×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 16. März 2010

Keinen doppelten Schadensersatz

 
.   Plausibel, humorvoll formuliert und lehrreich verfasst ist die Urteilsbegründung in einem Vertragsrechtsfall vom 16. März 2010: Blair-Naughton LLC v. Diner Concepts, Inc., Az. 09-3019.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks überprüft die untergerichtliche Reduzierung des von den Geschworenen zugesprochenen Schadensersatzes. Seine Analyse zeigt die Spekulation und Vermutungen auf, die ein Gericht bei der rechtlichen Nachprüfung eines Jury-Spruches anstellen muss.

Beide Instanzen sind sich einig, dass die Geschworenen bei der Lieferung eines Steakhouse-Diners nicht Schadensersatz aus Nichterfüllung und aus Gewährleistung so kumulieren durften, dass er den Wert des modularen Gebäudes übersteigt.

Das Urteil illustriert die anwendbaren Grundsätze des Vertrags- und Gewährleistungsrechts in den USA in einem lehrbuchgeeigneten Stil.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER