• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 20. April 2010

Schwarze Liste gegen Piraten  

.   Die Umsetzung der Obama-Direktive gegen Piraten und Aufrührer in Somalien vom 12. April 2010 wird bereits mit einer Verkündung im Bundesanzeiger am 20. April 2010 umgesetzt: Im Federal Register, Band 75, Heft 75, S. 20672-20673: Blocking Property of Certain Persons Contributing to the Conflict in Somalia, verzeichnet das für Finanzblockaden zuständige Office of Foreign Assets Control im Schatzamt eine Liste von natürlichen und juristischen Personen, mit denen jede Finanztransaktion verboten ist.

Dieses OFAC-Verzeichnis ergänzt die zahlreichen anderen schwarzen Listen und Verordnungen des Amts. Für den Handel mit den Verzeichneten ist stets eine besondere Genehmigung erforderlich. Das Verfahren setzt in der Regel eine Abstimmung mit dem Handels-, Außen- und Verteidigungsministerium in Washington sowie gelegentlich mit verschwiegenen Dreibuchstabenämtern dieser Region voraus.


Dienstag, den 20. April 2010






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.