ein Gefängnisbeamter genießt stets Immunität, es sei denn sein Verhalten verstößt gegen eine eindeutig verfassungsrechtlich oder gesetzlich festgelegte Regelung, aus der sich ein Anspruch für den Kläger ergibt.

Eine solche Regelung ist dann eindeutig festgelegt, wenn 1. das Gesetz mit hinreichender Klarheit definiert ist, 2. der Supreme Court oder der Second Circuit den Anspruch anerkannt hat und 3. ein Beklagter aufgrund des existierenden Gesetzes verstehen kann, dass sein Verhalten rechtswidrig war.

Der Kläger kann sich nicht auf die Entscheidung des zweiten US-Bezirks in der Sache Early v. Murry, 451 F.3d 71 (2006), berufen. Zum Zeitpunkt der Verurteilung des Klägers existierte diese Entscheidung und mithin ein Anspruch des Klägers, der sich daraus ergibt, noch nicht.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Vertragskündigungsfolgen, lost Profits, consequential Damages, Whittlestone v. Handi-Craft Co., 9th Cir. 17 AUG 2010, http://bit.ly/cOeQFy

Kündigung nach fairem Ermessen und Folgen, M.M. Silta, Inc. v. Cleveland Cliffs, Inc., 8th Cir. 17 AUG 2010, http://bit.ly/a8JhAn

Sammelkage wg KFZ-Defekt in Revision zugelassen, Wolin v. Jaguar Land Rover North America, 9th Cir. 17 AUG 2010, http://bit.ly/bzI49T

Parkhauseigentümer haftet Opfern nicht für Bombenanschlag, Sigmund v. Starwood Urban Investments, DC Cir 17 AUG 2010, PDF
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Dienstag, den 17. Aug. 2010

Schadensersatz bei identischer Marke

TD - Washington.   Der Kläger verkauft und installiert Fahnen und Fahnenmasten unter der eingetragenen Marke American Pride. Seit 2003 handelt auch der Beklagte, ein Hersteller von Outdoor-Produkten, unter identischem Namen. Trotz Ablehnung der Eintragung dieser Marke aufgrund einer Verwechslungsgefahr mit der bereits eingetragenen Marke des Klägers verkaufte der Beklagte seine Produkte weiterhin unter diesem Namen.

Am 28. Februar 2005 ließ der Kläger dem Beklagten eine Unterlassungserklärung zukommen und stellte im Herbst 2006 fest, dass der Beklagte es nunmehr unterließ, seine Produkte unter dem Namen American Pride zu verkaufen. Er beschloss deshalb, von einer Klage abzusehen. Erst im Jahre 2007 entdeckte der Kläger, dass mehrere Einzelhändler Fahnen unter dieser Marke verkauften. Hiergegen wehrte er sich gerichtlich.

Das erstinstanzliche Bundesgericht wies die Ansprüche des Klägers auf Schadensersatz wegen Verjährung als unbegründet zurück. Nach dem anwendbaren Recht von Ohio beginne die zweijährige Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kläger tatsächliche Kenntnis von der Markenverletzung erlange, mithin seit dem 28. Februar 2005.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks entschied am 12. August 2010 in Sachen Laukus v. Rio Brands, Inc., Az. 10-0492, für den Kläger: Die Klage sei zwar verspätet erhoben worden, der Kläger habe aber eine ausreichende Entschuldigung für die Verspätung vorgetragen, nämlich dass er zunächst glaubte, der Beklagte verkaufe keine Produkte mehr unter dem Namen American Pride. Das erstinstanzliche Gericht habe zudem ignoriert, dass die Verjährungsfrist drei Jahre betragen hätte, wenn der Kläger in Michigan, seinem Heimatort, geklagt hätte.

Der Beklagte habe das Trademark verwendet, um bei den Kunden Verwechslung auszulösen. Der Gewinn, den er durch den Warenverkauf unter American Pride erzielt habe, stehe dem Kläger als dem Markeninhaber zu.

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Wichtige Urteile des Tages in den USA

CK - Washington.   Die Obergerichte des US-Bundes verkündeten am 16. August 2010 diese wichtigen Entscheidungen:
Keine Doppelhaftung für unerlaubten Porno-DVD-Vertrieb, Jules Jordan Video v. 144942 Canada Inc., 9th Cir. 16 AUG 2010, http://bit.ly/cX4u03

Arbeitgeber entlässt nur Männer wg Fehlverhaltens, haftet nicht, Hawn v. Executive Jet Managemt, 9th Cir. 16 AUG 2010, http://bit.ly/blnM2f

Steuerrechtlich keine Kirche, Foundation of Human Understanding v. U.S., CAFC 18 AUG 2010, http://bit.ly/dzmdK2

Euro-Raumfahrt im US-Gericht immun? Nokalva, Inc. v. European Space Agency, 3rd Cir. 16. August 2010, http://Anwalt.us
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Montag, den 16. Aug. 2010

Euro-Raumfahrt im US-Gericht immun?

CK - Washington.   Die European Space Agency fand sich als Beklagte vor dem Bundesgericht der Vereinigten Staaten und erhob die Einrede ihrer Immunität als internationaler Organisation. Die Klägerin und das Gericht gehen hingegen von einem Immunitätsverzicht aus.

Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks bestätigte am 16. August 2010 das Ergebnis. Seine Begründung im Fall OSS Nokalva, Inc. v. European Space Agency, Az. 09-3640, verfolgt jedoch einen anderen Weg, der über eine lesenswerte Erörterung der bundesgesetzlichen Normen zur Immunität internationaler Organisationen in den USA führt.

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Schaden bei Verwertung der Person

CK - Washington.   Der Pornoschauspieler verlangt wegen des unerlaubten Vertriebs seiner Werke durch DVD-Duplizierung Schadensersatz aus Urheberrecht und wegen des unerlaubten Eingriffs in sein Recht zur gewerblichen Verwertung seiner Person.

Die Bundesverfassung der USA etabliert das Urheberrecht als Bundesrecht. Vergleichbare Rechte aus einzelstaatlichem Recht werden von ihm absorbiert. Zählt dazu auch das kalifornische Recht zur gewerblichen Verwertung der Person? Gilt die für Musikwerke geltende Absorption auch für audiovisuelle Werke?

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entscheidet am 16. August 2010 im Fall Jules Jordan Video v. 144942 Canada Inc., Az. 08-55075, gegen den Künstler: Kein double Dipping beim Schadensersatz. Dabei setzt es sich auch mit der Frage auseinander, wer klagebefugt ist, wenn das Urheberrecht kraft Gesetzes an seine Firma überging, doch er die Urheberrechtseintragung beim Copyright Office in Washington, DC im eigenen Namen vornahm.

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Sonntag, den 15. Aug. 2010

Die Dame B.H. fälscht: Anzeigen

CK - Washington.   Ein freundlicher Kommissar in Oberammergau untersucht den Fall der imitierten Anwaltsschreiben mit falschem Text, falscher Unterschrift und oft falschem Deckblatt.

Wer hofft, auf ein von einer zukünftigen Mandantin B.H. vorgelegtes Schreiben hin von mir und einer Bank an der Westküste enorme Beträge aus den USA und ein lukratives Mandat von ihr zu erhalten, sollte gleich die Polizei in Oberammergau unterrichten.

Bereits auf die eloquente Dame hereingefallen? Nicht schämen, sondern anzeigen! Sie sind nicht der oder die Einzige. Sie grast die Region ab und versucht sich auch an Finanzinstituten und Immobilienverkäufern.

Wenn Sie Glück haben, will sie von Ihnen nur einen Briefbogen für weitere Fälschungen ergattern. Dann erhalten auch Sie interessante Anrufe, auf die man gern verzichten kann. Selbst die schriftliche Ablehnung eines Mandats wird heute gefährlich.

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Samstag, den 14. Aug. 2010

Widerklage Italiens gegen Deutschland abgewiesen

AKL - Washington — Am 23. Dezember 2008 erhob die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Italien wegen der Missachtung der deutschen Immunität durch italienische Gerichte.

Italien reagierte daraufhin mit einer Widerklage, in welcher Deutschland aufgefordert wurde, für Kriegsverbrechen in der NS-Zeit Reparationen an italienische Opfer zu zahlen. Der IGH wies am 6. Juli 2010 die Widerklage als unzulässig ab.

Die deutsche Immunität findet ihr Spiegelbild in dem Foreign Sovereign Immunities Act der USA. Der Fall ist daher von großer internationaler Bedeutung. Die Begründung der Abweisung in Sachen Germany v. Italy ist lehrreich. Der deutsche Anspruch wird später entschieden. Das Gericht setzte beiden Parteien neue Fristen zur Vorlage weiterer Schriftsätze.

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Wichtige Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Am 13. August 2010 verkündeten die Obergerichte des Bundes der USA diese Entscheidungen:
Freitag, der 13: Versehentlich zu spät aus Haft entlassen: Keine Haftung, Rivers v. Fischer, 2nd Cir. 13 AUG 2010, PDF

Kappung/Remittitur Strafschadensersatz $750K auf $100K, Cortez v. Trans Union, 3rd Cir. 13 AUG 2010, PDF

Unterschiedliche Rechtsfolgen bei Law und Equity erklärt, Maldonado v. Valsyn, 2nd Cir. 13 AUG 2010, PDF

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Freitag, den 13. Aug. 2010

Stuhldesign als Marke oder Designpatent?

TD - Washington.   Die Beklagte stellt seit mehr als 80 Jahren Klappstühle mit X-förmigen Rahmen her. Im Jahre 1999 beantragte sie den Schutz des Designs als eingetragene Marke und nicht als Design Patent.

Das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks entschied am 11. August 2010 in Sachen Specialized Seating, Inc. v. Greenwich Industries, LP, Az. 07-1435 gegen die Beklagte: Die Konstruktion eines X-förmigen Rahmens ist funktionell, weil dieser speziell dafür entwickelt wurde, einen optimalen Ausgleich zwischen der Belastung des Stuhls und dessen Beanspruchbarkeit zu schaffen.

Zudem besitzt der Stuhl keine nicht-funktionalen Elemente, die einen Schutz nach dem Markengesetz, dem Lanham Act, erlauben. Deshalb genießt das Design des Stuhls keinen Schutz als Trademark. Modische Designs können stets nachgeahmt werden, solange sie nicht durch Patent geschützt werden, erklärte der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago mit seiner lesenswerten Begründung.

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Die wichtigsten Urteile des Tages

CK - Washington.   Am 12. August 2010 in den Obergerichten der USA:
Kontopfändung USA, Scanscot Shipping Services (Deutschland) GmbH v. Metales Tracomex LTDA, 2nd Cir. 12 AUG 2010, http://bit.ly/9nlI9y

Schadensersatz bei identischer Marke nach Bundes- und Staatsrecht, Laukus v. Rio Brands, Inc., 6th Cir. 12 AUG 2010, http://bit.ly/bwroyS

Markenverletzung, Cybersquatting-Widerklage, Curtis Neeley, Jr. v. NameMedia, 8th Cir. 12 AUG 2010, http://bit.ly/cxd0wU

Geheimnisschutz im US-Prozess, Eli Lilly & Co. v. James B. Gottstein, 2nd Cir. 12 AUG 2010, http://bit.ly/bDJc2f

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Donnerstag, den 12. Aug. 2010

Welcher Rechteschutz passt in den USA?

CK - Washington.   Patent, Urheberrecht, Marke, jeweils eingetragen; Trade Secret ohne Veröffentlichung, Eintragung und Kosten: Die Grundformen des Rechtsschutzes für Kreative bilden in den USA vier übersichtliche Säulen des gewerblichen Rechtsschutzes - oft simpler als im Ausland.

Doch das System hat seine Tücken, wie zwei Hersteller entdeckten, die sich für den Schutz ihrer Waren als Trademarks und gegen ein Design Patent oder andere Methoden entschieden.

Zwei Urteile des Bundesberufungsgerichts im siebten US-Bezirk erläutern am 11. August 2010 lehrreich, wieso diese Hersteller die falsche Entscheidung trafen:
Rundes Badetuch: Jay Franco & Sons, Inc. v. Clemens Franek, Az. 10-242.
Klappstühle: Specialized Seating, Inc. v. Greenwich Industries LP, Az. 07-1435.
Die Ausgangssituationen sind nicht alltäglich. Oft ist klar, was eine Marke sein soll und was ein Design oder Urheberrecht. Doch immer wieder ist zu entscheiden, ob ein designschutzfähiges Produkt nicht auch, oder allein, als Urheberrecht eingetragen werden sollte, und ob vielleicht auch der Markenschutz passt.

Ausländische Hersteller übersehen dabei leicht die Macht des Trade Secret-Rechts in den USA, das viel weiteren Schutz als der Geschäftsgeheimnisschutz im Ausland bietet.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Stuhldesign als Marke, Specialized Seating v. Greenwich, 7th Cir. 11 AUG 2010, http://bit.ly/cVdxAL

Trademark statt Design Patent für rundes Badetuch, Franek v. Jay Franco & Sons, 7th Cir. 11 AUG 2010, http://bit.ly/aWgvFK

Internatl. Joint Venture Vertragskostenkalkulation per EMail, Super Sequoia Ltd v. C.W. Carlson, 7th Cir. 11 AUG 2010, http://bit.ly/bFiMgg

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Mittwoch, den 11. Aug. 2010

OFAC sanktioniert wieder Deutsche

CK - Washington.   Unter Handelsverbote wegen der Verlet­zung amerika­nischer Finanz­kontrollen fallen auch wieder Deutsche. Die neuen Unter­nehmen auf der schwarzen Liste stehen im Federal Register vom 11. August 2010, Bd. 75, Heft 154, S. 48562. Die Neuein­träge erfolgten nach den Iranian Trans­actions Regu­lations vom Office of Foreign Assets Controls im Washing­toner Schatz­amt und sind seit dem 3. August 2010 wirksam.

Selbst Anwälten ist die Vertre­tung solcher Unter­nehmen ohne eine OFAC-Genehmigung, die das Amt spärlichst erteilt, untersagt - jedenfalls wenn sie ein Honorar für ihre Beratung erwarten. Ohne die Lizenz können auch sie nach der Annahme einer Vergütung auf der schwarzen Liste landen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
85 Wochenstunden ohne Überstundenlohn in Chinatown, mehrere Hersteller, Zheng v. Liberty Apparel, 2nd Cir. 10 AUG 2010, PDF

Uneinheitlicher Schwangerschaftsschutz für Schweißerin, Spees v. James Marine, Inc., 6th Cir. 10 AUG 2010, PDF

Insolvenzbetrug durch Vermögensübertragung, Decker v. Tramiel, 9th Cir. 10 AUG 2010, PDF

Verbotsantrag wegen Übertreibung von Produkteigenschaften, Franulovic v. Coca Cola Co., 3rd Cir. 10 AUG 2010, PDF

Klägernachfolge ohne Nachlassabwicklung, Torres v. Bayer Corp., 8th Cir. 10. AUG 2010, PDF

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Dienstag, den 10. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Aktionärssammelklagabweisung bestätigt, Miller v. Thane International, Inc., 9th Cir. 9. AUG 2010, PDF

Verlorene Auszüge in Insolvenz, Community Bank, N.A. v. Riffle, 2nd Cir. 9 AUG 2010, PDF

Minischiedsklausel reicht für AAA-Schiedsbindung, Idea Nuova, Inc. v. GM Licensing Group, 2nd Cir. 9 AUG 2010, PDF
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Gibson v. Rambo: Schwarze verlieren immer

CK - Washington.   Nachdem Richterin Rambo die Klage von Gibson auf Wiedereinrichtung des analogen Fernsehens, auf die Anlage von Gold- und Silverreserven durch Städte und Banken, auf ein Steuerwahlrecht und auf andere Ziele abwies, verklagte Gibson Rambo wegen Diskriminierung: Schwarze könnten vor ihr nie gewinnen.

Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks entschied am 9. August 2010 in Sachen Gibson v. Rambo, 10-2424, gegen den Kläger: Richter genießen absolute Immunität.

Die Klage besitzt keine rationale Tatsachen- oder Rechtsgrundlage, no arguable basis in law or fact, und ist daher nach dem Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, Neitzke v. Williams, 490 U.S. 319, 325 (1989), unhaltbar, erklärte es.

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Montag, den 09. Aug. 2010

Marken in Suchbegriffen: keine Haftung

CK - Washington.   Suchmaschinen­betreiber haften nicht für das einfache Auftreten von Marken in versteigerten Such­begriffen, entschied im Fall Rosetta Stone Ltd. v. Google Inc., 1:09-cv-00736, das erst­instanz­liche Bundes­gericht in Virginia, das oft wegen seiner Verfahrens­beschleunigungs­vorschriften als Rocket Docket bezeichnet wird.

Der Druck des rasanten - und damit gleich zu Anfang für die Parteien besonders kost­spieligen Verfah­rens - kann nach erster Analyse zu einer dogma­tisch falschen Begrün­dung bei der Mitstörer­haftung geführt haben. Doch bleiben die frag­lichen Elemente der Urteils­begründung wahrscheinlich auch in der erwar­teten Berufung im Ergebnis unschädlich, da das Haupt­haftungs­merkmal der die Verbraucher treffenden Verwechs­lungs­gefahr im Rechtsstreit mit Google recht deutlich nicht greift.

