Doch das System hat seine Tücken, wie zwei Hersteller entdeckten, die sich für den Schutz ihrer Waren als Trademarks und gegen ein Design Patent oder andere Methoden entschieden.
Zwei Urteile des Bundesberufungsgerichts im siebten US-Bezirk erläutern am 11. August 2010 lehrreich, wieso diese Hersteller die falsche Entscheidung trafen:
Rundes Badetuch: Jay Franco & Sons, Inc. v. Clemens Franek, Az. 10-242.Die Ausgangssituationen sind nicht alltäglich. Oft ist klar, was eine Marke sein soll und was ein Design oder Urheberrecht. Doch immer wieder ist zu entscheiden, ob ein designschutzfähiges Produkt nicht auch, oder allein, als Urheberrecht eingetragen werden sollte, und ob vielleicht auch der Markenschutz passt.
Klappstühle: Specialized Seating, Inc. v. Greenwich Industries LP, Az. 07-1435.
Ausländische Hersteller übersehen dabei leicht die Macht des Trade Secret-Rechts in den USA, das viel weiteren Schutz als der Geschäftsgeheimnisschutz im Ausland bietet.