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Sonntag, den 01. Aug. 2010

Foreign Agents - Lobbyisten des Auslands  

.   Seit Hitler kontrollieren die USA die politische Subversion durch ausländische Staaten mit dem Foreign Agents Registration Act. Melden oder kennzeichnen muss der Lobbyist sich, seine öffentlichen Darstellungen und seine Umsätze. Transparenz soll die Wirkung von Propaganda entschärfen.

Die nicht leicht zu verstehenden, strafbewehrten Regelungen liegen wie Glatteis vor dem Unternehmen oder Staat, der sich in den USA profilieren will. Sie werden nun nach dem Bush-Gesetz Honest Leadership and Open Government Act of 2007 verschärft.

Die Abteilung Counterespionage Section/Registration Unit im Washingtoner Justizministerium bittet Interessierte mit einer Verkündung vom 2. August 2010 um Anmerkungen zu neuen Formularen und Erläuterungen: Federal Register, Band 75, Heft 147, S. 45154. Mit dem Amendment to Registration Statement (Foreign Agents) ändern sich:
Exhibit A to Registration Statement (Foreign Agents)
Exhibit B to Registration Statement (Foreign Agents)
Registration Statement (Foreign Agents)
Short-Form Registration Statement (Foreign Agents)
Supplemental Statement (Foreign Agents)
Die Anmerkungen aus der Öffentlichkeit sind bis zum 1. Oktober 2010 einzureichen. Sie werden primär von Rechtsanwälten erstellt, die neben Nichtjuristen Lobbyarbeit betreiben oder als Nichtlobbyisten lediglich die Meldungs-Compliance für ihre Mandanten bearbeiten. Ausländer gehören zur vom Ministerium angesprochenen Gruppe von Kommentatoren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.