Das Adwords-Angebot hat nach der dem Gericht vorgelegten Markt­umfrage keine Zuordungs­verwechs­lung zwischen Verbraucher, Hersteller und Produkt herbeigeführt. Die Verwirrung von Markeninhaber und Dritten bei Verbrau­chern bei Imitaten oder Kopien des markengeschützten Produkts ist nicht dem Such­maschinen­anbieter anzulasten, sondern betrifft das Verhältnis zwischen Hersteller und rechts­widrig handelnden Dritten.

Entlastend wirken dabei für Google die eigenen Vorkeh­rungen gegen rechts­widrige Angebote sowie das Einschreiten des Unter­nehmens gegen Verletzungen durch Dritte auf Anfrage von Rechte­inhabern, erkannte das Gericht. Die United States District Court wies auch einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, unjust Enrichment, ab.

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Sonntag, den 08. Aug. 2010

Schatzamtsbericht zur Bankenaufsicht

CK - Washington.   Das Bundesfinanz­minis­terium in Washington verkün­det seinen an den Kongress abgelie­ferten Bericht über die je nach Banktyp differen­zierten Arten der Aufsicht und ihre Gesetzes­grund­lagen sowie die Differenzen in der aufsichts­rechtlichen Behand­lung der amerika­nischen Finanz­institu­tionen unter Rechnungs­legungs- und Kapita­lisierungs­aspekten durch die diversen bundes­rechtlichen Finanzauf­sichtsver­waltungen der USA.

Die beteiligten Aufsichts­ämter sind: Office of the Comptroller of the Currency (OCC), Treasury; Board of Governors of the Federal Reserve System (FRB); Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC); Office of Thrift Supervision (OTS), Treasury.

Der Bericht Joint Report: Differences in Accounting and Capital Standards Among the Federal Banking Agencies; Report to Congressional Committee ist im Federal Register, Band 75, Heft 152, S. 47900, vom 9. August 2010 abrufbar und einsehbar.

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Samstag, den 07. Aug. 2010

US-Unternehmen muss im Ausland klagen

CK - Washington.   Zum zweiten Mal wurde eine ameri­kanische Klägerin verpflichtet, ihre amerika­nische Klage nach Kamerun zu verlegen. Beim ersten Mal bean­tragte sie, wegen der hohen Gerichts­kosten im Ausland in die USA zurückkehren zu dürfen.

Die Beklagten, der Staat Kamerun und eine dortige Bank, überzeugten das Gericht, dass die Gerichts­kosten reduzierbar sind. Der Fall wurde daher erneut nach dem Forum non conveniens-Grundsatz nach Kamerun gesandt.

Die Beklagten verschafften der Klägerin einen Termin bei Gericht, um den Kostenvorschuss senken zu lassen, doch die Klägerin beteiligte sich zuerst nicht, legte dann keinen Zustellungsbeleg vor und ließ endlich die höheren Kosten gegen sich wirken. Dann wandte sie sich wieder an das US-Gericht.

Dieses analysierte die Sach- und Rechtslage erneut und blieb bei seinen Feststel­lungen: Erstens weist der Fall eine nähere Beziehung zum Ausland auf. Zweitens bietet die Gerichts­barkeit Kameruns ein faires Verfahren an. Drittens überwiegt das amerika­nische Interesse an der Ausübung der Gerichts­barkeit nicht das viel stärkere von Kamerun.

Ihre Sabotage des auslän­dischen Prozesses muss die amerika­nische Gesell­schaft gegen sich gelten lassen. Daher bleibt der ameri­kanische Prozess weiterhin suspen­diert, bis das Verfahren im Ausland abgeschlossen ist. Diese Auffassung teilte auch das Bundesberu­fungsgericht des Haupt­stadt­bezirks der USA am 6. August 2010 im Fall MBI Group, Inc. v. Credit Foncier Du Cameroun , Az. 09-7079, die es auf 14 Seiten begründete.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Produkthaftung, Kenntnis, Verjährung, Ruth Carter, et al v. Matrixx Initiatives, Inc., 5th Cir. 6. AUG 2010, PDF

Laches-Verwirkung schützt vor Nachfolgerhaftung, Finnerty v. RadioShack Corp., 6th Cir. 6. AUG, PDF

Forum non Conveniens: US-Kläger muss im Ausland klagen, MBI Group v. Credit Foncier Du Cameroun, 6 AUG 2010 DC Cir., PDF

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Freitag, den 06. Aug. 2010

Höhere Beweiskraft alter Teletechnik

CK - Washington.   Welcher Absender kann schon ohne großen Aufwand den Eingang eines Faxes, einer EMail oder eines per Kurier über­mittelten Schreibens beweisen? Beim Telegramm und Telex war es ganz einfach.

Zum Beweis eines Kündigungs­zugangs bietet Inter­national Telegram den Telegramm-Dienst mit recht­lichen Hinter­grund­erklärungen an. Telex­dienst­leister gibt es nur noch wenige, punktuell auf dem Erdball verstreut und nicht mehr dicht vernetzt wie noch vor 15 Jahren.


Telex Einladung an BCR-Alumni
zur FB-Gruppe WahlstationUSA
Mit Telex­schreiben hatte damals noch jeder inter­national tätige Jurist zu tun. Ein Jung­jurist müsste heute uralte Akten durch­stöbern, um sie kennen zu lernen. Noch seltener als die Schreiben finden sich heute die Lochstreifen, die mit lautem Knattern die Welt verbanden - wenn nicht wie bei IMs von beiden Seiten gleich­zeitig getippt wurde, was seit den 30-er Jahren als teurer Luxus möglich war.

Das Fax wurde ab 1985 populärer und nahm dem Telex schnell Markt­abteile ab. EMail funktio­nierte auch in den frühen 80-er Jahren zuverlässig, doch blieb die Teilnehmer­zahl in der Privat­wirtschaft lange minimal, bis die Technik kurz vor der Jahr­tausend­wende ihren Durch­bruch erlebte.

Jede Teletechnik brachte ihre eigenen Rechts­fragen. Die längst gelösten bleiben wohl die bestän­digsten. Was stand noch im Palandt zur Trommel­nachricht?

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Richterparteilichkeit wg Streben nach Schiedsrichterstelle, Great W Mining v. Fox Rothschild, 3rd Cir. 5 AUG 2010, PDF

Klägertrick zieht nicht im Bundesgericht: unspez. Streitwert, Produkthaftung, Roe v. Michelin NA, 11th Cir. 5 AUG 2010, PDF

Schadensbegrenzung schützt Versicherer bei internatl. Transport, Sompo Japan Ins. v. Union Pacific, 2nd Cir 5 AUG 2010, PDF

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Donnerstag, den 05. Aug. 2010

Verhandlung des US-Vertrags

CK - Washington.   22 Jahre soll der Vertrag halten. Dann kann er verlängert werden. Nach dem ersten Entwurf auf Grundlage einer der amerikanischen Rechtsordnungen ändert die europäische Seite das anwendbare Recht auf englisches Recht.

Nach drei Wochen sieht sie ein, dass das zu schützende lizenzierte Recht mit englischem Recht, mit dem auch keine Partei etwas zu tun hat, gar nicht wirksam geschützt werden kann. Wieviel kostbare Energie und teure Anwaltsstunden in diese Phantomlösung verpulvert wurden!

Außerdem werden weithin übliche und faire Lösungen zur Haftungsbeschränkung ersetzt. Auch diejenigen, die die EU-Seite besonders schützen, werden mit schlechtem Englisch nachgebessert, und dann manchmal an Stellen, die dem US-Anwalt aus struktureller Sicht die Haare zu Berge stehen lassen.

Irgendwann einigt man sich. Die mit schlechtem Englisch formulierten Pflichten der Gegenseite bleiben wie sie sind. Erst recht, wenn sie besser sind als für die amerikanische Mandantschaft ursprüglich geplant. Das besondere Englisch wird einem Gericht notfalls belegen, dass die Gegenseite ihre weitgehenden Pflichten ja wohl verstanden haben muss, sonst hätte sie sie nicht vorgeschlagen.

Dem eigenen Mandanten empfiehlt man noch vor dem Verhandlungsende, nach erfolgreicher Aufnahme der Geschäfte - vielleicht in drei oder fünf Jahren - den Vertrag neu und sauber auszuformulieren. Abgesehen von den Kosten haben augenblicklich alle die Nase gestrichen voll von dieser Übung.

In die Schublade sollten die Parties den Vertrag nicht stecken. Er ist die Bibel der Beziehungen zwischen den Parteien. Auch die Bibel wird in verschiedenen Versionen aufgelegt und aktualisiert.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Datenvermarkterangriff auf Arzt­rezept­daten­schutz­gesetz, Verfassungs­frage, IMS Health v. Mills, 1st Cir. 4 AUG 2010, http://bit.ly/cgzf7A

Binnen-IPR in USA, Rechts­wahl des Handels­vertreters, Vertex Surgical v. Paradigm Biodevices, Inc., 1st Cir. 4 AUG 2010, http://rex.im/183I

Autohändler-Garantie­vertrieb im Internet unge­schützt, Saccucci LM Inc. v. American Honda Motor Co, 1st Cir. 4 AUG 2010, http://bit.ly/92npMK

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Mittwoch, den 04. Aug. 2010

Vom Flughafen in die Haft

CK - Washington.   Dass man auf Bombenwitze am Flughafen verzichtet, ist klar. Zu viele Deutsche mussten sich schon über den Konsul und dessen Vertrauensanwalt zu hohen Kosten aus dem amerikanischen Gefängnis holen lassen.

Was wie eine little white Lie erscheinen mag, kann bei der Einreise ebenso wie bei der Sicherheitskontrolle Rechtsfolgen auslösen - Haft eingeschlossen.

Selbst die scheinbare Wahrheit führt zur Unterbringung auf Staatskosten. Jemals verhaftet? mag der Beamte so nebenbei fragen, und die Antwort Nein! weil eine längst verdrängte Verhaftung nicht mehr im deutschen Führungszeugnis erscheint, gilt als Lüge.

Einen Beamten belügen? Ein selbständiger Straftatbestand! Die verheimlichte Verhaftung, selbst bei einer längst gelöschten Verurteilung oder bei Freispruch, stellt auch einen Straftatbestand dar. Da kann der Besucher gleich wieder umkehren. Und wenn es am Abend keinen Flug mehr gibt, folgt dic gut gesicherte Unterbringung mit 40 Zellenkollegen, die vielleicht mehr als eine Lüge auf dem Kerbholz haben.

Die straflose Schutzbehauptung gilt in den USA nicht. Das letzte Wort im Strafprozess auch nicht. Nur das letzte Mahl vor dem Vollzug der Todesstrafe ist auch in den USA bekannt.

Die Rechtslage wird durchaus nicht einseitig gegen Ausländer umgesetzt. Auch Amerikaner müssen sich an ihr orientieren. Wer es nicht tut, kann wegen Lügen leichter im Gefängnis landen als wegen der eigentlichen, oft schwerer beweisbaren Straftat. Das trifft auch auf berühmte Amerikaner wie Martha Stewart zu. Lügen konnte man ihr leicht nachweisen, Börsenbetrug nicht: Jail!

Manchmal erhalten auch Amerikaner eins auf den Deckel, weil sie Ausländer schlecht behandeln. Wer es nicht glaubt, sollte das neue Urteil im Fall Eid v. Alaska Airlines, Inc., vom Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks vom 30. Juli 2010 lesen, das ausländische Flugpassagiere gegen eine diffamierende amerikanische Crew in Schutz nahm.

Fazit: Twitter und Facebook belügen bleibt straffrei. Ansonsten nicht flunkern, besonders gegenüber Beamten.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Klagabweisung gg Staatsoberhaupt bestätigt, Asemani v. Ahmadinejad, 4th Cir. 3 AUG 2010, PDF

Klageabweisung bei Verfahrenspatent zur Erstellung von EMailanschriften, Webzero v. Clicvu, CAFC 3 AUG 2010, PDF

Scheidungseinfluss auf Patentverletzungsklage, Enovsys v. Nextel, CAFC 3 AUG 2010, PDF

Staatskontenpfändung und Immunität, EM Ltd. v. The Republic of Argentina, 2nd Cir. 3. AUG 2010, PDF

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Dienstag, den 03. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Reverse Merger-Folgen mit Durch­griffshaftung, Fusion Capital Fund v. Ham, 7th Cir. 2. AUG 2010, PDF

Amnesie der Gesell­schaft bei Wett­bewerbs­verbot, Alliance Logistics, v. New Prime, 7th Cir. 2. AUG 2010, PDF

Haftung bei offener Gefahr nach Vertrags- und Deliktsrecht, Pippin v. Hill-Rom Company, Inc., 8th Cir. 2 AUG 2010, PDF

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Montag, den 02. Aug. 2010

Das Verfahren im amerikanischen Prozess

CK - Washington.   Im PDF- und Webformat erläutert Fluglektuere.com auf 14 Seiten den amerikanischen Zivilprozess.

In deutschen Berichten findet sich oft der von Unkenntnis gezeichnete Begriff summarisches Verfahren.

Das summary Judgment hat allerdings nichts mit einer summarischen Aburteilung gemein. Ihm geht eine detaillierte Prüfung von Parteivorträgen und Beweisangeboten voraus. Teuer und langwierig kann der Prozess bis zum summary Judgment auch sein: 500 Anwaltsstunden à $500 je Partei sind keine Seltenheit.

Ein wichtiges Merkmal des Urteils bei diesem Verfahrensstand ist, dass der Fall noch nicht den Geschworenen der Jury vorgelegt ist. Statt vom summarischen Verfahren sollte man also besser vom Richterurteil vor dem Jurystadium sprechen.

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Sonntag, den 01. Aug. 2010

Foreign Agents - Lobbyisten des Auslands

CK - Washington.   Seit Hitler kontrollieren die USA die politische Subversion durch ausländische Staaten mit dem Foreign Agents Registration Act. Melden oder kennzeichnen muss der Lobbyist sich, seine öffentlichen Darstellungen und seine Umsätze. Transparenz soll die Wirkung von Propaganda entschärfen.

Die nicht leicht zu verstehenden, strafbewehrten Regelungen liegen wie Glatteis vor dem Unternehmen oder Staat, der sich in den USA profilieren will. Sie werden nun nach dem Bush-Gesetz Honest Leadership and Open Government Act of 2007 verschärft.

Die Abteilung Counterespionage Section/Registration Unit im Washingtoner Justizministerium bittet Interessierte mit einer Verkündung vom 2. August 2010 um Anmerkungen zu neuen Formularen und Erläuterungen: Federal Register, Band 75, Heft 147, S. 45154. Mit dem Amendment to Registration Statement (Foreign Agents) ändern sich:
Exhibit A to Registration Statement (Foreign Agents)
Exhibit B to Registration Statement (Foreign Agents)
Registration Statement (Foreign Agents)
Short-Form Registration Statement (Foreign Agents)
Supplemental Statement (Foreign Agents)
Die Anmerkungen aus der Öffentlichkeit sind bis zum 1. Oktober 2010 einzureichen. Sie werden primär von Rechtsanwälten erstellt, die neben Nichtjuristen Lobbyarbeit betreiben oder als Nichtlobbyisten lediglich die Meldungs-Compliance für ihre Mandanten bearbeiten. Ausländer gehören zur vom Ministerium angesprochenen Gruppe von Kommentatoren.

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Samstag, den 31. Juli 2010

Terroristen in unseren Reihen

KB - Washington.   Die Gefahr kommt heutzutage kaum mehr von außen, sondern lauert vielmehr in den eigenen Reihen. Das waren die Worte von Daniel Gallington, einem Mitverfasser des Buches Terrorists in Our Midst, der sich mit weiteren Experten zu dem Thema Foreign Affinity Terrorism: Domestic and International Implications am 29. Juli 2010 im Kongress äußerte.

Die Anhörung wandte sich vor allem der Problematik der hohen Immigrationsdichte zu, die ein erhöhtes Risiko für die Bevölkerung darstelle. Die USA hat ca. 500 Millionen Zugänge an ihren Grenzen, wobei etwa die Hälfte aus Ausländern bestehe. Dabei schätzt das Center for Immigration Studies die Zahl der illegalen Einwanderer im Jahr 2009 auf 10,96 Millionen. Dies sei unter anderem dem Flush the Line geschuldet: Um den Schlangen an den Grenzen Herr werden zu können, wird teilweise ohne Kontrollen das zügige Passieren der Grenzen ermöglicht. Fast alle Redner waren sich einig: die Immigration muss eingedämmt werden, um den Terrorismus Einhalt gebieten zu können!

Viele der Redner suchten Lösungsansätze in den Mechanismen der EU, wie beispielsweise im Profiling, welches in der USA fehle.

Vor allem müsste jedoch ein Official Secret Act zum Schutz von Amtsgeheimnissen her, wie in vielen europäischen Ländern. Problematisch sei neben der Immigration auch die Informationspolitik der USA. Aufgrund des fehlenden Official Secret Acts sei es den Medien gestattet, Staatsgeheimnisse zu offenbaren, ohne dafür bestraft werden zu können. Professor Robert Turner von der University of Virginia Law School und Experte für National Security Law sprach sich für ein solches Gesetz aus. Manche Nationen würden der USA keine wichtigen Informationen über etwaige Terroristen geben, da die Gefahr bestehe, dass diese Information am nächsten Tag in der Presse erscheint und so die eigenen Quellen gefährdet.

