Verschlüsselung und Embargo
CK • Washington. Die Verschlüsselung unterliegt Embargokontrollen der USA. Mit einem neuen Produkt eines Mandanten, exportIP, kann Software auf die enthaltene Verschlüsselungstechnik untersucht werden, um bei der Ausfuhr und Wiederausfuhr von Programmen und anderen Produkten die US-Bestimmungen beachten zu könen. Damit lässt das Schicksal manchen Softwareherstellers vermeiden, der vom Bureau of Industry and Security, dem ehemaligen Bureau of Export Administration, wegen eines Verstoßes gegen Ausfuhrkontrollen verfolgt wurde. Das Produkt wurde bei der Ausfuhrkontrollkonferenz Update 2006 Conference on Export Controls and Policy in Washington vorgestellt.