• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 29. Mai 2010

Webseitenklau unter Rechtsanwälten  

.   Eine Kanzlei beauftragt einen Webdesigner. Das Ergebnis gefällt den Kollegen. Ihre Kanzlei in Südkalifornien übernimmt die Seite ins eigene Webangebot.

Nach dem Bundesrecht der USA, welches das Urheberrecht im Copyright Act regelt, geht das nicht. Allerdings muss die geschädigte Kanzlei bis vor das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks ziehen, um ihr Recht zu finden.

Das Gericht erörtert vornehmlich die prozessualen Voraussetzungen zur örtlichen Zuständigkeit, Venue, in seiner auch international zu beachtenden Entscheidung in Brayton Purcell LLP v. Recordon & Recordon , Az. 07-1583, vom 28. Mai 2010.


Samstag, den 29. Mai 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Webseitenklau unter Rechtsanwälten im US-Urheberrecht, Brayton Purcell v. Recordon & Recordon, 9th Cir., 28. Mai 2010, http://bit.ly/cIb0rT

Missachtung des Gerichts durch ausl. Staat, Aurelius Capital Partners v. Republic of Argentina, 2nd Cir., 28.5.2010, http://bit.ly/aicpWD

Waffe einstecken = unbezahlte Bagatellarbeitsleistung, Albrecht, et al. v. The Wackenhut Corp., 2nd Cir., 28. Mai 2010, http://bit.ly/adiuaJ







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.