Der Kläger legte deshalb Berufung beim Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk ein und beantragte in dem Verfahren Macsen Elyse v. Bridgeside Incorporated et al., Az. 08-3430, die Zumessung des Schadensersatzbetrages überprüfen zu lassen. Doch der United States Court of Appeals for the Second Circuit entdeckte keinen Rechtsfehler und wies die Berufung ab. Die Aufstockung von Schadensersatzsummen nach dem Geschworenenspruch sei in diesem Fall verfassungswidrig, und erhebliche Fehler der Juryentscheidung oder gravierende Ungerechtigkeit seien nicht erkennbar.
Das kurze Urteil ist lesenswert, weil es in den Prozessabschnitt nach der Subsumtion der Zivilgeschworenen und vor Erlass eines Urteils einführt. Vor dem Urteilserlass stehen den Parteien fünf unterschiedliche Anträge auf die Korrektur des Jury-Verdict zu.