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Freitag, den 28. Aug. 2009

Urteile aus San Francisco

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied heute:
  1. Bauman v. DaimlerChrysler Corp.
  2. Yokoyama v. Midland National Life Insurance Company
  3. USA v. Gallenardo
  4. Pacific Northwest Generating Cooperative v. Bonneville Power Administration
Das Gericht ist in den westlichen USA für die Staaten Alaska, Arizona, Kalifornien, Hawaii, Idaho, und Oregon, Washington sowie die Marianen und Guam zuständig.

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US-Gerichtsbarkeit unter Beschuss

CK - Washington.   Immer wieder wird in deutscher Fachliteratur die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit angegriffen. Nur selten werden die Erfolge in der Abwehr genannt. Der Schwerpunkt liegt meist auf Ausrutschern in Instanz- oder Berufungsgerichten, die nicht unbedingt das letzte Wort bedeuten.

Wer erfolgreich die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit über Beklagte aus dem Ausland - sei es einen Staat oder einen Deep Pocket-Investitionsfonds - oder die Zustellung amerikanischer Klagen im Ausland abgewehrt hat, reagiert weniger schockiert. Normen in den USA und im Ausland lassen sich zur Abwehr usurpierender Gerichtsbarkeitsfeststellungen einsetzen.

Dennoch sind in der neuen RIW zwei Beiträge außerordentlich lesenwert: Rolf Schütze, Die Verweigerung der Klagezustellung bei völkerrechtswidriger Usurpierung internationaler Zuständigkeit; Jakob Reinhardt, Sammelklagen von Ausländern in den USA gegen ausländische Beklagte nach dem Alien Tort Claims Act. Recht der Internationalen Wirtschaft, August 2009, S. 497 u. S. 500.

Das Betrüblichste an der Usurpierung ist nicht unbedingt die behauptete Zuständigkeit der US-Gerichte - sie lässt sich bekämpfen, wie hier oft dargestellt, - sondern der enormen Verteidigungsaufwand. Die Kosten bleiben nach der American Rule auch an den erfolgreichen Beklagten hängen; der emotionale und geschäftsschädigende Preis ist unersetzlich.

Nachtrag:
Einen Beleg für die im Ergebnis rationale Behandlung der Zuständigkeitsfrage liefert heute das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in einem Prozess wegen argentinischer Menschenrechtsverletzungen, Bauman v. DaimlerChrysler Corp., DaimlerChrysler AG. Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit bestätigt am 28. August 2009 die Klageabweisung aus Zuständigkeitsgründen.

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Inkasso, Verbraucherschutz, Schuldenkauf

CK - Washington.   Inkasso und Daten- sowie Verbraucherschutz sind in den USA komplexer als in Deutschland. Amerikanisches Bundesrecht ergänzt einzelstaatliche Gesetze. Im Inkassowesen greift ein Sondergesetz des Bundes.

Das Zusammenspiel der Regeln, Schutzvorschriften und Genehmigungserfordernisse für den gewerblichen Schuldenkauf und Inkasso erörtert heute das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City im Fall Kuhne v. Cohen & Slamowitz, LLP.

Er wirft neue Fragen einzelstaatlichen Rechts auf, die das Bundesgericht an das oberste einzelstaatliche Gericht verweist, da es diesem nicht vorgreifen will. Dazu muss es die Rechtslage gründlich beschreiben, was die Entscheidung besonders lesenswert macht.

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