• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 23. April 2010

Beweisausforschung in Grenzen  

.   Im US-Prozess soll jede Partei auch bei der anderen Beweise sammeln. Das gehört zum verfahrensvereinfachenden und -beschleunigenden Sinn und Zweck der Discovery.

Fishing Expeditions soll es jedoch nicht geben, und jede außerordentliche Belastung der Gegenseite oder Dritter muss in der Theorie vermieden werden.

Das erstinstanzliche Bundesgericht des Hauptstadtbezirks prüfte am 23. April 2010 im Rahmen einer Zwischenverfügung verschiedene Ausforschungsbeweisanträge. Es wies leicht les- und nachvollziehbar in Sachen A.N.S.W.E.R. et al. v. Norton et al., Az. 05-0071, die Antragstellerin in ihre Grenzen. Die Entscheidung betrifft Dokumente ebenso wie die Vernehmung Dritter.


Freitag, den 23. April 2010






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.