Zunächst gibt es den Superior Court of the District of Columbia. Dies ist die erste Instanz für einzelstaatsrechtliche Streitigkeiten, beispielsweise einen Vertrags- oder Mordprozess. Das dazugehörige einzelstaatliche Berufungsgericht ist der Court of Appeals for the District of Columbia.
Ebenso gibt es aber auch die Gerichtsbarkeit des Bundes, also die Gerichte in den USA, die für Streitigkeiten nach Bundesrecht und bestimmte andere Fälle zuständig sind. Dieses ist in Washington, DC, in erster Instanz der United States District Court for the District of Columbia, in zweiter Instanz der United States District Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.
Daneben ist in der Haupstadt auch der United State Court of Appeals for the Federal Circuit angesiedelt, dessen Zuständigkeit sich nicht auf einen geographisch beschränkten Sprengel, sondern auf das gesamte Bundesgebiet sowie bestimmte Sachgebiete erstreckt.
Ferner befindet sich hier auch der Supreme Court als oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten.
Schließlich bietet die Haupstadt natürlich auch noch zahlreiche Sondergerichte, die man als Referendar jedoch nicht bei der ersten Führung für die Kollegen von der Botschaft und Handelskammer berücksichtigen muss.