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Montag, den 12. April 2010

Mutterseelenallein vor Gericht

 
.   Auf eigene Faust kämpfte er bis zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, verlor, und verlangt nun vom Bundesgericht erster Instanz Satisfaktion in Höhe von $25 Mio. für die Abweisung im Supreme Court, der seiner Meinung zuwider die erste Klage als frivol bezeichnet hatte.

Ohne anwaltlichen Beistand trat er mutterseelenallein vor den Gerichten auf - pro se -, und sein neuester Antrag auf Prozesskostenbefreiung - in forma pauperis - wird wieder genehmigt, die Klage jedoch abgewiesen: Charles Alpine v. President Barack Obama et al., Az. 10-0565.

Das Bundesgericht der Hauptstadt verfasst die Begründung vom 8. April 2010 knapp, doch für den an der Postulationsfähigkeit Interessierten lesenswert. Der Leser erfährt auch, dass die erste Instanz dem höchsten Gericht nicht vorschreiben kann, welche Fälle es annimmt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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