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Montag, den 31. Mai 2010

Schreibrat für Juristen  

.   Stilfragen am Feiertag? Offiziell beginnt heute in den USA der Sommer. Der Kalender hinkt nach. In die Hängematte und an den Grill passen zwei Werke über die Aufmachung juristischer Schreiben.

Sie betreffen nicht den Inhalt der Schreiben, lassen sich also mit wenig Denkaufwand bewältigen; und doch erweisen sie sich als vergnüglich mit wirkungsvollem Lerneffekt.

Von Matthew Butterick stammt Typographie for Lawyers. Er stellt Schriften, Schreibregeln und ihren Einsatz in juristischen Schreiben vor. Dabei geht er auf Usancen ein, die von der Schreibmaschinentechnik unsinnigerweise auf PCs überführt wurden - wie die zwei Leerzeichnen am Satzende, - oder die die Aufmachung in Zeitungen von Büchern unterscheiden und daher eine andere Behandlung durch die Wahl von Fonts und Schrifthöhen erfordern. Die vorgestellten Grundregeln beeinflussen auch die Lesbarkeit und Überzeugungskraft juristischer Schriftsätze. Dies weist er anhand zahlreicher Beispiele nach.

Butterick widmet jedem Thema und jeder These eine eigene, meist kurze Seite, sodass sich das insgesamt gut abgerundete Werk bequem und häppchenweise verdauen lässt. Anders geht das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA vor, das seine Empfehlungen zum selben Thema in eine: PDF-Datei einbindet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.