Prof. Bruce Zagaris, ebenfalls Mitverfasser des Buches Terrorists in Our Midst und Rechtsanwalt bei Berliner, Corcoran & Rowe in Washington, wies auf das Terrorism Financing hin. Nach dem 11. September wurde der USA Patriot Act eingeführt, um sicher zu stellen, dass die Finanzierung von Terrorismus ins Augenlicht der US Finanzinstitutionen rückt. It only takes one person to harm a big crowd und daher muss eine konstante und kritische Überwachung im finanziellen Sektor erfolgen. Es müsse auch auf internationaler Ebene mehr zusammen gearbeitet werden, um dem Terrorismus immer einen Schritt voraus sein können. Hierbei könnten die NAFTA und andere multilaterale Vereinigungen ins Spiel kommen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Haftung für Misshandlung, Diffamierung ausländischer Flugpassagiere, Eid v Alaska Airlines, Inc., 9th Cir. 30 JUL 2010, http://bit.ly/deFEgj

Enteignung von Indianern, Bingham v. Commonwealth of Massachusetts, 1st Cir. 30 JUL 2010, http://bit.ly/dvzJZ7

Kundensammelklage wegen Benzinpreisen abgewiesen, Siegel v. Shell Oil Company, 7th Cir. 30 JUL 2010, http://bit.ly/ct77SJ

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Freitag, den 30. Juli 2010

Euro oder nicht Euro?

KB - Washington.   Bereits seit Novem­ber 2009 steht der Euro unter hohem Druck. Immer öfter erklingt die Frage, ob die Währungs­union nicht gescheitert ist. Mit dieser Thematik beschäftigte sich Jürgen Creutzmann, Abgeord­neter im Europäi­schen Parlament, am 23. Juli 2010 in seinem Vortrag a Single Market Without a Single Currency? Creutzmann kam zu dem Schluß, dass man es sich nicht leisten könne, den Euro zu verlieren und daher eine Reform unab­dingbar sei. Der Euro sei zu wertvoll und habe zu viele Vorteile.

In seiner Rede zählte er Mechanismen einer Reformierung des Finanz­marktes auf und sprach unter anderem die Verantwort­lichkeit der Bänker an. Sie sollen mit ihren nicht ausgezahlten Boni für künftige Bankkrisen haftbar gemacht werden.

Hierbei sprach er die vom EU-Parlament Anfang Juli 2010 verabschiedete Richtlinie an, die eine Deckelung der Banker-Boni zum Gegenstand hat. Die bisherigen Vergütungs­strukturen waren eher auf kurz­fristige Erfolge ausgerichtet und sanktionierten etwaige Misserfolge nur unzu­reichend. Boni gelten als Mitauslöser der Finanzkrise, weil sie zu risiko­reichem Verhalten verleiteten.

Nach der Richtlinie sollen nur noch 60 Prozent der verein­barten Boni künftig sofort ausgezahlt werden dürfen und davon nur die Hälfte in bar. Der Rest ist in Aktien oder Options­scheinen auszuteilen. Die übrigen 40 Prozent der Boni werden für drei bis fünf Jahre zurück­agehalten und auch nur dann, wenn sich die Geschäfte binnen dieser Frist als gewinn­bringend erweisen. Ansonsten können die Prämien im Nachhinein gekürzt werden.

Creutzmann sprach sich in seinem Vortrag auch für eine stärkere Finanz­marktaufsicht aus, die unabhängig agieren soll. Das Europäische Parlament will bereits im kommenden Jahr eine solch starke europäische Finanz­markt­aufsicht mittels drei neuer Aufsichts­behörden für Banken, Börsen und Versiche­rungen und mittels eines Weisen­rats zur Erkennung von Risiken bei der Europäischen Zentral­bank schaffen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Selbstmord und Durchsuchung, ICC-Schiedsspruch, Handelshilfe:
$800.000 E-Beweisaus­wertungs­kosten im Adhäsions­verfahren, Afremov v. Computer Forensic Services, 8th Cir. 29 JUL 2010, PDF

Selbstmord im Gunshop: Verfassungs­widrige Durch­suchung, Giragosian v. Bettencourt, 1st Cir. 29 JUL 2010, Web

Winzeraußen­handels­hilfe, Hacker v. US, CAFC 29 JUL, PDF
Aufhebung des ICC-Schieds­spruchs durch Versäumnis­urteil, Technologists, Inc. v. Mir's Limited, DCDC 27 JUL 2010, PDF

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Donnerstag, den 29. Juli 2010

Gesellschaftliche Amnesie?

KB - Washington.   Gesellschaften haben keine Gehirne, sondern Angestellte! Daher ist ihnen das Wissen ihrer Angestellten und somit auch ihres Geschäftsführers zuzurechnen. Es gibt zwei Ausnahmen zu dieser Regel:

1. Der Angestellte agiert den Interessen seines Arbeitgebers zuwider.
2. Der Angestellte ist im Rahmen seiner Tätigkeit mit einem Dritten zur Verschwiegenheit gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet.

Das Common Law of Agency sieht hierzu keine weiteren Ausnahmen vor - auch nicht, wenn der President der Corporation als Geschäftsführer das Vertrauen des Aufsichtsrats verliert und seine Position aufgibt.

Eine Gesellschaft kann auch nicht im herkömmlichen Sinne vergessen, nur weil der Geschäftsführer und die Mitglieder des Aufsichtsrates nach einer Restrukturierungsmaßnahme das Unternehmen verlassen haben. The common law of agency does not provide for corporate forgetfulness, schrieb das Bundesberufungsgericht für den siebten US-Bezirk in seinem Urteil vom 27. Juli 2010 im Fall Prime Eagle Group Limited v. Steel Dynamics, Inc., Az. 09-1663.

In einer fast humoristischen Art und Weise begründet der Court of Appeal for the Seventh Circuit seine Entscheidung. Eine Gesellschaft agiert weiterhin als Einheit, auch wenn sich der Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung ändert. Dies sei vergleichbar mit den United States of America, die auf der Grundlage von Gesetzestexten aus dem Jahre 1788 und 1791 weiterhin als Einheit fortbesteht, auch wenn George Washington nicht mehr das Amt des Präsidenten bekleidet. Eine Art selektive gesellschaftliche Amnesie gäbe es nicht.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Erste Instanz: einstweilige Verfgg gg. Einwanderungsgesetz v. Arizona, U.S. v. Arizona, DC AZ 28 JUL 2010, PDF

Umgehung des Vertriebsvertrags, Universal Electric Products Co v. Emerson Electric Co., 6th Cir. 28 JUL 2010, PDF

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Mittwoch, den 28. Juli 2010

BRD gewinnt bei Altschulden im US-Gericht

GKM - Washington.   Die deutsche Wiederver­einigung ist zwar schon 20 Jahre her, doch die Wirren der Teilung wirken noch nach - auch in auslän­dischen Gerichts­urteilen: Das Bundes­berufungs­gericht des Zweiten US-Bezirks in New York City entschied im Fall Mortimer Off Shore Services Ltd. v. The Federal Republic of Germany, Az. 08-1783, über die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil.

Der Kläger hatte in der ersten Instanz die Bundesrepublik auf Zahlung aus Inhaberschuld­verschreibungen, Bonds, die im Jahr 1928 von preussischen Provinz­banken ausgestellt worden waren, verklagt. Die Banken befanden sich zum einen Teil auf späterem ostdeutschen, zum anderen auf späteren west­deutschen Terri­torium.

Für die Schuldver­schreibungen hatte der Staat Preußen gebürgt; ein Klage­anspruch gegen die Bundes­republik war daher nur mit einer Rechts­nachfolge zu begründen. Das Gericht unterschied daher für die weitere Prüfung zwischen den west- und ostdeutschen Schuldver­schreibungen.

Im Ergebnis ging der Kläger leer aus - im Hinblick auf die west­deutschen Schuldver­schreibungen aus materiellen Gründen; im Hinblick auf die ostdeutschen Schuldver­schreibungen sei die Klage jedoch schon nicht zulässig: Die Bundes­republik genieße insoweit Immunität und hiervon bestünde, anders als bei den westdeutschen Schuld­verschreibungen, auch keine Ausnahme.

Souveräne Staaten genießen nach völkerrechtlichen Grundsätzen, national umgesetzt im Foreign Sovereign Immunities Act, Immunität. Hiervon besteht nach 28 USC §1605(a)(2) in den Fällen, in denen ein Staat nicht hoheitlich, sondern privat­rechtlich tätig wird, eine Ausnahme.

Diese sogenannte Commercial Activity Exception beschreibt drei Sachverhalts­alternativen, die zu einer Ausnahme von der Staaten­immunität führen können. Nach der hier einschlägigen Alternative, muss die Klage auf einem privatwirtschaftlichen Handeln des fremden Staates beruhen, das innerhalb der USA Wirkung entfaltet. Da unstreitig war, dass die behaupteten Handlungen außerhalb der USA stattgefunden und in den USA Wirkung entfaltet hatten, war nur noch festzustellen, ob diese Handlungen in Zusammen­hang mit privat­wirtschaftlichem Tätigwerden der Bundes­republik standen.

Aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (AuslWBG) hatte zunächst das damalige Westdeutschland die Haftung für bestimmte Fremdwährungs­schuldver­schreibungen übernommen. Hierzu zählten auch die in Frage kommenden Bonds. Mit dem Einigungsvertrag übernahm dann die heutige BRD die Verbindlichkeiten des früheren Westdeutschlands. Das Gericht entschied, dass es sich bei dieser vertraglichen Übernahme der die Inhaberschuldverschreibungen enthaltenden Verbindlichkeiten Westdeutschlands um eine Commercial Activity handelte. Damit sei die BRD gegen eine auf die westdeutschen Bonds gestützte Klage nicht immun.

Anders sah es hingegen bei den ostdeutschen Schuldver­schreibungen aus: Im Unterschied zu Westdeutschland, hatte Ostdeutschland die Haftung für die Schuldver­schreibungen nicht übernommen. Das Gericht führte aus, dass zwar grundsätzlich auch eine Rechts­nachfolge nach völker­rechtlichen Prinzipien, das heisst insbesondere ohne entspre­chenden Vertrag, in Betracht komme.

Aber selbst, wenn zunächst Ostdeutschland als Folgestaat Preußens und später die BRD als Nachfolgerin Ostdeutschalands für die Verbindlich­keiten Preußens auf Grund völker­rechtlicher Prinzipien einstehen müsste, so wäre dies eine automatische, und keine durch eine Commercial Activity begründete Rechts­nachfolge. Dafür, dass die Bundes­republik etwa durch völker­rechtlichen Vertrag die Haftung übernommen habe, blieb der Kläger beweispflichtig.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Amerikanisches Wirtschafts-, Prozess- und Staatsrecht:
GF-Kenntnis ist Unternehmenskenntnis = zurechenbar, Prime Eagle Group v. Steel Dynamics, 7th Cir. 27 JUL 2010, http://bit.ly/bATAvY

Geschäftsgeheimnisschutz, NDA, einstweilige Verfügung, Bimbo Bakeries USA v. Chris Botticella, 3rd Cir. 27 JUL 2010, http://bit.ly/9qKdzI

Alien Tort Statute: US-Gericht für Mord in Israel unzuständig, Amergi v. Palestinian Authority, 11th Cir. 27 JUL 2010, http://bit.ly/9k9jRO

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Dienstag, den 27. Juli 2010

Staat bedroht Weitergabe selbstveröffentlichter Daten

CK - Washington.   Der Staat gibt vertraulichste Daten preis und erlaubt anderen, sie zu erwerben. Dann stellt er die Wiederveröffentlichung unter Strafe. Ein Gericht bezeichnet das Gesetz als verfassungswidrig.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirkes erörterte in einer komplizierten Urteilsbegründung die Bestätigung und Teilaufhebung der Entscheidung. Das Untergericht kann die Injunction in Sachen Ostergren v. Cuccinelle, Az. 09-1723, noch ausdehnen.

Bei den Daten handelt es sich um Grundbuchdaten, die die Kreise des Staates Virginia in elektronische Datenbanken einbringen mussten. Auf vielen Auszügen befinden sich Social Security-Nummern der Übertragungsbeteiligten. Sie gelten als höchst vertraulich; ihre Kenntnis vereinfacht Betrug in zahlreicher Manier.

Die Klägerin wandte sich gegen das Gesetz, weil sie stärkeren Datenschutz fordert und deshalb musterhaft öffentliche, datenpreisgebende Urkunden ins Internet stellt. Ihre Wiederveröffentlichung hat bereits zu Missbrauch geführt, der ihr Begehr unterstreicht. Das Berufungsgericht gab dem Untergericht auch auf, die verfassungsrechtliche Frage der Meinungs- und Petitionsfreiheiten zu prüfen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

Neueste Entscheidungen
Staatenimmunität, Schuldverschreibungen, Mortimer Off Shore Servs. v. Fed. Republic of Germany, 2nd Cir. 26. JUL 2010, http://bit.ly/dz8xH3

Wiederveröffentlichung staatlicher Datenpreisgaben erlaubt, Ostergren v. Cuccinelli, 4th Cir. 26 JUL 2010, http://bit.ly/8ZJazs

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Montag, den 26. Juli 2010

80 Jahre Presserecht auf den Kopf gestellt

CK - Washington.   Wenn sie 80 Jahre Presserechtsprechung auf den Kopf stellen muss, tut sie das halt, erklärte die Richterin am Freitag, den 23. Juli 2010, im Streit um die Öffentlichkeit der Gerichtsakten. Der presserechtliche Streit ist ein Nebenschauplatz im Prozess zwischen einer Kanzlei mit Zweigstellen im In- und Ausland und einer Mandantin um Honorare. Der Nebenschauplatz ist rechtlich interessanter.

Die Presse kann wie jeder Bürger die Gerichtsakten einsehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die man ausländischen Journalisten oft erst erklären muss.

Wenn die Prozessparteien bestimmte Unterlagen geheim behandelt wissen wollen, müssen sie den Wunsch begründen. In diesem Fall betrifft der Geheimhaltungswunsch anscheinend ein Bundesministerium sowie bestimmte Entwicklungen zwischen den Prozessparteien.

Die Richterin verbot dem National Law Journal die vollständige Berichterstattung. Skandalös wirkt, dass die Richterin sich über 80 Jahre Rechtsprechung zum ersten Verfassungsgrundsatz der Bundesverfassung der USA hinweg setzt - oder jedenfalls dazu Bereitschaft verkündete. Die Einzelheiten erfährt die Öffentlichkeit ausnahmsweise nicht, solange die Verbotsverfügung Bestand behält, erklärt das National Law Journal am 26. Juli 2010.

Nachtrag: Die Verfügung wurde am 30. Juli 2010 aufgehoben.

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Sonntag, den 25. Juli 2010

Schnullerhalterplagiat: Urheberrecht USA

CK - Washington.   Ein Urheber­recht hatten die Erfinder eines Schnuller­halters eingetragen, bevor sie es einen Konzern ver­trieben ließen, der dann ein eigenes Modell ent­wickelte und die Erfinder leer ausgehen ließ. Sie verklag­ten den Konzern wegen Urheber­rechts­verletzung und verloren.

Beide Halter halten Schnuller mit einem bunten Band und einem Plastik­bärchen. Das Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks entschied am 22. Juli 2010 in Sachen Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc. , Az. 08-17021, gegen die Erfinder. Die funktio­nalen Elemente, der Mangel an Origi­nalität und die unter­schiedliche Auf­machung schließen eine Copy­right-Verlet­zung aus.

Die ausführ­liche Urteils­begründung stellt eine lehrreiche Erör­terung der Grund­sätze des Urheberrechtsschutzes in den USA für nütz­liche Werke dar.

In diesem Fall war die Ent­scheidung der Erfinder zugunsten der Urheber­rechtsein­tragung beim Copyright Office in Washington, DC, nicht falsch, doch wären ein vertraglicher Flanken­schutz nach Trade Secret-Recht und ein Wett­bewerbs­verbot sicher­lich sinn­voll gewesen.

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Samstag, den 24. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Kartell in Autorennen? Schnullerhalterschutz im Urheberrecht?
Wettbewerb unter Autorennenzulieferern, Race Tires America Inc v. Hoosier Racing Tire Corp., 3rd Cir. 23 JUL 2010, PDF

Eingetragenes Urheberrecht für Schnullerhalter, Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc., 11th Cir. 22 JUL 2010, PDF

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Freitag, den 23. Juli 2010

Fragen zur Tabaksteuer: Hanf, Papier

CK - Washington.   Die Allgemeinheit darf mitmischen, wenn der Staat Gesetze oder Verordnungen erlässt. Das gilt auch bei der Festlegung einer Steuer nach dem Children's Health Insurance Program Reauthorization Act of 2009, den das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau im Schatzamt steuerlich umsetzt.

Am 22. Juli 2010 verkündete es nicht nur die neuen Steuern, sondern auch die Anmerkungen aus der Öffentlichkeit.

