Vorkehrungen gegen Betrug sind auf technischer Ebene bereits getroffen. Auf rechtlicher Ebene sind zunächst Vertragsbeziehungen betroffen.
Doch auch das Recht der unerlaubten Handlungen und das Strafrecht können in Zukunft bedeutendere Rollen spielen, wenn aufgrund der gegenwärtigen technischen Entwicklungen die Verlockung zunimmt, vertrags- und damit rechtswidrige Nutzungen von IP-Anschriften in die Unternehmensplanung einzubeziehen oder die Nutzungsentwendung ins Kalkül zu ziehen.