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Freitag, den 01. Jan. 2010

Quellenschutz: Subpoena fordert Dokumente

 
.   Die gegen Blogger gerichtetete Subpoena duces tecum fordert zur Aushändigung von Informationen und Dokumenten auf:
All documents, emails, and/or faxsimile transmissions (sic) in your control possession or control concerning your receipt of TSA Security Directive 1544-09-06 dated December 25, 2009. Elliott, Full text of my subpoena from the Department of Homeland Security.
Mittlerweile sind die Subpoenas für erledigt erklärt worden. Wenn das Heimatsicherheitsministerium gegen Blogger in Terrorismussachen vorgeht, hat eine Subpoena ein Nachspiel. Google verlinkt zu zahlreichen Nachweisen.

Das Vorgehen des Ministeriums ist schon deswegen pikant, weil im Kongress der Quellenschutz für Journalisten und andere Schreiber erörtert wird und das Ministerium seine Flugsicherheitspläne nicht geheim halten konnte.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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