Diese setzen sich mit der Verwendung von Zigarettenpapier mit Hanf ebenso wie der gewünschten Trennung von Zigarren und Zigarillos auseinander. Die Verkündung erfolgte im Federal Register, Bd. 75, Heft 140, S. 42605.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Bratz besiegt Barbie im Markenrecht, MGA Entertainment, Inc. v. Mattel, Inc., 9th Cir. 22 JUL 2010, PDF

Gattenmord, Schuss auf Richter, Nachlassanspruch auf Pension, Mack v. Kuckenmeister, 9th Cir. 22 JUL 2010, http://bit.ly/aBEhHC

Subunternehmervertrag und Vertragsstrafe, John T. Jones Construction v Hoot General Construction, 8th Cir. 22 JUL 2010, PDF

Schiffer gewinnt US-Hafenarbeiter nach Unfall, Dow v. Oldendorff Carriers GmbH&Co., 5th Cir. 22 JUL 2010, PDF

Richter als Investor voreingenommen, abgelehnt, In Re: Deepwater Horizon, 5th Cir 22 JUL 2010, PDF

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Donnerstag, den 22. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Wertvolles aus den Obergerichten der USA
Zediertes Wettbewerbsverbot, 25 J. Laufzeit, Prym Consumer USA, Inc. v. Rhode Island Textile Co., 4th Cir. 21 JUL 2010, PDF

Markenverwendung im Verkehr, schwache Marke, Verwässerung, Sensient Technologies v SensoryEffects Flavor, 8th Cir 2010, PDF

Schiedsverfahren, evidente Missachtung des Rechts, Medicine Shoppe Intnl. v. Turner Investments, 8th Cir 21 JUL 2010, PDF

Rücktritt vom Braulizenzvertrag vor Braubeginn wg Hygiene, India Brewing v. Miller Brewing, 7th Cir 21 JUL 2010, PDF

2 schlimme Bilder im Amts-PC, Lüge, Pflegling auf Motorrad: entlassen. Mancini v. Dept of VA, CAFC 21 JUL 2010, PDF

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Ausländische Urteile in den USA

KB - Washington.   Nicht jedes Urteil ausländischer Gerichte wird ohne weiteres in den USA anerkannt. Hierzu müssen vielmehr einige Voraussetzungen erfüllt werden, die das Bundesberufungsgericht für den Zweiten US-Bezirk in seinem Urteil vom 19. Juli 2010 im Fall Tropp v. Corporation of Lloyd's, Az. 08-2332, beispielhaft darstellt.

Die Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung entstammen dem Recht der Einzelstaaten, nicht des Bundes. Das Recht des Staates New York sieht eine Anerkennung gemäß § 5032 New York Civil Practice Law and Rules nur für diejenigen ausländischen Urteile vor, die final, conclusive und enforceable sind.

Ein Urteil ist nicht conclusive, wenn es aus einer Rechtsordnung hervorgegangen ist, welches die Objektivität der Gerichte missen lässt oder nicht den einem ordentlichen Gerichtsverfahren immanenten Anforderungen gerecht wird. Es ist aber auch dann nicht conclusive und wird mithin nicht anerkannt, wenn der Klagegegenstand, der dem Urteil zugrunde liegt, der öffentlichen Ordnung des Staates New York widerspricht.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit befand, dass ein englisches Versäumnisurteil anzuerkennen ist, da die Voraussetzungen durch das englische Rechtssystem unstreitig erfüllt werden und dieses auch nicht die öffentliche Ordnung des Staates New York verletzt. Der Kläger behauptete, dass das englische Gericht ein Urteil früh im Verfahren durch summary Judgment fällte, ohne dem Beklagten die Chance einzuräumen, seinen Betrugsanspruch geltend zu machen oder den vom Kläger begehrten Geldbetrag anzufechten.

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Mittwoch, den 21. Juli 2010

Darf die Post das?

CK - Washington.   Die Öffentlichkeit soll dem Postaufsichtsausschuss mitteilen, was sie vom Vertrag der Post über neue Dienstleistungen hält. Ist der Global Expedited Package Services 2-Leistungsplan mit dem Gesetz vereinbar? Die Postal Regulatory Commission verkündete den Vertrag und ihre Aufforderung im Federal Register, Bd. 75, Heft 138, S. 42171 am 20. Juli 2010.
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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Staat darf Führerscheindatenbank verkaufen, Taylor v. Acxiom Corp., 5th Cir. 19 JUL 2010, PDF

Kosten schrecken Wahlunterstützung ab: Redefreiheit? Brandt, Jr. v. Village, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF

Wirksame Gerichtsstandsklausel, S.K.I. Beer Corp. v. Baltika Brewery, 2nd Cir. 20. JUL 2010, PDF

Webdesign-Outsourcing als Diskriminierung, Tehan v. Sacred Heart University, 2nd Cir. 20 JUL 2010, PDF

Rassistischer Kundenwunsch diskriminierend, haftungsauslösend, Chaney v. Plainfield HealthCare, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF

Aufenthaltsrecht bei fehlerhafte Ehe, Abschiebungsprüfung, Surganova v. Mukasey, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF

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Dienstag, den 20. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neue Entscheidungen
Anerkennung ausländischen Urteils in den USA, Tropp v. Corporation of Lloyd's. 2nd Cir. 19 JUL 2010, http://bit.ly/ayghaT

Verhältnis Schiedsklausel - Sammelklage, Cappuccitti v. DIRECTV, Inc., 11th Cir. 19 JUL 2010, http://bit.ly/aFvJ9C

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Markenverwechslungsgefahr in den USA

KB - Washington.   Lehrbuchmäßig füllt das Bundesberufungsgericht für den elften US-Bezirk sein Urteil vom 15. Juli 2010 in Dan Tana v. Dantanna's, Az. 09-15123, mit Leben.

Dan Tana steht seit 1964 für Romantik in Form von traditionellem italienischen Essen auf weiß-rot karierten Tischdecken in West Hollywood, Kalifornien. Das sportive Dantanna's dagegen bietet seinen Gästen seit 2003 neben riesigen Fernsehbildschirmen zeitgenössische amerikanische Küche in Atlanta, Georgia. Hält die Behauptung einer Verwechlungsgefahr einer Distanz von fast 2.000 Meilen stand? Mit dieser Frage setzte sich der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit in einer lesenswerten Entscheidung auseinander.

Im Markenrecht ist die Unterscheidbarkeit zwischen einzelnen Marken unverzichtbar, sodass der Verbraucher ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne Verwechslung einem bestimmten Anbieter zuordnen kann.

Die Betriebe Dan Tana und Dantanna's sind nach Auffassung des Gerichts hinreichend unterscheidbar. Dies ergibt ein Vergleich der Restaurants, die zwar beide im Bereich Gastronomie tätig sind, aber doch zwei komplett verschiedene Nischen füllen. Ihr Angebot wie auch ihre Gäste sind vollkommen unterschiedlich. Der Internetauftritt beider Restaurants erfolgt getrennt voneinander auf eigenen Webseiten. Sie bedienen in geographischer und sonstiger Hinsicht zwei entfernte Märkte. Der Verbraucher geht in keinster Weise davon aus, dass es sich bei beiden Restaurants um eine Einheit handelt.

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Samstag, den 17. Juli 2010

Bush-Angriff auf Medienfreiheit, und Hitler

CK - Washington.   Pornografie griff Bush ebenso wie unan­ständige Rede oder Auftritte in Medien an; die Flutwelle seiner Verfol­gung der Medien auf straf- wie verwaltungs­rechtlicher Ebene klingt ab.

In dieser Woche gab es gleich zwei wichtige Entschei­dungen, die die Rede- und Meinungs­freiheit des ersten Verfassungs­zusatzes zur Bundesver­fassung der USA stärken.

Zuerst erklärte das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks das Schmutzredeverbot des Medienauf­sichtsamts FCC in Washington, DC für verfassungs­widrig: Fox Television Stations, Inc. v. FCC, 13. Juli 2010.

Der nächste Schlag gegen die Bush-Politik kam am Freitag, dem 16. Juli 2010, als das erst­instanzliche Bundes­gericht in Washington, DC den Straf­prozess gegen den Porno­grafie­hersteller Stagliano gleich nach dem Vortrag und Beweis­angebot der Staats­anwalt­schaft abbrach. Die Replik der Verteidigung war unnötig, entschied Richter Leon laut Berichten, weil der Ankläger­vortrag unzu­reichend war und die Schranken der Verfassung nicht nehmen konnte. Das Gerichts­verzeichnis ist gegen­wärtig uner­reichbar; der Beschluss könnte in seiner Entscheidungs­sammlung veröffent­licht werden.

Schmutz- und Schund­gesetze wie unter Hitler konnte Bush nicht erlassen. Doch das Vorgehen seiner Schergen gegen ungefäl­lige Rede und Meinungen erinnert an schlimme Zeiten.

Gleich wie man über Unanstän­diges denkt: Der Versuch der Einschrän­kung der Rede- und Meinungs­freiheit wirkt besonders ironisch, wenn er aus den­selben Kreisen stammt, die Obama ungestraft mit Hitler gleichsetzen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Anfechtung von Exportkontrollbescheiden, Micei International v. Department of Commerce, DC Cir. 16 JUL 2010, PDF

Widerruf einer Terrorgruppeneinstufung, People's Mojahedin Org of Iran v. DOS, DC Cir. 16 JUL 2010, PDF

Unbilliges Verhalten im Patentverfahren, Avid Identification Sys. v. Crystal Import Corp., CAFC 16 JUL 2010, PDF

rt @EmbassyLaw Service of Process on Foreign State (Brazil), Ibiza Business v. USA PDF <-- Klagezustellung in USA

Kausalität bei Produkthaftung, Dean v. Eli Lilly & Co., 2nd Cir. 16 JUL 2010, PDF

Missbräuchliche Strafverfolgung, PC-Beweis, Haftung der StA, Rehberg v. Paulk, 11th Cir. 16. JUL 2010, PDF

Kuhhandel, Vertrag und Durchgriffshaftung im US-Recht, Scarff Brothers v. Bischer Farms, 6th Cir. 16 JUL 2010, PDF

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Freitag, den 16. Juli 2010

Geld sucht Eigentümer

KB - Washington.   Nach einer Pfändungsaufhebung durch gerichtlichen Beschluß ist mit der Zahlung so weiter zu verfahren, wie es für sie ursprünglich angedacht war. Dies befand das Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk am 14. Juli 2010 im Fall Goddearth Maritime Ltd. v. Calder Seacarrier Corp., Az.09-5068.

Wird elektronischer Zahlungsverkehr mittelbar über eine New Yorker Bank ausgeführt, birgt dies das Problem in sich, dass nach dem Recht des Staates New York die Gelder weder dem Zahlungsanweisenden, noch dem Empfänger gehören. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied zugunsten des Empfängers.

Das New Yorker Recht statuiert eben gerade nicht die ausschließliche Rückgabe der Gelder an den Zahlungsanweisenden und ebnet damit im konsensualen Verhältnis zwischen den Parteien den Weg, der ursprünglich für die Gelder angedacht war. Dabei stützt sich das Gericht auf die Fälle Bank of New York v. Norilsk Nickel, 14 A.D.3d 140, (1st Dep't 2004) und European American Bank v. Bank of Nova Scotia, 12 A.D.3d 189, (1st Dep't 2004).

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Lehrreiche neueste Entscheidungen:
Lehrreiches Urteil zur Markenverwechslungsgefahr, Dan Tana v. Dantanna's, 11th Cir. 15. JUL 2010, PDF

Versicherungseintrittspflicht vor erwartetem Körperschadensfall, Philips Electronics v. Avent, 6th Cir. 15 JUL 2010, PDF

Mischgetränkeverbot im Nachtclub bundesverfassungsvereinbar, Imaginary Images, Inc. v. Evans, 4th Cir. 15 JUL 2010, PDF

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Donnerstag, den 15. Juli 2010

Forderungszession im Insolvenzfall

KB - Washington.   Am 7. Juli 2010 befand das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks im Fall Ta Chong Bank Ltd. v. Hitachi High Technologies America Inc, Az. 08-17007, dass das Begleichen einer abgetretenen Forderung an den Zedenten vor dessen Insolvenz nicht etwa dazu führt, dass der Factor erfolgreich gegen den Debitor klagen kann.

In seiner Begründung führte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit aus, dass der Debitor keine neue und eigenständige Haftung entstehen läßt, indem er den Zedenten befriedigt und nicht etwa den Factor. Der Debitor versäumt so lediglich die Erfüllung seiner Verbindlichkeit, welche schließlich Teil der Insolvenzmasse und mithin Teil des Insolvenzverfahrens ist.

Das Interesse des Zedenten und späteren Insolvenzschuldners ist gerade nicht durch die Zahlung erloschen, sondern besteht weiterhin fort. Dies gilt vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass keine Abhängigkeit zur Zahlung als solche besteht, sondern vielmehr zur schlichten Existenz der Verbindlichkeit und seiner Erfüllung.

Eine Zahlung des Debitors an den Factor tangiert nicht nur unweigerlich das Insolvenzverfahren des Zedenten, da der Debitor bei diesem Regress suchen wird, sondern ermöglicht zudem dem Factor, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens und damit mit mehr als nur einer Quote seiner eigentlichen Forderung zu befriedigen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neues aus den Obergerichten:
Tachometerfehler korrigibel, keine Haftung nach Korrektur, Roach v. CUNA Mutual, 1st Cir. 14. JUL 2010, URL

Auszahlung nach Pfändungsaufhebung an wen? Goodearth Maritime Ltd. v. Calder Seacarrier Corp., 2nd Cir. 14 JUL 2010, PDF

Bindungswirkung des späteren Präzedenzfalls, Empresa Cubana Del Tabaco v. General Cigar, 2nd Cir. 14 JUL 2010, PDF

Entlassung wegen Drohung nach Beleidigung, Examplaire Exantus v. Harbor Bar & Brasserie Rest., 3rd Cir. 14 JUL 2010, PDF

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Mittwoch, den 14. Juli 2010

Schutz des Pseudonyms im Internet

CK - Washington.   Der Auftritt im Internet genießt denselben Redefreiheitsschutz wie er zur Zeit der Gründung der USA für gedruckte politische Propaganda galt. Eine Differenzierung hatte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC schon 1997 im Fall Reno v. Am. Civil Liberties Union, 521 US 844, abgelehnt. Anonyme Rede und Pseudonyme im Internet genießen Verfassungschutz.

Die Grenzen finden sich bei der Gefährdung von Leib und Leben. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco erklärte am 12. Juli 2010, wann die Aufhebung des Pseudonyms im US-Prozess um den gewerblichen Ruf und die unerlaubte Einwirkung in Gechäftsbeziehungen zulässig ist.

Für drei von fünf potenziellen Zeugen sollte ein Zeuge die Pseudonyme aufdecken, hatte das Untergericht im Fall Anonymous Online Speakers v. United States District Court for the District of Nevada Reno, Az. 09-71265, angeordnet. Dagegen wandten sich beide Parteien. Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit erörtert detailliert die erforderlichen verfassungsrechtlichen Abwägungen für und gegen den Beweisbeschluss.

Er bestätigt den Schutz der anonymen Redefreiheit im Internet nach dem First Amendment zur US-Bundesverfassung.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen:
Angestellt oder freiberuflich nach kalifornischem Recht, Narayan v. Egl, Inc., 9th Cir 13 JUL 2010, PDF

Diamantenkartell-Sammelklagevergleich aufgehoben, Arrigotti Fine Jewelry v. DE Beers SA, 3rd Cir. 13 JUL 2010, PDF

Wahlkampfspendenverbot von Staatslieferanten verfassungsvereinbar, 2nd Cir. 13 JUL 2010, PDF

Schmutzredeverbot verfassungswidrig, Fox Television Stations, Inc. v. FCC, 2nd Cir. 13 JUL 2010, PDF
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Dienstag, den 13. Juli 2010

Nimmersatter Rechtsanwalt: Missbrauch beim Erfolgshonorar

KB - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks in Chicago entschied am 9. Juli 2010 über die Forderung eines Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten im Fall Solis v. O'Callaghan, Az. 09-4075.

Der Beklagte hatte zuvor eine Forderung in Höhe von $107.980 eingeklagt. Sein erster Rechtsanwalt zahlte allerdings lediglich $62.410 an ihn aus. Um an den Rest seines Geldes zu gelangen, bediente sich der Beklagte des Klägers, der als Honorar 40 Prozent von any gross amount recovered in the event of suit being filed verlangte. Leider war man sich über die Terminologie recovered nicht ganz einig und zog vor Gericht.

Der Kläger fordert 40 Prozent nicht nur von den durch ihn erstrittenen $60.000, sondern auch von den $62.410, die der Beklagte bereits vorab erhalten hatte. Dies sei gerechtfertigt, da die Tätigkeit des Klägers auch eine Vereinbarung über den Verzicht jedweder Klagen hinsichtlich der Berechtigung der bereits gezahlten $62.410 zum Resultat hatte.

Der United States Court of Appeal for the Seventh Circuit gebot dem Nimmersatt Einhalt und führte in seiner Begründung aus, dass das Wort recovered nach seinem natürlichen Sinngehalt etwas zurück bekommen erfasst, was einem nicht bereits gehört.

Außerdem gäbe es keinen Anhaltspunkt, warum der Mandant Gebühren für etwas bezahlen soll, was unabhängig von und vor allem zeitlich vor der Beauftragung des Rechtsanwalts eingetreten ist. Jede andere Entscheidung würde naive Mandanten in die Falle unerwarteter Gebühren tappen lassen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Ausgewählte Entscheidungen der Obergerichte:
Aufdeckung von Online-Pseudonymen im US-Prozess, Anonymous Online Speakers v. USDC, 9th Cir 12 JUL 2010, PDF

SEC Rule 151A aufgehoben, American Equity Investment Life Insurance Co. v. SEC, DC Cir 12 JUL 2010, PDF

Schiedsklausel nach kalifornischem Recht nichtig, Fensterstock v. Education Finance Partners, 2nd Cir. 12 JUL 2010, PDF

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Montag, den 12. Juli 2010

Falsche Schreiben und Unterschriften nicht vom US-Anwalt

CK - Washington.   Aus Penzberg soll die echte oder unechte Frau B.H. stammen, die Anwälten, Finanzinstituten und Hausbesitzern erfundene Schreiben über ein angebliches Vermögen vorlegt, das nur noch beim Anwalt in den USA abgerufen werden muss. Die falschen Schreiben tragen auch falsche Unterschriften:
Bei den hier bisher bekannten Schreiben handelt es sich um ein Faxdeckblatt und ein Schreiben auf Kanzleibriefkopf. Der Text lässt bei gründlichem Lesen erkennen, dass er nicht von einem Anwalt oder Attorney at Law stammt. Auch die Aufmachung wirkt fehlerhaft und unprofessionell.

