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Mittwoch, den 23. Juni 2010

Verhaftet nach ungültiger Norm  

.   Im Stadtpark rumhängen und Sex anbieten, war gesetzlich verboten. Der Polizist nahm den Anbieter fest. Doch zur Anklage kam es nicht, denn Staats­anwalt und Richter erkannten die Strafnorm, die deutlich in ihren Büchern und dem Heftchen des Polizisten stand, als verfassungs­widrig - und zwar schon seit 18 Jahren.

Was im Fall Amore v. Novarro, Az. 08-3150, bemerkt wurde, illustriert ein grund­legendes Problem im amerikanischen Recht. Verlage erhalten von den Gesetz­gebern keine zuverlässigen Auskünfte über den Stand der Gesetze.

Zuviele Gesetzgeber auf Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeinde­ebene reagieren auf Bürger­begehren oder Fernseh­nachrichten mit neuen Gesetzen, ohne die vorhan­denen je anzusehen.

Die juristischen Fachverlage, die über 55 Rechtskreise der USA versorgen, können dem Leser nicht die Zuverläs­sigkeit ihrer Gesetzes­bände zusichern. Doch 18 Jahre ungültig!

Der verfassungs­widrig Beschuldigte konnte es nicht fassen. Er verlangte Schadens­ersatz, den ihm das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks in New York City jedoch am 22. Juni 2010 verweigerte.


Mittwoch, den 23. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen der United States Courts of Appeals
Pfändung in NY unzulässig, wenn Überweisung nur flüchtig NY berührt, Export-Import v. Asia Pulp&Paper, 2nd Cir 22 JUN, http://bit.ly/cjsEZf

Richter als Nachlassbetrüger mit Bankverschwörung, Hayden Foundation v. First Neighbor Bank, 7th Cir. 22 JUN 2010, http://bit.ly/czz0vu

18 Jahre verfassungswidrige Strafnorm angewandt, verwirrt Polizei&StA&Richter, Amore v. Novarro, 2nd Cir. 22 JUN 2010, http://bit.ly/aVx1mU

Arbeitnehmer-Datenschutz im öffentlichen Dienst, Armstrong v. Geithner, DCDC 22 JUN 2010, http://bit.ly/ar3zRu

24-Cent-Ringtonlizenz rechtmäßig, Recording Industry Association v. Librarian of Congress, DC Cir. 22 JUN 2010, http://bit.ly/8XxkQO








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.