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Mittwoch, den 08. Dez. 2010

Hand im Laden verbrannt  

.   Im Lebensmittelgeschäft wurde dem Kunden die Hand zu warm, und er verklagt es auf Schadensersatz wegen emotionaler Schäden und fehlender Warnung vor Gefahren. Ob er in den Pizzaofen oder an eine Glühbirne griff, steht nicht im Urteil des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks im Fall Redmond v. Fresh Grocers Store, Az. 10-2533.

Vor dem Bundesgericht macht er eine Klage nach Bundesrecht anhängig: Verstoß gegen den Food, Drug and Cosmetic Act, 21 USC §301 ff. Dafür ist das Bundesgericht auch zuständig, allerdings vermittelt das Gesetz Privaten keine Ansprüche. Es regelt das Verhältnis zwischen Staat und Hersteller.

In der Berufung verweist der Kunde auf ein einzelstaatliches Gesetz, Ohio Products Liability Act, der jedoch Produkthaftungsfälle regelt. Seine anspruchslose Klage verliert er daher am 6. Dezember 2010 rundum.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.