Daher hat sich manch aufmerksamer Empfänger solcher Schreiben schon in den USA gemeldet, und die Polizei in Oberammergau führt eine Akte:
Polizeidienststelle Oberammergau
Feldiglgasse 17
82487 Oberammergau
Tel.08822/945830

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Sonntag, den 11. Juli 2010

Marke, Urheberrecht beim US-Zoll melden

CK - Washington.   Mit 2000 Kommentaren rechnete der amerikanische Zoll und erhielt nur einen, als er seinen Regelungsvorschlag zur Meldung von Marken, Handelsnamen und Urheberrechten beim Zoll verkündete. Dabei ist das Thema wichtig: Der Zoll kann verletzende Waren bei der Einfuhr in die USA stoppen, wenn sie auch beim ihm angemeldet sind.

Am 12. Juli 2010 verkündet er daher eine Verlängerung der Frist um 30 Tage, in der die Öffentlichkeit den Entwurf Agency Information Collection Activities: Regulations Relating to Recordation and Enforcement of Trademarks and Copyrights im Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39701.

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Samstag, den 10. Juli 2010

Gefahr im Bett durch VO gebannt

CK - Washington.   Ein wenig Verbraucherschutz gibt es auch in den USA, meist von den Einzelstaaten, ergänzend vom Bund verwaltet. Beispielsweise wendet sich der Bund mit einer Verordnungsanpassung der Gefahr für Kopf und Nacken im Bett zu.

Die Consumer Product Safety Commission verkündet am 12. Juli 2010 zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit, zu der auch immer Hersteller aus dem In- und Ausland zählen, einen Regelungsentwurf unter dem Titel Petition Requesting Revision of Bunk Bed Standard To Incorporate Requirements for Head and Neck Entrapment Testing in Spaces Created by Side Structures, Including Ladders, Az. CPSC-2010-0071, Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39666.

Das Verfahren entspricht den Vorschriften des Administrative Procedure Act. Hersteller und Vertrieb reichen ihre fachspezifischen, nicht emotional getragenen Beiträge zur Verordnungsentwicklung in der Regel durch einen anwaltlichen Schriftsatz bei den Bundesministerien ein, der den Form- und Inhaltserfordernissen entspricht.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neues von ICANN bis Erfolgshonorar:
Merkmale markenrechtlicher Verwechslungsgefahr, Sabinsa Corp v. Creative Compounds, 3rd Cir. 9 JUL 2010, PDF

ICANN Domainsystem kartellrechtsverletzend? Coalition For Icann Transparency v. Verisign, Inc., 9th Cir. 9 JUL 2010, PDF

Nahezu ohne Worte: Berufungsbegründung, West v. Outlaw, 8th Cir. 9 JUL 2010, PDF

Abgewiesener Markenlöschungsantrag bestätigt, Outdoor Kids, Inc. v. Parris Manufacturing Co., Inc., CAFC 9. JUL 2010, PDF

Missbrauch und Gefahr des Erfolgshonorars, O'Callaghan v. Donahu, 7th Cir. 9 JUL 2010, PDF
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Freitag, den 09. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen der Circuit Courts:
$1Mrd.-Klage wg Patentverfall nach fehlender $10-Gebühr, Taylor v. U.S. Patent & Trademark Office, CAFC, 8. JUL 2010, PDF

Zessionssonderbedingungen im Beschaffungswesen treffen Investitionsfonds, Ham Investments v. U.S., CAFC 8. JUL, PDF

Wirksamer Urheberrechtsverletzungsvergleich? McGee v. Benjamin 3000, 1st Cir., 8. JUL 2010, URL

Richter greift Geschworenen bei Beweiswürdigung/Subsumtion von Vertrag vor, Del Monaco v. Green, 2nd Cir. 8. JUL 2010, PDF

Verbotene Betriebsverlegung, District Lodge 26 v. United Technologies Corp., 2nd Cir 8. JUL 2010, PDF

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Donnerstag, den 08. Juli 2010

Abschlussschreiben nach Markeneintragung

CK - Washington.   Aus der Korrespondenz:
… die Marke wurde eingetragen, doch ist die Urkunde noch nicht eingetroffen. Wir werden sie Ihnen zusenden, sobald sie eintrifft. Die Nachricht des Markenamtes, United States Patent and Trademark Office, finden Sie unter dem übermittelten URL.

Aus Versicherungsgründen muss ich damit das Ende des Mandates für die Markeneintragung ausdrücklich erklären. Dabei weise ich auch kurz auf die weiteren Pflichten des Markeninhabers hin.

Insbesondere muss der Inhaber zwischen dem 5. und 6. Jahr ab der Eintragung einen Verwendungsnachweis beim Amt einreichen. Alle zehn Jahre ist die Verlängerung der Eintragung erforderlich.

Bis zum Ende des sechsten Jahres ab der Eintragung bleibt die Marke anfechtbar. Insbesondere können Inhaber älterer nichteingetragener Marken die bundesrechtlich eingetragene Marke noch anfechten. Erst mit dem Abschluss der Einreichung des Verwendungsnachweises wird die Marke unanfechtbar, incontestable.
Der letzte Satz überrascht viele, die vor der Anmeldung einer Marke in den USA nicht ordentlich zugehört haben.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Forderungsabtretung in der Insolvenz, Ta Chong Bank Ltd. v. Hitachi High Technologies America, 9th Cir. 7 JUL 2010, PDF

Schlaf am Arbeitsplatz wirksamer Kündigungsgrund, Williams v. Solvay Chemicals Inc., 10th Cir. 7 JUL 2010, PDF

Forderungsabtretung in der Insolvenz, Ta Chong Bank Ltd. v. Hitachi High Technologies America, 9th Cir. 7 JUL 2010, PDF

Cache-Methode und Prior Art im Patentrecht, In Re Giacomini, CAFC, 7. JUL 2010, PDF
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Mittwoch, den 07. Juli 2010

Und täglich grüßt der Diebstahl am Arbeitsplatz

KB - Washington.   Während sich die deutsche Gerichtsbarkeit im Juni diesen Jahres mit dem Fall Emmely beschäftigte, prüfte das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks die Kündigung im Fall Lonnie Dickens v. Interstate Brands Corporation, Az. 08-5906.

Der Afro-Amerikaner Lonnie Dickens war seit 1996 Arbeitnehmer bei der Interstate Brands Corporation. Bereits im Jahre 2004 wurde er verdächtigt, in betrügerischer Weise Arbeitszeit gestohlen zu haben, indem er sich ein- und ausstempelte, obwohl er tatsächlich nicht arbeitete. Eine interne Untersuchung ergab jedoch, dass sein Abteilungsleiter Jerry Archer dafür verantwortlich war.

Ein Jahr später sah sich Lonnie Dickens, nunmehr in einer anderen Abteilung arbeitend, erneut einer Verdächtigung ausgesetzt. Dieses Mal ging der Vorfall jedoch mit verhehrenden Folgen einher. Nachdem seine Abteilung für die getane Arbeit mit Pizza und Drinks belohnt wurde, welche in zwei von IBCs Kühlboxen verstaut wurden, entwendete Lonnie Dickens aufgrund eines Missverständnisses eine der zwei Kühlboxen und lagerte diese in seinem Auto. Er behauptet, der Kühlboxengönner habe diese freigegeben. Nach einer Untersuchung des Vorfalls wurde Lonnie Dickens wegen Diebstahls gekündigt. Dickens antwortete mit einer Klage, die er auf Rassendiskriminierung stützte. Nach seiner Ansicht war der eigentliche Hintergrund der Kündigung seine Hautfarbe. Schließlich seien sein vormaliger Abteilungsleiter Jerry Archer und Jim Gatlin, beide weißer Hautfarbe, nicht entlassen worden. Dickens behauptete, dass Jim Gatlin der IBC Geld gestohlen habe.

Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit bestätigte am 2. Juli 2010 das erstinstanzliche Urteil und hielt damit die Klageabweisung aufrecht, da es dem Kläger Dickens nicht gelang, dem prima-facie-Beweis Genüge zu tun. Wenn ein Arbeitnehmer lediglich Indizienbeweise vorbringt, die belegen sollen, dass seine Entlassung rassendiskriminierende Hintergünde hat, sind vier Rahmenbedingungen zu erfüllen, um einen derartigen Anscheinsbeweis zur Entstehung zu bringen. Diese wurden in den Urteilen McDonnell Douglas Corp. v. Green, 411 US 792 (1973), und Texas Department of Community Affairs v. Burdine, 450 US 248 (1981), vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC erarbeitet. Hiernach hat der Kläger darzulegen und zu beweisen, dass er

1) ein Mitglied der zu schützenden Gruppe ist,
2) Gegenstand einer nachteiligen Entscheidung durch seinen Arbeitgeber war,
3) für die Position qualifiziert war und
4) entweder durch eine Person ersetzt wurde, die nicht Mitglied der schützenswerten Gruppe war, oder anders behandelt wurde als vergleichbar ungeschützte Arbeitnehmer.

Während die ersten drei Voraussetzungen unstreitig vorlagen, mangelte es der Klage an einem hinreichenden Vorbringen hinsichtlich der vierten Bedingung. Dickens hat über die Behauptung hinaus, dass Archer und Gatlin eines Diebstahls beschuldigt wurden, gerade nicht vorgetragen, dass diese vergleichbare Arbeitnehmer sind. Im Falle Jerry Archers befand das Gericht, dass dieser zum einen in einer anderen Abteilung gearbeitet hat und zum anderen auf einer anderen hierarchischen Stufe stand. Jim Gatlin hat ebenfalls eine vollkommen andere Arbeit verrichtet und unterstand einem anderen Abteilungsleiter. Viel wichtiger aber hat es Dickens versäumt, den angeblichen Diebstahl Gatlins und dessen Hintergründe zu beweisen, sodass das Gericht in der Lage gewesen wäre, beide Fälle miteinander zu vergleichen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Merkmale der Altersdiskriminierung eines Syndikus bei Bewerbung mit 68, Moss v. BMC Software, 5th Cir. 6. JUL 2010, http://bit.ly/cp6BEq

Überstundenvergütung für Pharmavertreter, Kuzinski v. Schering Corp., 2nd Cir. 6. JUL 2010, http://bit.ly/bloc8s

Klagabweisung wegen fehlender Zustellung, Prophete v. Officer Cortes, 2nd Cir. 6. JUL 2010, http://bit.ly/cGNU3a

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Dienstag, den 06. Juli 2010

Vorlieben am Arbeitsplatz

CK - Washington.   Schuldet der Arbeitgeber für eheliche Untreue am Arbeits­platz Schadens­ersatz? Kann er sich der Haftung durch einen Bann aller Liebes­beziehungen entziehen? Oder ist eine Policy mit der Vorgabe eines Love Contract vorzuziehen?

Auch im Vergnügungs­park stellen sich dem Betreiber diese Fragen im amerika­nischen Arbeits- und Gleich­behandlungs­recht. Neben Workplace Romance erklärt ihm Mike Bederka unter dem Titel When the Line is Crossed auch Rechts­fragen zum incessant Leering, tasteless Text Messages, unwelcome Advances, und die besonders in US-Tochter­gesellschaften euro­päischer Unter­nehmen gefürchteten off-color Jokes.

Sie haben schon manchen entsandten Manager auch außerhalb von Vergnügungs­betrieben die Stellung in den USA gekostet, wenn der Arbeitgeber schadens­verhütend oder -eingrenzend eingreifen musste.

Im Umfeld des sexual Harassment spielen auch die seit 20 Jahren bekannten Internet­medien eine immer wichtigere Rolle. Sollte der Arbeitgeber beispiels­weise Twitter­konten vorbeugend beobachten oder haftungs­entlastend ignorieren?

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Montag, den 05. Juli 2010

Immunität des Heiligen Stuhls

GKM - Washington.   Unterliegt der Heilige Stuhl, Holy See, bei Klagen wegen unerlaubter Handlungen, Torts, in Form sexuellen Missbrauchs durch Priester der amerikanischen Gerichtsbarkeit? Dies ist nur einer der vielen interessanten Rechtsfragen, die der Fall John Doe v. Holy See aufwirft.

Doe hatte gegen den Heiligen Stuhl Klage eingereicht: Er sei als Jugendlicher von einem Priester missbraucht worden. Dieser habe sich in seiner Eigenschaft als Priester bereits in Irland an Minderjährigen vergriffen, sei daraufhin an die Erzdiözese Chicago strafversetzt, und beim Chicago Bishop eingestellt worden. Dort habe der Priester sich abermals an Schülern vergriffen; der Chicago Bishop habe jedoch den Regeln und der Übung des Heiligen Stuhls folgend, keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Die Erzdiözese und der Orden haften, nach Ansicht des Klägers, als Arbeitgeber des Priesters für den durch ihn begangenen sexuellen Mißbrauch. Der Bischof von Chicago und der Orden hatten es zudem versäumt, die Erzdiözese über die Vorfälle an der Schule zu unterrichten und handelten hierdurch fahrlässig.

Der Heilige Stuhl müsse nach allem für den Missbrauch durch den Priester, und für das Verschulden der Erzdizöse, des Bischofs und des Ordens einstehen. Daneben hafte der Heilige Stuhl auch für eigenes Verschulden; da er es unterlassen habe, Disziplinarmaßnahmen gegen den Priester anzustrengen und den Kläger über die Vorgeschichte des Priesters zu warnen, habe der Heilige Stuhl auch selbst fahrlässig gehandelt.

Der Beklagte beantragte die Klage mangels sachlicher Zuständigkeit noch vor Beginn der Hauptverhandlung abzuweisen: Der Heilige Stuhl genieße Immunität und die amerikanische Gerichtsbarkeit sei daher nicht zuständig.

In der Tat ist der Heilige Stuhl - oder hiermit identisch: der Papst - historisch ein souveränes Subjekt des Völkerrechts, auch wenn er nicht die Kriterien eines Staates erfüllt und unterliegt als solches der Immunität nach völkerrechtlichen Grundsätzen. Auf ihn ist daher auch der Foreign Sovereign Immunites Act, FSIA, anwendbar. Er ist ein Foreign State in dessen Sinne. Doch bestehen nach dem FSIA Ausnahmetatbestände, Exceptions:

Zum einen besteht nach §1605(a)(5) keine Immunität bei Schadenersatzklagen wegen deliktischer Verletzungen bestimmter Rechtsgüter wie das der körperlichen Unversehrtheit. Die tortious Act Excpeption rechnet Völkerrechtssubjekten Handlungen ihrer Beamten und Angestellten zu. Nach der Commercial Activity Exception, besteht ferner keine Immunität, wenn das Völkerrechtssubjekt privatrechtlich tätig geworden ist, §1605(a)(2). Nach Ansicht des Klägers griffen hier beide Ausnahmen.

Das erstinstanzliche Gericht, das United States District Court for the District of Oregon, folgte zwar nicht der Ansicht des Klägers dass die Commercial Activity-Ausnahme einschlägig sei, teilte jedoch dessen Auffassung, dass die tortious Act-Ausnahme greife und kam so insgesamt zu dem Ergebnis, dass der Heilige Stuhl gegen die Schadenersatzerklage keine Immunität besitze.

Gegen diese Verfügung legte der Heilige Stuhl Revision bei dem Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks ein. Das Gericht entschied im Fall John Doe v. Holy See, Az. 06-35563, dass eine Haftung des Vatikans wegen eigenem Verschulden schon deshalb nicht in Frage komme, da es eine einschlägige Gegenausnahme von der Tortious Act Exception gebe: Nach § 1605(a)(5)(A) greift bei unerlaubten Handlungen dann keine Ausnahme von dem Grundsatz der Immunität, wenn Streitgegenstand die Haftung wegen Ermessensentscheidungen, discretionary Functions, ist. Soweit der Kläger jedoch eine Haftung des Heiligen Stuhls für das Handeln des Priesters geltend mache, bestehe die Tortious Act-Ausnahme und damit keine Immunität für den Heiligen Stuhl.

Im Juni 2009 beantragte der Heilige Stuhl bei dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, Supreme Court, in Washington, DC, die Sache zur Entscheidung anzunehmen. Im vergangenen Juni 2010 wies das Supreme Court den Antrag zurück. Damit ist der Rechtsweg gegen die Verfügung des erstinstanzlichen Gerichts, dass der Antrag auf Klageabweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit abzulehnen sei, erschöpft. Das Hauptverfahren gegen den Holy See kann beginnen.

