Verwässerung und ihre Gefahr
CK • Washington. Eine Verwässerungsgefahr reicht nicht zur Anfechtung einer Marke - man muss den Erfolg beweisen, entschied der Oberste Bundesgerichtshof. Dann griff der Kongress ein und ließ die Verwässerungsgefahr im US-Bundesmarkenrecht ausreichen.
Dieser Grundsatz greift heute jedenfalls dann, wenn sich eine neue Marke an eine existierende, berühmte Marke anhängt und sexuelle Assoziationen provoziert, die die erste Marke schädigen können, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks am 19. Mai 2010.
Im Fall V Secret Catalogue, Inc. et al. v. Victor Moseley et al., Az. 08-5793, erklärte es, dass die neue gesetzliche Regelung des US-Markenrechts eine Vermutung schafft, die der Inhaber der jüngeren Marke durch Beweise entkräften darf. Diese waren in diesem seit 15 Jahren schwelenden Prozess jedoch nicht angeboten worden.
Dieser Grundsatz greift heute jedenfalls dann, wenn sich eine neue Marke an eine existierende, berühmte Marke anhängt und sexuelle Assoziationen provoziert, die die erste Marke schädigen können, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks am 19. Mai 2010.
Im Fall V Secret Catalogue, Inc. et al. v. Victor Moseley et al., Az. 08-5793, erklärte es, dass die neue gesetzliche Regelung des US-Markenrechts eine Vermutung schafft, die der Inhaber der jüngeren Marke durch Beweise entkräften darf. Diese waren in diesem seit 15 Jahren schwelenden Prozess jedoch nicht angeboten worden.