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Montag, den 18. Jan. 2010

Verbraucherverband nicht aktivlegitimiert  

.   Ein Verbraucherverband ist ohne selbsterlittenen Schaden nicht bundesrechtlich aktivlegitimiert, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 15. Januar 2010 auf Antrag des klagenden Verbandes. Warum wollte der Verband diese Bestätigung?

Er hatte im Gericht des District of Columbia Klage wegen falscher Cholesterinversprechen eines Herstellers erhoben und als Aktivlegitimation auf das örtliche Gesetz verwiesen, das jedermann bei Falschanpreisungen zur Klage auf Richtigstellung und Sühne berechtigt; District of Columbia Consumer Protection Procedures Act, DC Code §§28-3091, et seq.

Seine Aktivlegitimation greift in der Bundesgerichtsbarkeit jedoch nicht, solange der Vorwurf auf Schädigung der Öffentlichkeit, nicht des Verbandes, lautet. Zu Unrecht hatte daher das beklagte Unternehmen den Prozess aus der anderen Gerichtsbarkeit an die des Bundes verweisen lassen, s. National Consumers League v. General Mills, Inc., Az. 09-01881.

Das Gericht bestimmt zudem, dass ihm auch die von der Beklagten behauptete sachliche Zuständigkeit fehlen würde, weil die Klage einer Sammelklage entspricht, die das Bundesrecht an Bundesgerichte verweist.

Der United States District Court for the District of Columbia stellt nämlich fest, dass die Klage keine Sammelklage, sondern eine einfache Klage zum Vorteil der Öffentlichkeit bildet. Daher stellt sie eine Ausnahme vom Bundessammelklagegesetz Class Action Fairness Act, 28 USC §1332(d)(2), dar, entschied Richter Kennedy.


Montag, den 18. Jan. 2010

Stundensätze, Listenpreise und Rabatte  

.   Wer einer Großkanzlei einen Unterauftrag erteilt, verhandelt den Preis. Stundensätze sind bei ihnen hoch, doch oft flexibel. Wenn ein Mandantenprojekt die plötzliche Mitwirkung von 50 Dokumentenprüfern erfordert, die eine kleinere Kanzlei nicht däumchendrehend herumsitzen hat, kann das Auftragsvolumen den Preisausschlag geben. In anderen Fällen kann das Prestige des Auftrages den Preis senken.

Fragen kostet nichts. Erschreckende Stundensätze sind nicht das letzte Wort, und hohe Listenpreise sind nicht unbedingt kostenkalkuliert. Da wundert es nicht, wenn diese Kanzleien nun Listenpreissteigerungen mitteilen, doch nicht mit höhren Kosten für Mandanten rechnen.

Altman Weil reagiert auf das Umfrageergebnis angesichts der Wirtschaftskrise mit Erstaunen. Riesenkanzleien verhalten sich jedoch wie im Basar; das Verhandeln wird in der Krise erwartet, erklärt sich die Firma.

Bei kleineren Kanzeien gelten niedrigere Stundensätze eher als Festpreise. Wenn der Chef selbst kocht, wie es bei ihnen üblich ist, entstehen zudem weniger zusätzliche Gebühren aus der unteren, mit Neuanwälten besetzten Kanzleihierarchie.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.