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Sonntag, den 04. Juli 2010

4. Juli 2010 - Independence Day

CK - Washington.   Am 4. Juli erhalten Referendare und Praktikanten frei. Dieses Jahr haben sie nicht viel davon. Dass der Feiertag auf einen Sonntag fällt, wird in den USA geschickt vermieden. Gedenktage werden auf einen Montag verlegt: Memorial Day, Labor Day. Und Thanksgiving fällt immer auf einen Donnerstag. Der Independence Day führt 2010 zu einem freien Montag. Dass dann keine interessanten neuen Urteile zu erwarten sind, versteht sich von selbst.
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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neue Entscheidungen
Vertragsbruch & treuloser Dienst, Carco Group, Inc. v. Maconachy, 2nd Cir. 2 JUL 2010, http://bit.ly/b0V7Fe

Diebischem Personal gekündigt, Lonnie Dickens v. Interstate Brands Corporation, 6th Cir. 2 JUL 2010, http://bit.ly/90yASF

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Samstag, den 03. Juli 2010

Online-Schecks: Warum Phisher Bankdaten wollen

CK - Washington.   Ohne Schecks müsste Amerika einpacken. Auf einen Online-Scheckdienst muss Amerika jedoch verzichten. Das System war so unsicher, dass jeder kleine Betrüger Schecks auf fremde Konten ausstellen konnte.

Ausgestattet mit Kontonummer, Bankverbindung und Namen kann er das Online-System nutzen, ohne gewiefte Systemkenntnisse zu besitzen. Und an diese Daten gelangt ja der dümmste Phisher und Sozialingenieur.

Auch nachdem der Online-Anbieter ein Sicherungssystem einführte, blieb Missbrauch möglich. Das Bundesverbraucherschutzamt, auf dessen Konten ebenfalls Schecks gezogen wurden, ging gegen den Anbieter nach einer Untersuchung mit einer Verbotsverfügung vor.

Am 15. Juni wurde der Riegel mit der Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco in Sachen Federal Trade Commission v. Neovi, Inc. et al., Az. 09-55093, endgültig zugeschoben. Die Urteilsbegründung erklärt auf 17 Seiten neben dem anwendbaren Recht auch die technischen Umstände, die den Dienst ideal für Bankdaten-Phisher machte.

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Freitag, den 02. Juli 2010

Unzulässige Doppelabfindung

CK - Washington.   Hire and Fire missverstehen Deutsche in den USA oft. Auch Amerikaner verkennen seine Grenzen. Im Fall Robert McBride v. Market Street Mortgage, Az. 07-8044, ging es allerdings um eine Arbeitsplatzgarantie von drei Jahren mit einem Mindestgehalt, das im vorzeitigen Kündigungsfall für ein Jahr als Abfindung geschuldet sein sollte - also eine Frage der Vertragsstrafe, die in den USA verboten ist und in der Form von Liquidated Damages dasselbe wirtschaftliche Ziel umsetzt.

Der Arbeitgeber hatte das Mindestgehalt heruntersetzen wollen. Diese Absicht sollte mit dem Personal abgestimmt und auf die bestehenden Verträge angepasst werden. Ein eiliger Manager vergaß jedoch den Blick in der Vertrag, sandte dem Arbeitnehmer die Mitteilung mit der Reduzierung und erhielt prompt die Kündigung des Arbeitnehmers wegen der Vertragsverletzung sowie die Forderung auf Zahlung der Abfindung.

Weil das Unternehmen ihn als Arbeitnehmer und die Gehaltsänderung als Versehen zurücknehmen und die Abfindung nicht zahlen wollte, klagte der Arbeitnehmer. Die Geschworenen des US-Zivilprozesses sprachen ihm gleich mehr als die Abfindung zu. Die Jury setze auch das im Gesamtzeitraum des Vertrages noch zahlbare Gehalt drauf.

Erst das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks konnte am 2. Juni 2010 klären, dass die Abfindung durch Liquidated Damages den gesamten Schaden abdeckt. Die Ermittlung des tatsächlichen Schadens zur Streitverminderung überflüssig werden zu lassen, ist ihr Sinn. Vertragsstrafe plus tatsächlichen Ausfallschaden gibt es nicht, denn der Begünstigte soll ja nicht belohnt werden, sondern lediglich den Ersatz des durch die Vertragsverletzung entstandenen Schadens erhalten.

Die 33 Seiten lange Urteilsbegründung stellt eine sorgfältige, klar verfasste Darstellung des Rechts des Vertragsschadensersatzes sowie arbeitsrechtlicher Fragen dar und ist lesenswert.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neue Urteile
Ausgleich für Gefühlsschaden in der Gefahrenzone, Stacy v. Rederiet Otto Danielsen, AS, 9th Cir. 29 JUN 2010, http://www.ca9.uscourts.gov/datastore/opinions/2010/06/29/09-15579.pdf

Vertragsgewährleistungsfrist läuft ab Kauf, Factory Associates & Exporters v Lehigh Safety Shoes, 2nd Cir. 29 Jun 2010, http://bit.ly/9iznwT

TM- u. UrhR-Schadensersatzurteil 2,5Mio. bestätigt, Close-Up Int.l, Inc. v. Berov, 2nd Cir. 29. JUN 2010, http://bit.ly/bJgvjC

Verjährung nach fremdem oder lokalem Recht? Pricaspian Development Corp. v. Royal Dutch Shell, 2nd Cir. 29 JUN 2010, http://bit.ly/9EvGnZ

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Donnerstag, den 01. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neue Entscheidungen aus obersten Bundesgerichten
Wortassoziation VISA und Markenverwässerungsgefahr, Visa Intl v. JSL Corp., 9th Cir. 28 Jun 2010, http://bit.ly/cGTklg

Bemalte Satellitenschüssel strafbare Nachtclub-Werbung, 5455 Clarkins Drive, Inc. v. Terry Poole, 6th Cir. 28 JUN 2010, http://bit.ly/9dyBTq

Sarbanes Oxley tot? Supreme Court, Free Enterprise Fund v. Public Company Accounting Oversight Bd., 28 JUN, http://bit.ly/aijH2P #SOX

Mathematische Markt- u. Verfahrensformel patentunfähig, Supreme Court, Bilski v. Kappos, 28 JUN, http://bit.ly/bCccM6

Uniregeln: Supreme Court: Christian Legal Soc. Chapter of U. of Cal., Hastings College of Law v. Martinez, 28 JUN 2010, http://bit.ly/dr8goW

Supreme Court erweitert Rechte Bewaffnungswilliger: McDonald v. Chicago, 28. JUN 2010. http://bit.ly/b4vOC2

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Mittwoch, den 30. Juni 2010

Kreditlinie begründet Gerichtsbarkeit

CK - Washington.   Eine Beklagte aus Europa vor dem US-Gericht: Darauf sollte man es nicht ankommen lassen und die Zuständigkeit anfechten. Das ist allerdings nicht einem kurzen Verhandlungstermin geschehen. Meist muss der Kläger im Beweisverfahren die Gelegenheit zur Einsicht in Beklagtenakten und -korrespondenz erhalten.

Damit soll der Kläger dem Gericht belegen können, dass die Beklagte Kontakte zum Forumsstaat und -bezirk besitzt. Die Kosten bis zur Entscheidung - hoffentlich der Abweisung des US-Prozesses - übersteigen daher oft schnell die eines gesamten Prozesses in Europa.

Die Zuständigkeit eines US-Gerichts erfolgreich anzugreifen, setzt meist gar keine oder sehr geringe Kontakte mit dem Staat, dessen Gerichte der Kläger angerufen hat, voraus. Das Oberste Bundesberufungsgericht der USA in Washington, DC, spricht von minimum Contacts; World-Wide Volkswagen Corp. v. Woodson, 444 U.S. 286 (1980); International Shoe Co. v. Washington, 326 U.S. 310 (1945).

Wenn man die Abweisung gewinnt, obwohl Konten im Forumstaat bestehen und Handelsbesuche dorthin führten, kann man sich beglückwünschen. In Sachen Wells Dairy, Inc. v. Food Movers International, Inc., Az. 09-1628, fehlte der kalifornischen Beklagten, die sich lieber in Kalfornien als in Iowa verteidigen wollte, das notwendige Glück.

Dabei hatte das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks am 2. Juni 2010 kaum Faktoren für einen Nexus mit Iowa festgestellt: Die vom Hersteller in Iowa gewährte Kreditlinie, die Bestellungsbearbeitung in Iowa, die in Iowa ausgestellten Rechungen und dort eingegangenen Zahlungen und die Warenauslieferung beim Hersteller, wenngleich auch zu Händen der Kunden der Beklagten.

Eine ex works-Bestellung ist also gefährlicher als die Beklagte erwartet hatte. Dass auch die Einräumung einer Herstellerkreditlinie nach der Prüfung der Kreditwürdigkeit in Iowa die Gerichtsbarkeit am Herstellerort begründet, ist nicht unbedingt die Norm in den USA.

Der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit konnte deshalb auch keine general Jurisdiction feststellen, zumal die Beklagte nicht nach Iowa reiste, kein Personal dorthin entsandte und auch kein Büro dort unterhielt. Jedoch fand es nach seiner Abwägung der Nexus-Merkmale hinreichende Kontakte aufgrund der obigen Faktoren, um die Gerichtsbarkeitsausübung in Iowa nach den Grundsätzen der specific Jurisdiction zu bejahen.

Neben dem Gefahrenübergang, Transfer of Title, in Iowa und der Nichtzahlung der eingeklagten Rechnung in Iowa spricht nach seinem Präzedenzfallrecht auch der Umstand, dass die Beklagte die Firma in Iowa selbst auf eine Lieferbeziehung angesprochen hatte, für die dortige Zuständigkeit.

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Dienstag, den 29. Juni 2010

Kein Kopfgeld nach Guevara II

GKM - Washington.   Auf die fünf Millionen Dollar muss ein venezuelanischer Kopfgeldjäger nun wohl verzichten: Der ehemalige Beamte des venezuelanischen Geheimdienstes, Guevara, hatte den früheren peruanischen Geheimdienstchef Montesino an amerikanische und venezuelanische Behörden verpfiffen, als es ihm selbst an den Kragen zu gehen drohte.

Ihm war hierfür vom seinerzeit amtierenden Innenminister Perus, Vidal, fünf Millionen Dollar Belohnung zugesagt worden. Da sich dieser anschließend weigerte, die Auslobung auszuzahlen, bestritt Guevara in den USA den Rechtsweg. Während materiell die Lage recht einfach lag, bestand das Problem für den Kläger darin, darzulegen, dass Peru für den konkreten Fall keine Staatenimmunität besitzt.

Der Kläger hatte Erfolg mit der Behauptung, dass es sich bei der Auslobung um ein privatwirtschaftliches Tätigwerden Perus handelte. Damit bestand die Möglichkeit, dass Peru nach 28 USC §1605(a)(2) gegenüber auf die Auslobung gerichtete Klagen keine Immunität besitzt. Doch nach 28 USC §1605(a)(2) müssen auch einige andere Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine gegen einen anderen Staat gerichtete Klage nicht wegen sachlicher Unzuständigkeit abgewiesen wird. Diese waren hier nicht erfüllt, wie auf GALJ Articles Edition nachzulesen ist.

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Montag, den 28. Juni 2010

Monumentale Urteile zum Ende

CK - Washington.   Nicht nur die Karriere von Justice Stevens endet heute am 28. Juni 2010, sondern auch die Amtsperiode 2009 - 2010 des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC.

Der Supreme Court verkündete soeben vier Urteile von monumentaler Bedeutung über das Bewaffnungsrecht des Bürgers, den Sarbanes-Oxley Act, die Regulierung von Studentenverbindungen und Patente für Markterfindungen mit mathematischen Verfahren:
Christian Legal Soc. Chapter of Univ. of Cal., Hastings College of Law v. Martinez
McDonald v. Chicago
Bilski v. Kappos
Free Enterprise Fund v. Public Company Accounting Oversight Bd.
Alle Urteile dieser Amtsperiode finden sich bei Decisions Today.

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Monumentaler Montag: Gericht und Senat

CK - Washington.   1 von 9 Richtern des Supreme Court wechselt. Elena Kagan kommt deshalb in den Senat, um sich vernehmen zu lassen. Ist sie ein würdiger Ersatz für Justice John Paul Stevens? Das Ergebnis wird nicht unbedingt heute verkündet.

Von einem Senator war mit Zustimmung zu rechnen. Doch starb er in der Nacht. Senator Robert C. Byrd konnte die längste Amtszeit eines Senators seit der Gründung der USA nachweisen. Ob seine Stimme den Ausschlag gegeben hätte?

Das Gericht selbst steht vor einer Entscheidung von monumentaler Bedeutung. Deshalb stehen die Besucherschlangen trotz der Hitze seit dem frühen Morgen in der First Street, NE. Wie wird es das Waffenrecht unter dem zweiten Verfassungszusatz, das Software-Patentrecht und möglicherweise weitere Fragen in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beurteilen?

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Sonntag, den 27. Juni 2010

Transparenz gegen Datenschutz

CK - Washington.   Ob sie mit ihrer Nennung im Bundesanzeiger rechneten, als 60 Kraftfahrer Befreiungsanträge wegen Sehschwächen stellten? Im Federal Register verkündet das Bundesamt am 28. Juni 2010 ihre Namen und Probleme: Qualification of Drivers; Exemption Applications; Vision.

Tranzparenz in der Bundesverwaltung, Gebot zur öffentlichen Stellungnahme vor Entscheidungen und Datenschutz schaffen deutliche Konflikte. Der Bürger nimmt die Veröffentlichung hin, denn ein Führerschein bedeutet rechtlich ein Privileg, kein Recht, und ohne Führerschein kommt man nicht weit. Hoffentlich meldet sich der böse Nachbar nicht beim Amt.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Am Freitag war wenig im Internetrecht und im internationalen Recht los:
Gewerbl. Eros-Webcamausstrahlung aus Privathaus = verbotenes Geschäft? Flava Works v. City of Miami, 11th Cir. 25 JUN, http://www.ca11.uscourts.gov/opinions/ops/200911264.pdf

Hamburger Tennistour kein Kartellverstoß, Deutscher Tennis Bund v. ATP Tour Inc., 3rd Cir. 25 JUN, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/084123p.pdf

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Samstag, den 26. Juni 2010

Webcam verschleiert verbotenes Gewerbe

CK - Washington.   Selbst wenn die Technik seinen Konsum über das Internet erlaubt, bleibt versteckt produzierter Sex im Privathaus doch ein Gewerbe. Die Gewerblichkeit erfordert keinen Kundenbesuch, Zahlungen vor Ort oder Lieferungen. Auch das Geheimhalten der Anschrift mindert sie nicht.

Die Gewerblichkeit folgt aus dem Gewinnstreben und dem den Webcam-Akteuren gewährten Lebenshaltungskostenzuschuss. Sie allein unterwirft das Webcam-Angebot den anwendbaren gesetzlichen Genehmigungserfordernissen und Verboten im kommunalen Wohnbereich, entschied das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks in Atlanta am 25. Juni 2010 in Flava Works, Inc. et al. v. City of Miami, Az. 9-11264.

Das Untergericht muss nach der Zurückverweisung unter Berücksichtigung der Gewerblichkeit prüfen, ob die über das Internet und den Handel vermarktete Videoproduktion den vom Betreiber beanspruchten Verfassungsschutz genießt.

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Freitag, den 25. Juni 2010

Forumshopping in den USA erschwert

CK - Washington.   Die US-Gerichte sollen Forum­shopping recht locker sehen, wird in Europa oft behauptet. Wieder gab es jedoch wichtige Urteile, die das Gegen­teil belegen:

1. Ausländischer Investoren­betrug gehört nicht vor US-Gerichte, erklärte der Oberste Bundes­gerichtshof der USA in Washington, DC, Supreme Court, am 24. Juni 2010 in Morrison v. National Australia Bank.

2. Nur weil Akten beim Anwalt im kläger­freundlichen Forumstaat liegen, ist das noch längst kein Grund, den Fall nicht auf Beklagten­antrag hin in einen Staat mit direktem Bezug zum Fall und den Parteien zu verweisen, entschied das Bundes­berufungs­gericht des Bundes­bezirks in Washington, DC, am 24. Juni 2010 im Fall In re Zimmer Holdings.

3. Wenn eine Über­weisung kurz New York berührt, folgt daraus noch kein Gerichts­stand für eine Pfändung, urteilte das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks am 22. Juni 2010 in Sachen Export-Import v. Asia Pulp & Paper. Dasselbe Gericht in New York hatte bereits vor einigen Monaten entschieden, dass die New Yorker Milli­sekunde im Seerecht keine Zustän­digkeit begründet.

