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Dienstag, den 19. Jan. 2010

Das Recht in Europa als Vorbild  

.   Amerikaner erhalten weniger für ihre Steuern als Europäer, ohne weniger zu zahlen. So argumentiert der Verfasser von Europe's Promise - Why the European Way Is the Best Hope in an Insecure Age. Die Aussagen von Stephen Hill über die Vorbildrolle Europas entsprechen bei der Besteuerung dem oft im German American Law Journal Dargelegten.

Einkommen- und Körperschaftsteuern auf Bundes-, Staats-, Kreis- und Ortsebene symbolisieren ein typisches amerikanisches Arrangement, das Europäer oft schockiert, wenn sie die USA näher kennenlernen. Wenn sie die Gegenleistung des Staates sehen, vertieft sie den Schock.

Hill geht noch weiter. Die Vorbildrolle gilt auch für das Universitätswesen, die Gesundheitsversorgung, die Wirtschaftskompetenz und die Arbeitsbedingungen. Eliten, in der Regel nach Geld bemessen, können in den USA ihr System als überlegen bezeichnen. Doch die Spitzenleistungen, die es auch in Europa gibt, kommen nicht der Masse zugute. In Europa geht es sowohl Eliten als auch der Mehrheit besser.

Hill überzeugt. Doch darf er seine Kritik an Amerika nicht dem amerikanischen Baggerfahrer unter die Nase reiben, der die Stars and Stripes am Stoßdämpfer und Gun Rack seines Pickup Trucks zeigt und dem gerade der Jahresurlaub gestrichen wurde, nachdem im vergangenen Jahr die bezahlte Krankenzeit, sick Leave, abgeschafft wurde. Europäer müssen sich solche Bemerkungen verkneifen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.