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Montag, den 05. April 2010

Virus, Domainprobleme führen zu Versäumnisurteil  

.   Gegen ein Versäumnisurteil geht der Kläger im Fall Robinson v. Wix Filtration Corp. LLC et al., Az. 09-1167, mit der Begründung vor, ein Virus und ein Domainproblem habe die Teilnahme seines Rechtsanwalts am gerichtlichen elektronischen Aktenführungssystem verhindert. Deshalb habe er die Frist entschuldbar versäumt.

Das Gericht sendet bei Verfügungen, Beschlüssen, Urteilen und eingehenden Schriftsätzen eine EMailnachricht an die Parteien. Ein Virus verhinderte den Empfang der EMail beim Klägeranwalt.

Als der Virus beseitigt war, lief die Anmeldung des Domainnamens der Kanzlei in North Carolina aus, was die Zustellung von EMail scheitern ließ. Nachdem der Domainname wieder angemeldet war, erschien er auf schwarzen Listen, vermutlich weil der Name unter der Virenlast mit Spam assoziiert wurde. Die gerichtlichen Benachrichtigungen erreichten den Anwalt deshalb immer noch nicht.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks beschloss trotz dieser Umstände am 26. März 2010 mehrheitlich, den Wiedereinsetzungsantrag nach den Bundesprozessregeln 59 und 60 FRCP abzuweisen. Aufgrund des schon vor den EMailproblemen bekannten Terminkalenders für diesen Prozess musste der Anwalt mit weiteren Beschlüssen, Schriftsätzen und Fristverfügungen rechnen.

Der Anwalt habe absichtlich den Kopf in den Sand gesteckt. Ihm wäre die Einsicht in die Gerichtsakte oder eine Rückfrage bei der Gegenseite möglich und zumutbar gewesen, als er die Schwierigkeiten mit dem Empfang von EMail erkannte. Die Mindermeinung sieht die Wiedereinsetzungsvoraussetzungen als erfüllt an.


Montag, den 05. April 2010






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.