Außerdem darf man nicht vergessen, dass am 18. Juni 2010 das Bundes­berufungs­gericht des zehnten Bezirks die Gerichte für heiß gebrühten Kaffee im Flugzeug unzuständig erklärte: Blythe v. Southwest Airlines.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Die wichtigsten Entscheidungen vom 24. Juni 2010:
Ausländischer Investorenbetrug nichts für US-Gerichte, Morrison v. National Australia Bank, Supreme Court 24 JUN 2010, http://bit.ly/buy9Vg

Kundenabwerbung schadensersatzpflichtig, Bagby Elevator Company, Inc. v. Armstrong, 5th Cir. 24 JUN 2010, http://bit.ly/bGVJBY

Zustellungsfehler und Abweisung, Dicks v. Chow, 2nd Cir., 21 Jun 2010, http://bit.ly/dvIYLl

Schlacht gegen Windmühlen verloren, Muscarello v. Ogle, 7th Cir. USA, 24 JUN 2010, http://bit.ly/a14Tqw

Kein Datenschutz, Namen+Anschriften auf Bürgerpetition, Doe v. Reed, U.S. Supreme Court, 24 JUN 2010, http://bit.ly/cyzHVq

Patenttroll? Klage nicht im auch zuständigen, doch bezugslosen Forum, In re Zimmer Holdings, CAFC 24 JUN 2010, http://bit.ly/dpJOXl

Supreme Court der USA urteilt: Granite Rock Co. v. Teamsters, Morrison v. National Australia Bank Ltd., 24 JUN 2010 http://c.star.us

Supreme Court der USA urteilt: Weyhrauch v. US, Black v. US, Skilling v. US, Magwood v. Patterson, 24 JUN 2010 http://c.star.us

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Donnerstag, den 24. Juni 2010

Tod wegen Zustellung in letzter Minute ungesühnt

CK - Washington.   Der defekte Kochtopf flog in die Luft. Für die Todefälle sollte eine Produkt­haftungs­klage die auslän­dische Herstel­lerin zur Sühne zwingen. Kurz vor dem Ende der Verjährungs­frist wurde die Klage erhoben, dann an den ameri­kanischen Vertrieb zuge­stellt.

Nach dessen Rüge versuchten die Kläger die Zustellung in Japan nach den Regel des Haager Über­einkommens über die Zustel­lung gericht­licher und außer­gericht­licher Schrift­stücke im Ausland in Zivil- oder Handels­sachen, doch erhielt die Beklagte in Japan die Klage zu spät.

Die Klägerin trägt erfolg­los vor, dass (1) das japanische Ministe­rium die Klage recht­zeitig und verjährungs­hemmend erhielt und der Datums­stempel eine japanische Zahlen­folge aufweist, die in den USA miss­verstanden worden sei; (2) die Zustellung an das Ministe­rium ausreichen sollte, weil auch die Zustellung an eine Kreisamts­stelle nach einzel­staatlichem Gesetz ausreicht; und (3) mit der Zustellung an die Vertriebs­stelle in den USA und an das Ministerium eine Hemmung und Fristverlän­gerung von 60 Tagen in Kraft getreten sei.

In Thach v. Tiger Corporation, Az. 09-2940, entschied das Bundes­berufungs­gericht des achten US-Bezirks mit einer lesens­werten Begrün­dung gegen die Kläger.

Das Urteil vom 23. Juni 2010 illustriert den Wert einer Vertretung in den USA. Ist die Klage dort nicht wirksam zustell­bar, verlieren Kläger, die nicht rechtzeitig an die Herstel­lerin im Ausland denken und sich mit den inter­nationalen Zustellungs­regeln, insbe­sondere denen der Haager Zustellungs­über­einkunft, vertraut machen, wertvolle Zeit. Wenn die US-Vertriebs­gesellschaft als Corporation kostengünstig und mit geringem Kapital ausge­stattet ist, kann die bei ihr wirksame Zustellung zu ihrem Untergang führen, doch die Mutter billig entlasten.

Der Schutzwall der Corporation in den USA ist ein wohlfeiler Preis, wenn durch den Zeit­verlust die nicht in den amerika­nischen Prozess einbezogene Mutter­gesell­schaft im Ausland gerettet wird. So viele Kläger sind mit inter­nationalen Fragen unvertraut, dass sich ein Hersteller im Ausland schon fast auf ihre Fehler verlassen kann.

Ein Nebenaspekt, der Juristen im internationalen Verkehr auf die Palme bringt, wird vom Gericht nicht weiter erörtert: Die Verwendung von Zahlen statt Namen für Monate in Daten. Zwischen Deutschland und den USA sind die Zahlenfolgen genauso verwirrend und gefährlich wie im vorliegenden Fall die japanischen und amerikanischen Zahlenfolgen.

Monate und Jahre sollten vorsichtshalber immer ausgeschrieben werden. Auf die leere Null bei einstelligen Zahlen darf man hingegen getrost verzichten.

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Twitterklärte Entscheidungen im US-Recht

CK - Washington.   Neue Urteile und Beschlüsse aus den Bundesgerichten der USA
Erfindervergütung mit Bonuszusage, Halpern v. PeriTec Biosciences, CAFC 23 JUN 2010, http://bit.ly/cwoh8k

Zustellung nach Haager Übereinkunft und Verjährung, Thach v. Tiger Corp., 8th Cir. 23 JUN 2010, http://bit.ly/bQQbPa

Jurist braucht keine gesunden Knie: arbeitsfähig, Schaefer v. McHugh, DCDC 22 JUN 2010, http://bit.ly/cq7C12
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today

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Mittwoch, den 23. Juni 2010

Verhaftet nach ungültiger Norm

CK - Washington.   Im Stadtpark rumhängen und Sex anbieten, war gesetzlich verboten. Der Polizist nahm den Anbieter fest. Doch zur Anklage kam es nicht, denn Staats­anwalt und Richter erkannten die Strafnorm, die deutlich in ihren Büchern und dem Heftchen des Polizisten stand, als verfassungs­widrig - und zwar schon seit 18 Jahren.

Was im Fall Amore v. Novarro, Az. 08-3150, bemerkt wurde, illustriert ein grund­legendes Problem im amerikanischen Recht. Verlage erhalten von den Gesetz­gebern keine zuverlässigen Auskünfte über den Stand der Gesetze.

Zuviele Gesetzgeber auf Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeinde­ebene reagieren auf Bürger­begehren oder Fernseh­nachrichten mit neuen Gesetzen, ohne die vorhan­denen je anzusehen.

Die juristischen Fachverlage, die über 55 Rechtskreise der USA versorgen, können dem Leser nicht die Zuverläs­sigkeit ihrer Gesetzes­bände zusichern. Doch 18 Jahre ungültig!

Der verfassungs­widrig Beschuldigte konnte es nicht fassen. Er verlangte Schadens­ersatz, den ihm das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks in New York City jedoch am 22. Juni 2010 verweigerte.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen der United States Courts of Appeals
Pfändung in NY unzulässig, wenn Überweisung nur flüchtig NY berührt, Export-Import v. Asia Pulp&Paper, 2nd Cir 22 JUN, http://bit.ly/cjsEZf

Richter als Nachlassbetrüger mit Bankverschwörung, Hayden Foundation v. First Neighbor Bank, 7th Cir. 22 JUN 2010, http://bit.ly/czz0vu

18 Jahre verfassungswidrige Strafnorm angewandt, verwirrt Polizei&StA&Richter, Amore v. Novarro, 2nd Cir. 22 JUN 2010, http://bit.ly/aVx1mU

Arbeitnehmer-Datenschutz im öffentlichen Dienst, Armstrong v. Geithner, DCDC 22 JUN 2010, http://bit.ly/ar3zRu

24-Cent-Ringtonlizenz rechtmäßig, Recording Industry Association v. Librarian of Congress, DC Cir. 22 JUN 2010, http://bit.ly/8XxkQO


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Dienstag, den 22. Juni 2010

Grundstücksübertragungen nur anwaltlich?

CK - Washington.   Sollen Nichtjuristen Grundstücks­über­tragungen dokumen­tieren dürfen, oder bleibt dies ein Vorrecht der Rechts­anwälte? Das Bundes­berufungs­gericht des ersten US-Bezirks erläutert detailliert am 21. Juni 2010, welche recht­lichen Gründe für beide Ansichten sprechen.

Dabei entscheidet es auch, dass die Klage der Anwalt­schaft gegen Versicherungen, welche das Eigentum an Grundstücken versichern und Rechtstitel­über­tragungen vornehmen, in Real Estate Bar Association, Inc. v. National Real Estate Information Services et al., Az. 09-1809, nicht verfassungs­widrig ist.

In der amerikanischen Immobilien­praxis lässt man sich die rechtlichen Aspekte einer Grundstücks­übertragung ohnehin immer vom eigenen Anwalt erklären, gleich ob die Eigentums­über­tragung unter anwalt­licher Aufsicht oder von Laien dokumentiert wird. Selbst wenn bei einem einfachen Closing nur 50 Urkunden in rascher Abfolge unterzeichnet werden, sind die meisten Vertrags­parteien überfordert.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen aus den obersten Bundes­gerichten:
Grundstücks­über­tragungen nur anwaltlich? Real Estate Bar Assoc. v. National Real Estate Info., 1st Cir., 21 JUN 2010, http://bit.ly/bTXGlQ

2 Urteile im Supreme Court: Kawasaki Kisen Kaisha Ltd. v. Regal-Beloit Corp., Monsanto Co. v. Geertson Seed Farms, 21 JUN, http://c.star.us

Noch 2 Urteile im Supreme Court: Holder v. Humanitarian Law Project, Rent-A-Center, West, Inc. v. Jackson, 21 JUN 2010, http://c.star.us

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Montag, den 21. Juni 2010

$5 Mio. Anwaltskosten im Markenprozess

CK - Washington.   Eine knappe Million Dollar Schadens­ersatz gewann ein Spielzeug­hersteller - und vor allem die Anwaltskosten­erstattung von $2.643.844,15. Dabei hatten die Geschworenen nur einen Schadensersatz von $400.000 zugesprochen.

Der US-Prozess birgt immer Über­raschungen. Anwalts­kosten werden der obsiegenden Partei nach der American Rule nicht erstattet, doch gibt es Ausnahmen.

Das Ergebnis im Fall Super Duper Inc. v. Mattel, Inc., Az. 09-1397, wegen Marken­verletzung und Verwässerungs­gefahr ist lehrreich. Die Prozesskosten beider Seiten können leicht das Doppelte der zugesprochenen Summe ausmachen, denn die Verteidigungs­kosten entsprechen oft dem Aufwand der Klägerseite.

Dabei ging es nur um eine scheinbar unkomplizierte Sache. Die Klägerin hatte Marken seit fünf bis neun Jahren verwendet, die die Beklagte erst als verletzend rügte, als die Klägerin ihre Marken im Bundes­markenregister eintragen lassen wollte. Das Gericht stellte die Marken gegenüber:
The jury concluded that Super Duper's use of its SEE IT! SAY IT!, SAY AND SING, FISH AND SAY, FISH & SAY, SORT AND SAY, SORT & SAY, and SAY AND SORT trademarks infringed Mattel's SEE 'N SAY, SEE 'N SAY JUNIOR, SEE 'N SAY BABY, and THE FARMER SAYS marks. The jury also concluded that Super Duper's use of its SEE IT! SAY IT!, SAY AND SING, FISH AND SAY, FISH & SAY, SORT AND SAY, SORT & SAY, and SAY AND SORT trademarks was likely to dilute Mattel's famous SEE 'N SAY and THE FARMER SAYS marks. AaO. Fn. 1.
Die Beklagte behauptete zum Teil nicht, dass die Marken verwechselt wurden oder die Gefahr einer Verwechslung bestand, sondern lediglich eine Verwässerungsgefahr. Die Geschworenen bejahten die Haftung im Rahmen des von der Klägerin beantragten negativen Feststellungsprozesses, und das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks bestätigte ihre Würdigung am 10. Juni 2010.

Der Richter durfte den Geschworenenspruch verändern. Dazu sieht das Bundesprozessrecht mehrere Wege vor. Die Erhöhung des Schadensersatzes ist ein zulässiger Weg, bestätigte der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond. Der Kostenbeschluss folgt in diesem Fall aus einer gesetzlichen Ausnahme, für die der Richter ebenfalls zuständig war.

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Sonntag, den 20. Juni 2010

Neue Urteile im USA-Recht Twitterklärt

CK - Washington.   US-Gericht für brühend heißen Kaffee im Flugzeug unzuständig, Blythe v. Southwest Airlines, 10th Cir., 18 JUN 2010, http://bit.ly/aYFhjk

Spy Thriller und Staatsimmunität nach FSIA, Jose Guevara v. Peru, 11th Cir., 18 JUN 2010, http://bit.ly/cpTeYN

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Samstag, den 19. Juni 2010

Heißer Kaffee in Flug und Schoß

CK - Washington.   Brühend heißer Kaffee erinnert an Unsinn im amerikanischen Recht. Mandanten sprechen das amerikanische Haftungsrisiko regelmäßig unter dem Vorzeichen der Kaffeehaftung an.

Dabei ist europäisches Verbraucherschutzrecht und Produkthaftungsrecht heute ein größeres Risiko als die Haftung in den USA. Zudem wird oft ignoriert, dass der Geschworenenspruch im US-Prozess nicht das letzte Wort ist. Der Richter spricht es. Er kann den Schadensersatzbetrag reduzieren. So wurde dieser Tage auch ein Versäumnisurteil von $11 Mio. auf $27.000 reduziert.

Ebenso typisch ist für amerikanische Bundesgerichte, die Schlüssigkeitsprüfung streng zu halten. Die Klagebegründung, die Airline habe ihr im Flug heißen Kaffee gegeben, der ihr in den Schoß umkippte, reicht heute nicht aus.

Am 18. Juni 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks daher im Fall Beverly Faye Blythe v. Southwest Airlines, Az. 10-2047, gar nicht unerwartet die Abweisung der Klage als unschlüssig und sachlich unzuständig.

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Twitterklärte Urteile im US-Recht

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Forum non conveniens-Klagabweisung berufungs­fähig, Dominguez v. Gulf Coast Marine & Ass., 5th Cir., 17 JUN 2010,http://bit.ly/dxghzE

Schutzlose Privatnutzung des Dienstpagers, Ontario v. Quon, US Supreme Court, 17 JUN 2010, http://bit.ly/ak2TIX

Urteile im Supreme Court: Stop the Beach Renourishment, Inc. v. Florida Dept. of Environmental Protection, New Process Steel, L. P. v. NLRB

Urteile im Supreme Court: Dillon v. United States, Schwab v. Reilly, Ontario v. Quon, 17 JUN 2010, http://c.star.us

M&A mit fehler­behafteten Represen­tations & Warranties, In re One Communications Corp., 2nd Cir., 17 JUN 2010, http://bit.ly/9sa3Ed

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Freitag, den 18. Juni 2010

Supreme Court: Sex, Privatsphäre und Dienstgerät

CK - Washington.   Darf die Polizei den Dienstpager eines Polizisten durchsuchen und ihm wegen privater Sex-Mitteilungen kündigen? Im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco gewann der Polizist.

Am 17. Juni 2010 entschied hingegen der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, dass die Durchsuchung im konkreten Fall rechtmäßig war, Ontario v. Quon, Az. 08-1332.

Der Supreme Court wies ausdrücklich darauf hin, dass er keine Grundsatzentscheidung über das Recht auf Privatsphäre im Vehältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffe. 06

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Twitterklärte Urteile im US-Recht

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Uni-Rechnerfehler diskriminierend, diffamierend? Sethunya v. Weber State University, 10th Cir., 16. JUN 2010, http://bit.ly/aASpxs

Videokopierpatent, persönliche Verletzerhaftung, Wordtech Systems v. Integrated Networks Solutions, CAFC, 16 JUN 2010, http://bit.ly/93ciLU

Klagezustellung im Libanon, EMail, Veröffentlichung, Kurier: Kaplan v. Hezbollah, DCDC, http://EmbassyLaw.com

Produkthaftung Knieimplantat fortgesetzt, Howard v. Sulzer Orthopedics, Inc., 6th Cir., 16. Juni 2010, http://bit.ly/9qtd7h

Warum Phisher Kontodaten wollen: Federal Trade Commission v. Neovi, Inc. et al., 9th Cir. USA, 15. Juni 2010, http://bit.ly/dmMxCi

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Donnerstag, den 17. Juni 2010

Zustellung der Klage nach US-Regeln

CK - Washington.   Ohne Zustellung bringt die Klage noch wenig. Dennoch wird sie oft eingereicht - Gerichtsgebühren kosten ja nicht die Welt - und mit Gerichtsstempel versehen als Drohgebärde an die Gegenseite gesandt. Vielleicht kommt es schnell zu einem Vergleich.

Verteidigen braucht man sich dann meist noch nicht. Dazu ist die ordentliche Zustellung notwendig. Sie richtet sich bei Klagen vor Bundesgerichten nach den Federal Rules of Civil Procedure. Und sie muss einwandfrei sein.

Am 7. Juni 2010 prüfte das Bundesgericht der Hauptstadt der USA, der United States District Court for the District of Columbia, die Voraussetzung für den Erlass eines beantragten Versäumnisurteil im Fall Chaim Kaplan v. Hezbollah et al., Az. 09-646. Der Kläger hatte die Zustellung im Libanon per Kurier versucht und konnte auch einen Lieferschein vorlegen. Eine Verteidungsanzeige hatte die Hisbollah nicht eingereicht.

Das Gericht hielt diesen Versuch der Parteizustellung jedoch für unzureichend und prüfte die Zustellungsoptionen im internationalen Zusammenhang im Rahmen seiner detaillierten Begründung.

Von den zulässigen Wegen der Zustellung hielt es schließlich die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach Rule 4(f)(3) FRCP in drei libanesischen Zeitungen für angezeigt. In Sonderfällen kann auch die Zustellung per EMail angezeigt sein, erklärte es.

Diese Option war bei der ersten Berichterstattung des Verfassers Auslandszustellungen nach US-amerikanischem Bundesrecht im Recht der Internationalen Wirtschaft 1982, 162, noch nicht anerkannt. Damals beherrschte kaum jemand den EMailverkehr. Auch der Verfasser musste noch zwei Jahre auf ein eigenes Konto warten.

