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Samstag, den 02. Jan. 2010

Summarisches Verfahren im US-Prozess  

.   Oft wird in deutschen Darstellungen des US-Rechts das summarische Verfahren erwähnt. Wie wenig summarisch es ist, zeigt die 24-seitige Entscheidung im Fall Fox International Relations v. Laucius, Az. 04-5877, vom 22. Dezember 2009.

Die Prüfung von Recht und Tatsachen ist durchaus vollständig, nicht verkürzt. Verkürzt ist lediglich das Verfahren insofern, als geklärte Tatsachenfragen nicht mehr den Geschworenen vorgelegt werden müssen, sondern vom Richter beurteilt werden.

Im Fox-Fall subsumiert das Bundesgericht in Pennsylvania einen Komplex abschließend und bestimmt, dass nach Bundesprozessrecht der Rest von der Jury zu würdigen ist. Dass der Begriff summary auch keine Beschleunigung bedeutet, zeigt schon das Aktenzeichen von 2004 dieser am Ende von 2009 teilentschiedenen Anlegerschutzklage.


Samstag, den 02. Jan. 2010

Quellenschutz: Subpoena fordert Dokumente  

.   Die gegen Blogger gerichtetete Subpoena duces tecum fordert zur Aushändigung von Informationen und Dokumenten auf:
All documents, emails, and/or faxsimile transmissions (sic) in your control possession or control concerning your receipt of TSA Security Directive 1544-09-06 dated December 25, 2009. Elliott, Full text of my subpoena from the Department of Homeland Security.
Mittlerweile sind die Subpoenas für erledigt erklärt worden. Wenn das Heimatsicherheitsministerium gegen Blogger in Terrorismussachen vorgeht, hat eine Subpoena ein Nachspiel. Google verlinkt zu zahlreichen Nachweisen.

Das Vorgehen des Ministeriums ist schon deswegen pikant, weil im Kongress der Quellenschutz für Journalisten und andere Schreiber erörtert wird und das Ministerium seine Flugsicherheitspläne nicht geheim halten konnte.


Samstag, den 02. Jan. 2010






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.