Bis dahin war als Zustellungsalternative eher an ein stilles Telegramm oder ein ratterndes Telex zu denken.

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Twitterklärte Urteile im US-Recht

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen - und eine Klage gegen die BRD
Schuldverschreibungsklage gegen BRD, Landesbanken, 11. Juni 2010, USDC Miami, bei Justia. Bei BRD sachliche Zuständigkeit nach FSIA fraglich

Definition Indianerland und Umwelt-Verwaltungszuständigkeit: Bund, Staat, Stamm? HRI v. EPA, 10th Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/d2AZlX

Quittungsdrucker druckt ganze Kreditkartennummer: Sammelklage, Ehrheart v. Verizon Wireless, 3rd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/9yUsac

Feindliches Arbeitsumfeld, Wechsel und Verfahrensgrenzen, McGullam v. Cedar Graphics, Inc., 2nd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/9N7WdJ

Kontopfändung und Staatsimmunität nach dem FSIA, Hazi v. Bank Melli Iran, 2nd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/dyf5tv

Kopie am Serverort: Eintritt des unerlaubten Erfolgs, Penguin Group (USA), v. American Buddha, 2nd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/9Bv5cf

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Mittwoch, den 16. Juni 2010

Gerichtsstand ohne Kopie, Server oder Sitz?

CK - Washington.   Darf ein Gericht seine Gerichtsbarkeit ausüben, obwohl das Kopieren von Büchern nicht in seinem Bezirk stattfindet, der Server nicht dort steht und die beklagte Urheberrechtsverletzerin ihren Sitz am anderen Ende der USA unterhält?

In Penguin Group (USA), v. American Buddha, Az. 09-1739, konnte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City keine Entscheidung treffen. Es beschloss am 15. Juni 2010, die Rechtsfrage dem obersten Gericht von New York vorzulegen, weil nach seiner Ansicht diese prozessuale Frage ungeklärt ist und die Bundesgerichte den Einzelstaaten bei nichtbundesrechtlichen Unklarheiten nicht vorgreifen dürfen.

Der Sachverhalt wirft wichtige Fragen auch des materiellen Urheberrechts auf. Darf ein gemeinnütziger Verein eine Internetbibliothek für Mitglieder einrichten, die ihnen Bücher mit dem Versprechen anbietet, das Kopieren falle unter zwei Ausnahmen des Copyright Act: Erstens greife der Fair Use-Grundsatz. Zweitens sei das Kopieren wegen der Ausnahme für Büchereien rechtmäßig.

Der Buchverlag sieht das anders. Er kommt seinem Ziel des Urheberrechtsschutzes einen kleinen Schritt näher, nachdem das Bundesgericht erster Instanz die Klage wegen mangelnder Zuständigkeit abgewiesen hatte.

Der United States District Court ging davon aus, dass allein die Abrufbarkeit von Kopien in New York die Beklagte nicht seiner Gerichtsbarkeit unterwirft, wenn das Kopieren, der Sitz und der Server auf Foren außerhalb New Yorks verweisen.

Für den Gerichtsstand in New York fehlt deshalb die personal Jurisdiction. Hingegen sollte die sachliche Zuständigkeit, subject matter Jurisdiction, gegeben sein, weil der Copyright Act eine Frage des Bundesrechts ist, die eindeutig vor das Bundesgericht gehört. Das Berufungsgericht beschrieb die Sicht des Untergerichts so:
The court recognized that the Internet was a complicating factor for personal jurisdiction analysis. It nonetheless concluded that in this case, the Internet "plays no role in determining the situs of plaintiff's alleged injury" because a single incident of copyright infringement that occurred in Oregon or Arizona was alleged; downloading of that copied material by users in other locations, including hypothetically New York, was not. AaO 8.
.

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Twitterklärte Urteile im US-Recht

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Forumshopping bei forumspezifischem Blog-SEO und Beleidigungsklage, Silver v. Brown, 10th Cir. USA, 14. Juni 2010, http://bit.ly/aSajrk

Rechtliches Umfeld der Richtervolkswahl, John Siefert v. James Alexander , 7th Cir., 14. Juni 2010, http://bit.ly/d6UC0n

US-Gericht für ausländische Bank unzuständig, Theo Smith v. Ghana Commercial Bank, Ltd, 8th Cir., 14. Juni 2010, http://bit.ly/boZkGk

Querulantenklagen nur mit gerichtl. Zustimmung, Vargas v. Wughalter, 2nd Cir., 14. Juni 2010, http://bit.ly/cSLqeK

2 Urteile vom Supreme Court of the United States: Holland v. Florida, Dolan v. United States, 14. Juni 2010, http://c.star.us

2 weitere Urteile vom Supreme Court of the United States: Carachuri-Rosendo v. Holder, Astrue v. Ratliff, 14. Juni 2010, http://c.star.us

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Dienstag, den 15. Juni 2010

Forumshopping dank Blog-SEO für Beleidigung

CK - Washington.   Gerichten in den USA wird vieles unterstellt. Eine Beleidigungsklage gegen Blogger passt zu Vorurteilen, US-Gerichte würden alles an sich ziehen wollen, und Forumshopping sei in den USA einfach.

Am 14. Juni 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks, der die Gegend um die Rocky Mountains einschließt, zugunsten eines Bloggers aus Florida, den der Kläger aus New Mexiko vor sein Hausgericht zitieren wollte, die untergerichtliche Abweisung. In Sachen David Silver v. Matthew Brown et al., Az. 10-2005, erörterte das Gericht den erforderlichen Bezug eines Beklagten nach dem einzelstaatlichen Long Arm Statute zum Forumstaat New Mexico.

Der zweite Blogverfasser war intensiv am Blogschreiben beteiligt und zielte auf eine negative Wirkung gerade in New Mexico ab. Er optimierte das Blog für Suchmaschinen, damit seine Behauptungen wie David Silver is a Thief gerade dort gelesen würden.

Sein SEO verband ihn so sehr mit dem fremden Forum, urteilte das Gericht, dass der Erfolg der behaupteten Handlungen in New Mexico eintrat. Deshalb revidierte die Berufung die Abweisung gegen den zweiten Beklagten aus Florida, und der Beleidigungsprozess geht weiter. Die Entscheidungsbegründung ist lesenswert und mit zahlreichen Nachweisen für die prozessuale Diffamierungsjurisprudenz versehen.

Im weiteren Prozess wird das Gericht sorgfältig die möglicherweise angezeigte Abhilfe abwägen müssen. Eine Anweisung, beleidigende Aussagen aus dem Internet zu entfernen, wird scheitern, weil der Beklagte den Inhalt des Blogs auf einem von ihm nicht kontrollierten Server im Ausland spiegelt. Die Gerichte in den USA scheuen sich, unvollstreckbare Urteile zu erlassen. Doch dürfte der Blogger einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt bleiben.

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Montag, den 14. Juni 2010

Statt Kostenerstattung Klageverbot

CK - Washington.   Querulanten könnten nach Herzenslust klagen, wenn da nicht die Kosten des Verfahrens wären, die der Sieger im deutschen Zivilprozess erstattet erhalten soll. Ob sie beim Querulanten eingetrieben werden können, steht auf einem anderen Blatt.

Allzu wild kann es der Querulant im deutschen Recht schon deshalb nicht treiben, weil die Gerichtskosten eine gewisse Hürde bedeuten - und dann gibt es noch den Punkt der Postulationsfähigkeit.

Letztere greift in den USA fast nie. Natürliche Pesonen können sich selbst vertreten. Juristische Personen brauchen einen Anwalt. Die Gerichtskosten sind gering - also wirken sie kaum als Damm gegen den Missbrauch.

Wie Gerichte in den USA mit Querulanten umgehen können, zeigt kurz, doch beispielhaft das Urteil in Vargas v. Wughalter, Az. 09-3764, vom 14. Juni 2010. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks erlaubt in diesem Fall zwar keine Klageverbotsverfügung. Es spricht hingegen eine Warnung aus.

Bei weiteren Klagen kann ihre Zulässigkeit von einer richterlichen Genehmigung abhängen. Und das Gericht behält sich die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen den querulatorischen Kläger vor.

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Sonntag, den 13. Juni 2010

Vertrieb mit Kommission in den USA

CK - Washington.   Einen Handelsvertreterausgleichsanspruch kennt der Bund der USA so wenig wie das Recht der Einzelstaaten. Doch einen gewissen Kommissionsschutz haben viele Staaten herausgebildet. Die Regeln sind oft sehr unterschiedlich.

Meist orientieren sich die gesetzlichen Forderungen zugunsten des Vertriebsunternehmers an den verdienten, doch unbezahlten Kommissionen, gelegentlich auch am verdoppelten Kommissionsbetrag und manchmal auch am Schaden plus Kommissionen wie in Sachen Trim Fit, LLC v. Donald O. Dickey, Az. 08-3711.

In diesem Prozess entschied das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks am 7. Juni 2010 gegen den gesetzlichen Schadensersatz, weil der Vertreter ihn nicht mit der Klage beantragt hatte, sondern erst kurz vor der Vorlage des Prozesses an die Geschworenen - also im Endstadium des US-Prozesses. Der späte Antrag auf gesetzlichen Ersatz hätte den Beklagten unvertretbar präjudiziert.

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Twitterklärte Urteile im US-Recht

CK - Washington.   Neue Entscheidungen aus den Berufungsgerichten des Bundes. Einzelstaatliche Berufungsgerichte werden hier nicht berücksichtigt. Am Montag, dem 14. Juni 2010, ist wieder mit Entscheidungen des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC zu rechnen, dem noch über 20 unerledigte F&auuml;lle vorliegen.
Vertretungsvollmacht - Agency, Highland v. Schneider, 2nd Cir., 11. Juni 2010, http://bit.ly/aOIhKQ

Vergeltung nach Diskriminierungsklage, Huee Tan v. USPS, 5th Cir., 11. Juni 2010, http://bit.ly/90Zmtk

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Samstag, den 12. Juni 2010

Eintragung vom Copyright in den USA

CK - Washington.   Der Supreme Court und zwei Bundesberufungsgerichte der USA machten sich neulich über die Eintragung von Urheberrechten her. Nach dem amerikanischen Copyright Act bietet die Eintragung manche Vorteile.

Der wichtigste Vorteil ist die Zulässigkeit einer Klage nach einer Verletzung. Unklar war jedoch bisher, ob die Eintragung eine prozessuale Voraussetzung mit Wirkung auf die sachliche Zuständigkeit ist.

Ferner bestand Uneinigkeit über die Geltung der Eintragung als materiellem Tatbestandsmerkmal bei Verletzungsansprüchen. Diese und die Frage der Rechtswirkung eines bei Klageinreichung noch unbearbeiteten Antrages werden demnächst im Juliheft der Zeitschrift Kommunikation & Recht beantwortet.

Alles recht aufregend für den Experten. Genau so interessant für manchen Laien: Die Web-Fonts von Google sind auch einen Besuch wert. Mit ihnen kann man Webseiten erstellen, die in jedem Browser gleich aussehen, wie hier die Überschrift in Cardo.

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Twitterklärte Urteile im US-Recht

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Kündigung TV-Journalist gem. Moralklausel wirksam, Virginia Galaviz v. Post-Newsweek Stations, 5th Cir., 9. Juni 2010, http://bit.ly/c5Dmub

Reinhaftierungsprogramm nach Entlassung in e-Aufsicht, Gonzalez-Fuentes v. Pereira-Castillo, 1st Cir., 10. Juni 2010, http://bit.ly/buWUXL

Markenverletzung mit Schadensersatz, Super Duper, Inc. v. Mattel, Inc., 4th Cir. USA, 10. Juni 2010, http://bit.ly/a1HeS0

Haftung für Falschmarkierung mit ausgelaufenem Patent, Pequignot v. Solo Cup, CAFC, 10. Juni 2010, http://bit.ly/92boJU

Änderung der Buchführung im Beschaffungswesen u. Preisanpassung, Donley v. Lockheed Martin, CAFC, 10. Juni 2010, http://bit.ly/d8wVAv

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Freitag, den 11. Juni 2010

Immunität des Premiers

GKM - Washington.   Während souveräne Staaten unzweifelhaft nach dem Foreign Sovereign Immunities Act im Rahmen hoheitlichen Handelns Immunität genießen, ist die Frage nach der Immunität hoheitlich handelnder natürlicher Personen nicht so einfach zu beantworten.

Klar ist nun jedoch: Jedenfalls nach dem Foreign Sovereign Immunities Act genießen natürliche Personen keine Immunität. Dies entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, D.C. am 1. Juni 2010 in Sachen Samantar v. Yousuf et al, Az. 08-1555. Mehrere somalische Bürger hatten Klage gegen den ehemaligen Premierminister, Vizepräsident und Verteidigungsminister Somalias, Samantar, eingereicht. Samantar lebt heute in Virginia. Die Kläger behaupteten, dass während seiner Amtszeit sie und Familienangehörige Opfer unrechtmäßiger Tötungen und von Folter geworden waren, und dass Samantar diese Taten genehmigt hatte.

Nachdem das erstinstanzliche Gericht zu dem Ergebnis gekommen war, dass nach dem FSIA Immunität bestünde und daher keine staatliche Zuständigkeit bestehe, hob das Berufungsgericht diese Entscheidung mit der Begründung auf, dass keine Immunität bestehe.

Der Supreme Court führte zunächst aus, dass vor Inkrafttreten des FSIA die Frage der Immunität sich nach dem Common Law gerichtet hatte. Damals galt die Doktrin der Staatensouveränität, Doctrine of Foreign Souvereign Immunity, wonach die USA bezüglich bestimmter Handlungen souveräner Staaten auf eine gerichtliche Entscheidungsbefugnis verzichteten, Schooner Exchange v. McFaddon, 11 U.S. 116 (1812). In der Folge war ein zweistufiges Vorgehen entwickelt worden, um die Frage nach der Immunität zu klären. Zunächst hatte das Außenministerium die Möglichkeit auf eine entsprechende diplomatische Anfrage hin die Immunität anzuregen. In Ermangelung einer solchen Anregung war es jedoch dann Sache des Gerichts, über das Vorliegen der Immunitätsvoraussetzungen zu entscheiden. Dabei war unter anderem die Restrictive Theory of Sovereign Immunity anzuwenden, nach der die Immunität nur hinsichtlich hoheitlichem und nicht hinsichtlich privatrechtlichem Handeln bestehen sollte. Aufgrund von zum Teil unstimmiger und widersprüchlicher Umsetzung der Restrictive Theory kodifizierte der Kongress mit dem FSIA die bis dahin geltenden Grundsätze.

Ein solches zweistufiges Vorgehen bestand auch in den Fällen, in denen es um die etwaige Immunität einzelner, natürlicher Personen ging. Streitig war jedoch, ob der Kongress bei der Kodifizierung des Common Law hinsichtlich der Staatenimmunität mit dem FSIA gleichzeitig auch die Fälle regeln wollte, in denen es um die Immunität einzelner ging.

Das oberste Bundesgericht lieferte nunmehr eine Antwort. In seiner Entscheidung legte das Gericht das FSIA nach allen Regeln der juristischen Kunst aus: Eine wörtliche Auslegung ergebe, dass das Gesetz auf natürliche Personen keine Anwendung finden sollte. Zum einen handele es sich bei einer natürlichen Person weder um eine Agency or Instrumentality eines fremden Staates noch um einen Staat. Zwar sei eine solche extensive Auslegung nicht abwegig, doch spreche der Gesamtzusammenhang, die im Gesetz genannten Beispiele sowie die Tatsache, dass im FSIA an jenen Stellen, an denen das Handeln eines einzlenen dem Staate zugerechnet werden soll, ausdrücklich von einem Official die Rede ist, dagegen.

Auch die oben dargestellte Entstehungsgeschichte des Gesetzes unterstützt nicht die Ansicht, dass das Gesetz auch auf natürliche Personen anzuwenden sei: Zwar wollte der Kongress das bis dahin geltende Common Law kodifizieren. Dabei sei es ihm jedoch primär darum gegangen, die Restrictive Theory zu regeln und die Enscheidungsgewalt über die Frage der Immunität vom Außenministerium auf die Gerichte zu verlagern, § 1602.

Nach dem damals geltenden Common Law war zudem, anders als der Kläger implizierte, die Immunität von Staaten und natürlichen Personen nicht gleich. Die Immunität von natürlichen Personen stand nach Rechtsprechung des obersten Bundesgerichts hingegen viel mehr unter bestimmten Vorbehalten. Daher könne nicht einfach angenommen werden, dass der Kongress mit der Kodifizierung der Staatenimmuniät, quasi stillschweigend auch die Immunität natürlicher Personen habe mitregeln wollen.

Das FSIA ist daher auf natürliche Personen nicht anwendbar. Ob Samantar nach dem somit weiterhin für natürliche Personen geltenden Common Law Immunität genießt, hatte das Gericht nicht zu entscheiden und verwies die Sache daher zur Entscheidung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung an das erstinstanzliche Gericht zurück.

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Twitterklärte Urteile im US-Recht

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen der Obergerichte der USA:
Quacksalber heilt Brustkrebs mit Bluttrick nicht: Schadensersatz, Burgos v. Lasalvia-Prisco, 1st Cir., 9. Juni 2010, Urteil

Zeitschriften in Haftanstalt/Meinungsfreiheit USA, Prison Legal News v. Arnold Schwarzenegger, 9th Cir., 9. Juni 2010, http://bit.ly/ddJQOJ

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